| VO: | UVgO | Vergabeart: | Öffentliche Ausschreibung | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund von urlaubs- und krankheitsbedingter Abwesenheit im zuständigen Fachamt ist eine rechtzeitige Beantwortung der Fragen aktuell nicht möglich. Daher wird die Angebotsfrist auf den 06.07.2026, 10:00 Uhr verlängert.
Mit freundlichen Grüßen
Tim Ludwig-Pistor
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Bieterfragen sind eingegangen:
"Sie fordern ein Wäscheservice sowie die Qualitätskontrolle mit Sichtprüfung für die Kaufartikel Jacken und Westen. Für die Einhaltung der DIN Normen ist allerdings eine regelmäßige Abgabe der Kleidung zur Prüfung erforderlich. Wie möchten Sie uns dies garantieren? Oder übernehmen Sie die Haftung der Erfüllung der Normen?
Bitte teilen Sie uns noch mit, wo im Leistungsverzeichnis der Waschpreis eingetragen werden soll. Besten Dank."
Diese können wir wie folgt beantworten:
Der Waschpreis soll im Gesamtpreis der Kleidungsstücke mit abgebildet werden.
Jacken und Westen sollen einmal monatlich mit in den Wäschezyklus integriert werden und somit die Haftung beim Bieter bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Tim Ludwig-Pistor
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Bieterfragen sind eingegangen und werden wie folgt beantwortet:
Generell erbitten wir Klarheit zum Leistungsumfang.
Los 1 und 2 werden in der Dienstleistung gefordert (Beschaffung, Logistik, Pflege, Reparatur und Wäsche) für Hosen und bei Los 1 für Shirtwaren. In Los 1 und 2 sind die anderen Teile (Jacken, Mütze, Westen) im Kauf als Einmalpreis abgefragt. Haben wir das richtig verstanden?
Antwort: Ja, die Kaufpreise werden als Einmalpreise gewertet.
Wie ist das im LV darzustellen? Es ist ein Einheitspreis erwähnt - wäre bei Kaufkleidung der Einkaufpreis, bei Leasingkleidung jedoch der Preis pro Teil und Woche. Wie soll das dargestellt werden, damit es für Sie vergleichbar bleibt?
Gleiches gilt für Gesamtpreis? Was ist damit gemeint?
Antwort: Bei Kaufkleidung der Einkaufspreis, bei Leasingkleidung der Preis pro Teil und Woche, dieser wird dann auf ein Jahr hochgerechnet.
Los 3 gilt nur im Kauf, richtig?
Antwort: Ja
Gerne weisen wir darauf hin, dass gerade im PSA Bereich/Warnschutz die Funktionsgewährleistung der Din EN 20471 nur durch regelmäßige Abgabe, Wäsche und Prüfung sichergestellt werden kann. Wir gehen davon aus, dass die Anforderungen an die abgefragte Berufskleidung der von Ihnen durchgeführten Gefährdungsanalyse entsprechen. Wir stellen uns demnach die Frage, weshalb Westen und Jacken NICHT in der Dienstleistung abgefragt wird.
Über eine Antwort würden wir uns sehr freuen.
Antwort: Wir gehen bei Jacken und Westen von einer längeren Tragezeit aus, daher sollen diese gekauft werden. Der Wäscheservice sowie die Qualitätskontrolle mit Sichtprüfung sollen auch für die Jacken und Westen gelten.
Soll der Mustersatz bereits mit Angebot vorgelegt werden oder ist dieser bei Ihnen vorzuhalten bei Vertragsabschluss? Das sind 17 Teile für Los 1, richtig? Oder gibt es andere Vorgaben Ihrerseits?
Antwort: Der Mustersatz ist mit dem Angebot vorzulegen. Dieser muss folgendes enthalten:
Los 1: Mustersatz: je 1 Damen- und Herrenhose, je 1 Jacke (Softshell, Hardshell, Fleece, Winter), 1 Weste, 1 T-Shirt, 1 Poloshirt
Los 2: Mustersatz: je ein Artikel
Los 3: Mustersatz: je ein Paar Stiefel
Abweichende Kollektion
Sie geben einen Leitartikel an, verweisen jedoch darauf, dass auch gleichwertige Kleidung angeboten werden darf. Dies wäre bei uns der Fall; Ist es möglich, von der im Leistungsverzeichnis beschriebenen Grammatur und Materialzusammensetzung der Berufskleidung abzuweichen, sofern die PSA Normen eingehalten werden? Falls ja, wie wäre der Abweichungsspielraum?
Antwort: Abweichungen sind in Bezug auf Material und Gewicht möglich, es müssen die PSA-Normen erfüllt sein.
Unternehmenseigene AGB
Sie geben im Formular 631 den Hinweis, dass eigene AGB wirksam werden (können), wenn diese nicht den dargestellten Anforderungen widersprechen. Können wir demnach zur Prüfung unsere AGB mit Angebot mitsenden?
In diesem Formular geben Sie an, dass eine Sicherheitsleistung zu zahlen sei. Wie soll dies aussehen? In welcher Form?
Antwort: Die Mitsendung eigener AGB zur Prüfung ist zulässig. Auf die Zahlung der Sicherheitsleistung wird nach interner Rücksprache verzichtet.
Lieferverzug/Vertragsstrafe
Sie geben an, dass die Anlieferung grundsätzlich am gleichen Tag (wie vereinbart) zu erfolgen hat und lehnen hieran sogar eine mögliche Vertragsstrafe pro Werktag.
Aufgrund von Nachhaltigkeitsbelangen möchten wir gern die Möglichkeit haben, bei Bedarf die Touren anzupassen und zu optimieren; selbstverständlich in Abstimmung mit Ihnen. Eine wöchentliche Belieferung wird aber niemals gefährdet sein.
Zu diesem Punkt eine weitere Frage: sollte auf dem Weg zu Ihnen ein Unfall passieren, der eine Auslieferung nicht mehr möglich macht, ist es in Ordnung, wenn erst am Tag darauf die Belieferung/Abholung stattfände? Selbstverständlich informieren wir Sie schnellstmöglich.
Wäre es daher akzeptabel für Sie, die Vertragsstrafe erst dann zu prüfen, wenn eine Woche vollendet ist für das Textil, welches nicht genutzt werden kann?
Antwort: Für uns ist der Vorschlag akzeptabel. Die Vertragsstrafe kommt erst zum Tragen, wenn eine Woche vollendet ist für das Textil, welches nicht genutzt werden kann.
Wir bitten um Aufnahme des folgenden Punktes:
Der Auftraggeber ist verpflichtet sicherzustellen, dass durch Fremdstoffe keine Mitarbeitenden des AN zu Schaden kommen, sprich, die Textilien sind frei von Fremdteilen zu halten. Die zur Verfügung gestellten Textilien sind Eigentum des AN und dürfen nicht an Dritte (zum Waschen) weitergegeben, müssen pfleglich behandelt und regelmäßig zur Wäsche abgegeben werden. Es dürfen keine Änderungen an den Textilien vorgenommen werden.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden infolge unvollständiger, verspäteter oder nicht erfolgter Lieferung, sofern diese durch höhere Gewalt, wie z.B. Feuer, Überschwemmung, Streik, Pandemien, Krieg, Embargo oder durch andere außerhalb des Machtbereichs des Auftragnehmers liegende Umstände und Störungen verursacht werden.
Antwort: Das ist für uns nachvollziehbar und wir stimmen der Aufnahme der o.g. Punkte zu.
Bedingungen bei Vertragsende - Verständnisfrage
Gern möchten wir dieses Thema verifiziert wissen.
- Es können demnach Restwerte von Textilien in Rechnung gestellt werden, die
o Individuell veredelt wurden
o Noch nicht vollständig abgeschrieben sind (aufgrund von späterem Einsatz/nach Vertragsstart (z.B. Neue Mitarbeiter oder Schwundersatz))
o Bei Verlust
o Bei vorzeitigem Verschleiß
- Keine Restwerte sollen berechnet werden,
o bei unbenutzten Textilien, wenn ohne individuelle Veredelung
o wenn die Textilen wirtschaftlich vollständig abgeschrieben sind (hier xx Monate)
Antwort: Das ist korrekt.
Mit freundlichen Grüßen
Tim Ludwig-Pistor
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