Änderung Nr. 1 (Allgemeiner Jahresumsatz):
Der Hinweis "Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 20" wird ersatzlos gestrichen.
Änderung Nr. 2 (Spezifischer Jahresumsatz):
Statt:
Eigenerklärung über den Umsatz für den Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist (hierzu gehört die Leistungserbringung im Bereich "Managed Print
Service" - Aufstellung und Betreuung von Druckern und Multifunktionsgeräten mit einem
vergleichbaren Umfang), bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern
entsprechende Angaben verfügbar sind (netto, jeweils getrennt pro Jahr) (gem. Vordruck Anlage A.9
zu Teil A). Hinweis: Die Umsätze von Mitgliedern einer
Bewerbergemeinschaft, sofern eine Mehrfachnennung erfolgt, werden addiert. Umsätze von eignungsleihenden Unternehmen
werden in die Berechnung einbezogen, wenn mit dem Teilnahmeantrag eine Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens gemäß dem vorgegebenen Formblatt (gem.
Vordruck Anlage A.4 zu Teil A) vorgelegt wird.
Heißt es nunmehr:
Eigenerklärung über den Umsatz für den Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist (hierzu gehört die Leistungserbringung im Bereich "Managed Print Service" - Aufstellung und Betreuung von Druckern und Multifunktionsgeräten mit einem vergleichbaren Umfang), bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre (netto, jeweils getrennt pro Jahr), sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei volle Jahre zurück liegt).
Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft werden, sofern eine Mehrfachnennung erfolgt, addiert. Umsätze von eignungsleihenden Unternehmen werden in die Berechnung einbezogen, wenn mit dem Teilnahmeantrag eine Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens gemäß dem vorgegebenen Formblatt (gem. Vordruck Anlage A.4 zu Teil A) vorgelegt wird.
Änderung Nr. 3 (Referenzen zu bestimmten Lieferungen)
Der Text nach ..."Maßgeblich ist der auf den vergleichbaren Leistungsumfang entfallende Nettowert, nicht ein etwaiges
darüber hinausgehendes Gesamtvolumen des Referenzauftrags." wird ergänzt um folgenden Satz:
...Der Name des Auftraggebers nebst Benennung eines Ansprechpartners (E-Mail oder Telefonnummer) erfolgt im Vordruck Anlage A.10 zu Teil A."