Sicherheitsdienst für die Obdachlosenunterkünfte
VO: VgV Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: AW: Bieterfrage zur Ausschreibung Datum: 19.11.2025 - 15:13 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Bieterfrage ist eingegangen:

"Im Rahmen der Ausschreibung zur Obdachlosenunterkunft in Limburg möchten wir eine Rückfrage zu den unter Anlage 216, Punkt 2.2 - Unternehmensbezogene Unterlagen geforderten Nachweisen stellen.

Dort wird sowohl die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts als auch eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG verlangt. Üblicherweise wird für Vergabeverfahren jedoch nur die Unbedenklichkeitsbescheinigung verlangt.

Wir bitten um Klarstellung, ob in diesem Fall tatsächlich beide Nachweise erforderlich sind, oder ob die Unbedenklichkeitsbescheinigung allein ausreichend ist."

Diese können wir wie folgt beantworten:

Bei den angesprochenen Unterlagen handelt es sich um Unterlagen, die nicht mit Angebotsabgabe sondern bei Bedarf nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle nach dem Submissionstermin vom Mindestbietenden vorzulegen sind. Dies erfolgt durch gesonderte Aufforderung mit genauen Informationen, welche Unterlagen erforderlich sind.

Mit freundlichen Grüßen

Tim Ludwig-Pistor

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Betreff: AW: Bieterfrage Datum: 10.11.2025 - 11:22 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Bieterfrage ist eingegangen:

"Auf Cosinex liegen unter "auszufüllende Dokumente" die 223_Aufgliederung der Einheitspreise und 221_222_Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation. Wie genau soll 221_222 ausgefüllt werden, da es in Acrobat keine aktiven Textfelder gibt und ferner einige Felder unklar sind wie bspw. Baustellengemeinkosten und Stoffkosten? Was genau soll in 223_ eingetragen werden? Generell sind unserer Auffassung nach alle notwendigen Berechnungen in Preisblatt_Sicherheitsdienst.xldx enthalten, wie sind demnach die anderen angesprochenen Dokumente zu verstehen?"

Diese können wir wie folgt beantworten:

Die o. g. angesprochenen Formblätter sind gemäß Formblatt 631_Aufforderung zur Abgabe eines Angebots lediglich auf gesondertes Verlangen nach dem Submissionstermin und nicht bereits bei Angebotsabgabe zwingend vorzulegen. Sollte dies im Rahmen der Angebotsprüfung erforderlich sein, erfolgt diesbezüglich eine gesonderte Aufforderung mit genauen Informationen, welche Angaben in den Formblättern benötigt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Tim Ludwig-Pistor

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Betreff: AW: Bieterfragen Datum: 31.10.2025 - 10:57 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Bieterfragen sind eingegangen:
"Aufgrund des Auftragsstarts zum 01.01.2026 stellt sich die Frage, wann mit der Zuschlagserteilung zu rechnen ist?
Wie gehen Sie mit Preisanpassungen ab dem 01.01.2026 um? Aktuell gibt es noch keine Information zu den neuen Tarifen - soll mit dem aktuell gültigen Tarifvertrag kalkuliert werden?"

Diese können wir wie folgt beantworten:
- Die Zuschlagserteilung erfolgt Mitte Dezember, unverzüglich nach der Submission und der notwendigen Magistratssitzung.
- Eine spätere Preisanpassung erfolgt nicht - die mögliche Tariferhöhung ist vorab einzukalkulieren.

Mit freundlichen Grüßen

Tim Ludwig-Pistor

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