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TWP Freibad Lünen
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Bädergesellschaft Lünen mbH
Borker Straße 56-58
44534
Lünen
Deutschland
Markus Günthner
+49 2306707-675
m.guenthner@SWL24.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YXSMFZF

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YXSMFZF/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Die Bädergesellschaft Lünen mbH plant die Sanierung des Freibades Cappenberger See. Die Bauleistungen werden vorläufig mit 3,85 Mio. EUR netto veranschlagt. Die anrechenbaren Kosten (netto) für die hier angefragten Leistungen werden in der Leistungsbeschreibung (Teil B) gesondert ausgewiesen.

Vor diesem Hintergrund sollen im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung die Planungsleistungen des Leistungsbildes Tragwerksplanung ausgeschrieben werden. Vergeben werden die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 6.
Alle Leistungen bei Planung, Nachweisführung und Dokumentati-on sind in Übereinstimmung mit dem Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtun-gen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" zu erbringen. Dabei ist auf die strikte Tren-nung geförderter und nicht geförderter Maßnahmen zu achten, insbesondere bei Aufmaß und Abrechnung. Die Kosten sind nach DIN 276 auf der 3. Ebene anzugeben.
Für die Baumaßnahmen der Bädergesellschaft Lünen mbH und die Förderung durch das Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" spielt Nachhaltigkeit und somit das zukunftsfähige Bauen eine zentrale Rolle. Die Vorbildfunktion als öffentlicher Bauherr, der Wunsch nach gesunden Gebäu-den, ein ökologischer und ökonomischer Betrieb über den gesamten Lebenszyklus, mit ei-nem soziokulturellen Mehrwert für die Gesellschaft, die Förderung des Ressourcenschutzes und der Abfallvermeidung durch Suffizienz und Zirkularität sowie die Unterstützung der Biodiversität führen zu notwendigen Anforderungen, die weit über die eines energieeffi-zienten Gebäudes hinausgehen.
Auch wenn bei diesen Bauvorhaben als Bestandssanierung explizit keine Zertifizierung nach DGNB oder BNB angestrebt wird, so soll sich die Planung und Ausführung verantwortlich an diesen Bewertungskriterien orientieren.
Das Projekt soll bis zum 31.12.2029 abgeschlossen sein.
Die Projektrealisierung findet abschnittsweise jeweils während der saisonbedingten Schlie-ßung statt. Im Sommer soll das Bad stets betrieben werden. Dies ist bei den Honorarkalku-lationen zu berücksichtigen.
Eine detaillierte Terminierung wird nach Beauftragung durch den Auftragnehmer erarbeitet und mit der Auftraggeberin abgestimmt.
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, dort insbesondere auf die Leistungsbeschreibung verwiesen. Erwartet wird eine Zusammenarbeit aller Fachplaner zur Zielerreichung der Förderkriterien.
Wegen der weiteren Einzelheiten wird insbesondere auf die Leistungsbeschreibung (Teil B) und den Vertrag über Planerleistungen (Teil C) verwiesen.

AG und AN werden mit Abschluss der Leistungsphase 3 auf der Grundlage der Kostenberechnung einen dann noch zu definierenden Betrag als Baukostenobergrenze vereinbaren. Erfolgt hierzu im Einzelfall keine explizite Festlegung in der Leistungsphase 3, so gelten die in der freigegebenen Kostenberechnung enthaltenen Bruttobeträge der Kostengruppen 200 bis 600 als Bauobergrenze. Die Bauleistungen werden vorläufig mit 3,85 Mio. EUR netto veranschlagt. Bei der gegenständlichen öffentlichen Ausschreibung handelt es sich um ein Teillos der Gesamtmaßnahme zur Sanierung des Feibades Lünen. Die Vergabestelle macht von ihrem Recht aus § 3 Abs. 9 VgV einen Gebrauch, das Teillos national auszuschreiben, da der geschätzte Nettowert des vorliegenden Loses unter 80.000 EUR liegt und der Nettowert des Loses 20 % des Gesamtwertes aller vorgesehenen Lose nicht übersteigt und vorliegend deutlich unterschreitet. Der Rechtsweg zur Vergabekammer Westfalen ist folglich nicht eröffnet, so dass auf deren Benennung als zuständige Vergabenachprüfungsinstanz verzichtet wurde. Kommunale Aufsichtsbehörde ist die Kreisverwaltung Unna.

Haupterfüllungsort

Bädergesellschaft Lünen mbH
Borker Straße 56-58
44534
Lünen

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Kriterien
Preis
30
Konzept zur Kommunikation mit dem Auftraggeber
15
Konzept zur Qualitätssicherung
30
Konzept zur Kostenbudgetsteuerung und Kostenkontrolle
25

(A.) Die Wertungspunkte für das Kriterium "Preis" werden aus der Wertungssumme des Angebotes unter Bezugnahme auf die von dem Bieter eingereichten Preisblätter als Anlage zu diesen Verfahrensbedingungen (Teil A) ermittelt. Der niedrigste Preis
erhält die maximal er-reichbare Wertungspunktzahl von 300 Punkten. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 1,5-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Wertungspunktermittlung für die
dazwischen liegenden Angebotspreise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu
drei Stellen nach dem Komma.
Preiswertungspunkte = max(0; (3 - 2 × A/N) × 300), wobei N der niedrigste wertbare Angebotspreis und A der jeweilige Angebotspreis ist.
(B.) Im Rahmen des Projektkonzepts werden Aussagen zur Organisation und
zur methodischen Abwicklung des Vorhabens (methodisch-organisatorische
Herangehensweise an die Aufga-benstellung) erwartet. Konkret erwartet werden
Aussagen zu den nachfolgenden Themen, die im Projektkonzept klar gegliedert und
getrennt dargestellt werden sollen:
Kriterium 1: Konzept zur Kommunikation mit dem Auftraggeber
Kriterium 2: Konzept zur Qualitätssicherung
Kriterium 3: Konzept zur Kostenbudgetsteuerung und Kostenkontrolle
Im Einzelnen:
Konzept zur Kommunikation mit dem Auftraggeber
o Aufgabenstellung und Formatvorgaben
Die Vergabestelle erwartet eine Darlegung des Bieters, wie er durch das Konzept mit
Aufnahme seiner Tätigkeiten den Bedürfnissen der Vergabestelle gerecht zu werden
gedenkt. Das Konzept darf 10 Seiten DIN A4 einschließlich Tabellen und Abbildungen
(Arial, Schriftgrad 10 Punkt, Zeilenabstand einfach) nicht überschreiten. Ist das Kon-zept
länger als 10 Seiten, werden nur die ersten 10 Seiten bewertet.
o Inhaltliche Vorgaben
Bei den Aspekten, die in den nachstehenden Erörterungen angesprochen werden, han
delt es sich nicht um Unterkriterien im vergaberechtlichen Sinne. Vielmehr sollen die
betreffenden Darlegungen den Bietern eine Vorstellung davon vermitteln, zu welchen
Themen die Vergabestelle Erörterungen im Konzept erwartet.
Die Vergabestelle erwartet die Vorlage eines Kommunikationskonzepts. Hierzu wird
vom Bieter erwartet, dass er in einem Kommunikationskonzept die Zusammenarbeit mit
dem Auftraggeber darstellt. Sinnvoll erscheinen dabei insbesondere Aussagen (oh-ne
Anspruch auf Vollständigkeit) zu folgenden Aspekten:
o Kommunikationsprozesse im Verhältnis zu dem Auftraggeber (ggf. Abstim-mung und
Verteilung der Verantwortlichkeiten zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer),
o Erreichbarkeit der Ansprechpartner des Auftragnehmers für den Auftragge-ber,
o Reaktion auf Fehler / besondere Situationen,
o Dokumentation der Kommunikation zwischen den Parteien.
Zu beachten ist ferner, dass die in den Vergabeunterlagen geregelten Mindestvorgaben
zur Leistungserbringung nicht geändert oder unterschritten werden dürfen.
o Wertung
Das Konzept wird im Rahmen einer Gesamtbewertung am nachfolgenden Maßstab
be-wertet. Es werden ausschließlich die nachstehend genannten Punktzahlen - also
0, 25, 50, 75 oder 100 Punkte - vergeben. Eine Bepunktung außerhalb dieser explizit
genann-ten Stufen erfolgt nicht. Die erzielte Punktzahl wird anschließend mit dem
Gewichtungsfaktor 1,5 multipliziert.
(2.) Konzept zur Qualitätssicherung
o Aufgabenstellung und Formatvorgaben
Die Vergabestelle erwartet eine Darlegung des Bieters, wie er durch das Konzept mit
Aufnahme seiner Tätigkeiten den Bedürfnissen der Vergabestelle gerecht zu werden
gedenkt. Das Konzept darf 10 Seiten DIN A4 einschließlich Tabellen und Abbildungen
(Arial, Schriftgrad 10 Punkt, Zeilenabstand einfach) nicht überschreiten. Ist das Kon-zept länger als 10 Seiten, werden nur die ersten 10 Seiten bewertet.
o Inhaltliche Vorgaben
Bei den Aspekten, die in den nachstehenden Erörterungen angesprochen werden, handelt es sich nicht um Unterkriterien im vergaberechtlichen Sinne. Vielmehr sollen die
betreffenden Darlegungen den Bietern eine Vorstellung davon vermitteln, zu welchen
Themen die Vergabestelle Erörterungen im Konzept erwartet.
Die Vergabestelle erwartet eine wirkungsvolle projektbezogene Darlegung zur Quali
tätssicherung. Sinnvoll erscheinen dabei insbesondere Aussagen (ohne Anspruch auf
Vollständigkeit) zu folgenden Aspekten:
o Planung und Ausführung auf mangelfreier Grundlage
o Erkennung und Kontrolle der Projektrisiken
o Einleitung von Korrekturmaßnahmen
o Durchsetzung der Qualitätsvorgaben
o Reaktionszeit bei Konflikten
o Vermeidung und Beseitigung von Mängeln
Zu beachten ist ferner, dass die in den Vergabeunterlagen geregelten Mindestvorgaben
zur Leistungserbringung nicht geändert oder unterschritten werden dürfen.
o Wertung
Das Konzept wird im Rahmen einer Gesamtbewertung am nachfolgenden Maßstab
be-wertet. Es werden ausschließlich die nachstehend genannten Punktzahlen - also
0, 25, 50, 75 oder 100 Punkte - vergeben. Eine Bepunktung außerhalb dieser explizit
genann-ten Stufen erfolgt nicht. Die erzielte Punktzahl wird anschließend mit dem
Gewichtungsfaktor 3,0 multipliziert.
(3.) Konzept zur Kostenbudgetsteuerung und Kostenkontrolle
o Aufgabenstellung und Formatvorgaben
Die Vergabestelle erwartet eine Darlegung des Bieters, wie er durch das Konzept mit
Aufnahme seiner Tätigkeiten den Bedürfnissen der Vergabestelle gerecht zu werden
gedenkt. Das Konzept darf 10 Seiten DIN A4 einschließlich Tabellen und Abbildungen
(Arial, Schriftgrad 10 Punkt, Zeilenabstand einfach) nicht überschreiten. Ist das Kon-zept
länger als 10 Seiten, werden nur die ersten 10 Seiten bewertet.
o Inhaltliche Vorgaben
Bei den Aspekten, die in den nachstehenden Erörterungen angesprochen werden, han
delt es sich nicht um Unterkriterien im vergaberechtlichen Sinne. Vielmehr sollen die
betreffenden Darlegungen den Bietern eine Vorstellung davon vermitteln, zu welchen
Themen die Vergabestelle Erörterungen im Konzept erwartet.
Die Vergabestelle erwartet eine wirkungsvolle projektbezogene Darlegung des Verfah
rens zur Kostenbudgetsteuerung und Kostenkontrolle sowie der zeitlichen Weitergabe
dieser an den Auftraggeber während der Projektdurchführung. Der Bieter hat dabei die
Bezugsquellen für die ermittelten Kosten je Leistungsphase transparent zu beschrei-ben.
Zu beachten ist ferner, dass die in den Vergabeunterlagen geregelten Mindestvorgaben
zur Leistungserbringung nicht geändert oder unterschritten werden dürfen.
o Wertung
Das Konzept wird im Rahmen einer Gesamtbewertung am nachfolgenden Maßstab
be-wertet. Es werden ausschließlich die nachstehend genannten Punktzahlen - also
0, 25, 50, 75 oder 100 Punkte - vergeben. Eine Bepunktung außerhalb dieser explizit
genann-ten Stufen erfolgt nicht. Die erzielte Punktzahl wird anschließend mit dem
Gewichtungsfaktor 2,5 multipli-ziert.
(C.) Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf Ziffer 22. der Bewerbungsbedingungen
verwiesen

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

1. Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate ist (PDF-Format)
- Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist. Ist ein Bieter nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Dieser Nachweis ist - soweit erforderlich - zwingend ins Deutsche zu übersetzen und die Übersetzung ist beglaubigt vorzulegen.
- Alternativer Nachweis: Sofern der Bieter nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung). Dieser Nachweis ist - soweit erforderlich - zwingend ins Deutsche zu übersetzen und die Übersetzung ist beglaubigt vorzulegen.
- Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt.
- Mindestanforderung: Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder eines alternativen Nachweises, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate ist.
2. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 31 UVgO in Verbindung mit §§ 123, 124 GWB, § 22 Abs. 1 LkSG und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB (gem. Vordruck Anlage A.4 zu Teil A)

3. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 19 MiLoG, § 98 c AufenthG (gem. Vordruck Anlage A.10 zu Teil A)

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

4. Eigenerklärung (gem. Vordruck Anlage A.5 zu Teil A) über den Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Die Umsätze von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft werden addiert. Umsätze von eignungsleihenden Unternehmen werden in die Berechnung einbezogen, wenn mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens gemäß dem vorgegebenen Formblatt (gemäß Vordruck Anlage A.3) vorgelegt wird.

5. Eigenerklärung (gem. Vordruck Anlage A.6) über den Umsatz für den Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist (hier: Planungsleistungen des Leistungsbildes Tragwerksplanung) bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre (oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei volle Jahre zurück liegt), sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Die Umsätze von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft werden addiert. Umsätze von eignungsleihenden Unternehmen werden in die Berechnung einbezogen, wenn mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens gemäß dem vorgegebenen Formblatt (gemäß Vordruck Anlage A.3) vorgelegt wird.

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

6. Aufstellung (gem. Vordruck Anlage A.8) von mindestens zwei Referenzen über in den letzten 5 Jahren (Stichtag: das Datum
des Schlusstermins für den Eingang der Angebote) erbrachte vergleichbare Leistungen des Bieters (hier: Planungsleistungen des Leistungsbildes Tragwerksplanung). Anzugeben sind dabei je Referenz (a) Art und Umfang der erbrachten Leistung (Projektbeschreibung), (b) Art und
Umfang des Projektes (Baumaßnahme unter Angabe der Projektkosten KG 200 bis 600), (c) der Auftraggeber mit Ansprechstelle
(Telefonnummer/E-Mail-Adresse) sowie (d) den Erbringungszeitpunkt/-zeitraum, Fertigstellungszeitpunkt.
Mindestanforderungen: Der Bewerber muss mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte benennen können. Die Projektkosten
(KG 200-600) müssen mindestens 2 Mio. Euro netto betragen und die Leistungsstufen 1 (Leistungen während der Planung
der Ausführung) und 2 (Leistungen während der Ausführung) umfasst haben. Erforderlich, aber auch ausreichend ist insoweit,
dass die beauftragten Projekte in den letzten fünf Jahren (Stichtag: der Zeitpunkt der Einreichung der Angebote nach dieser
Bekanntmachung) jeweils fertiggestellt wurden.
7. Eigenerklärung (gem. Vordruck Anlage A.9 zu Teil A) über das in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
jahresdurchschnittlich beschäftigte Personal des Bieters einschließlich (gesonderte Ausweisung) der Zahl seiner Führungskräfte,
Architekten/Ingenieure, Techniker/Zeichner, Mitarbeiter im Bereich Projektsteuerung, sonstige Mitarbeiter

Sonstige

8. Eigenerklärung (gem. Vordruck Anlage A.7 zu Teil A) über das Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs im Sinne des Art. 5k Abs.
1 der Verordnung (EU) 833/214 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 25 der Verordnung (EU) 2025/395 des Rates vom 24. Februar 2025.

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Siehe Vertragsunterlagen.

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Siehe Vertragsunterlagen.

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

29.06.2026 12:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

29.08.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

(A) Die Vergabeunterlagen sowie die Antworten zu den Fragen der Bieter/Bietergemeinschaft sind unter dem genannten Direktlink
unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar. Die gesamte Kommunikation im Zusammenhang mit diesem
Vergabeverfahren erfolgt über das mittels des Direktlinks erreichbare Portal.
(B) Das Angebot muss mit den geforderten Erklärungen und Unterlagen über die elektronische Vergabeplattform zu dieser
Ausschreibung hochgeladen werden. Eine Einreichung auf dem Postweg, die Nachrichtenfunktion der E-Vergabeplattform oder per
E-Mail ist unzulässig. Etwaige in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und
Aktualisierung.
(C) Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot
die Bietergemeinschaftserklärung (gemäß Vordruck Anlage A.1 zu Teil A) einzureichen.
Es sind folgende Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen:- Nachweis der
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis,
siehe Abschnitt "Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung" Nr. 1 der Bekanntmachung.- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen nach § 31 UVgO i.V.m. §§ 123, 124 GWB, § 22 Abs. 1 LkSG und/oder
Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB (Vordruck Anlage A.4 zu Teil A),- Eigenerklärung (gem.
Vordruck Anlage A.7 zu Teil A) über das Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs im Sinne des Art. 5k Abs. 1
der Verordnung (EU) 833/214 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 25 der Verordnung (EU) 2025/395 des Rates vom 24. Februar 2025,
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 19 MiLoG, §98 c
AufenthG (Vordruck Anlage A.10 zu Teil A).
Die übrigen Nachweise zum Nachweis der Eignung können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch jeweils für die vollständige Erfüllung der Verträge. Mit dem Angebot wird die Vorlage einer Bietergemeinschaftserklärung verlangt.
Bietergemeinschaften können grundsätzlich nur bis zu der Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. der Angebotsabgabe neu
oder umgebildet werden. Jede beabsichtigte oder vorgenommene Veränderung der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft
(Eintritt, Austritt oder Austausch von Mitgliedern) während der laufenden Angebotserstellungs-/-wertungsphase bis zur Erteilung des
Zuschlags muss der Vergabestelle gegenüber unverzüglich schriftlich angezeigt und begründet werden. Die Um- oder Neubildung
einer Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe kann nach obergerichtlicher Rechtsprechung unzulässig sein und führt dann zu
der Nichtberücksichtigung der Gemeinschaft bzw. ihres Angebots. Sollte eine Bietergemeinschaft im Einzelfall eine Um-/ oder
Neubildung erwägen, wird empfohlen, sich mit der einschlägigen obergerichtlichen Rechtsprechung im Vorfeld vertraut zu machen.
(D) Soweit ein Bieter/Bietergemeinschaft beabsichtigt, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer zu erbringen oder von dem
Institut der Eignungsleihe Gebrauch zu machen, gilt das Folgende:
(1.) Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, Teile der zu vergebenden Leistung von anderen Unternehmen ausführen
zu lassen (Unteraufträge, § 26 UVgO) gilt das Folgende: Im Falle der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen von dem
Bieter/der Bietergemeinschaft sind mit der Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die sie im Wege der Unterauftragsvergabe an
Dritte zu vergeben beabsichtigen, mit Hilfe des vorgesehenen Vordrucks "Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe" (gem. Vordruck
Anlage A.2 zu Teil A) anzugeben. Spätestens vor Zuschlagserteilung, sind die vorgesehenen Unterauftragnehmer namentlich zu
benennen.
Hinweis: Soweit sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten (Mittel oder Fähigkeiten) eines
Unterauftragnehmers beruft, gelten vorrangig die Bedingungen der "Eignungsleihe".
Ferner muss der Bieter/die Bietergemeinschaft nachweisen, dass ihm/ihr zum Zeitpunkt der Auftragserfüllung die
erforderlichen Mittel der vorgesehenen Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Hierfür ist in den Vergabeunterlagen die
"Verpflichtungserklärung" (gem. Vordruck Anlage A.3 zu Teil A) zu verwenden. Der Vordruck ist spätestens vor Zuschlagserteilung
einzureichen. Spätestens vor Zuschlagserteilung ist außerdem für jedes andere Unternehmen der Vordruck Anlage A.4
"Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 31 UVgO i.V.m. §§ 123, 124 GWB, § 22 Abs. 1 LkSG und/oder
Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB" einzureichen. Der Auftraggeber überprüft vor der Erteilung
des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe
verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann die Ersetzung
verlangt werden. Der Auftraggeber wird dem Bieter/der Bietergemeinschaft dafür eine Frist setzen.
Die Vergabestelle behält sich außerdem vor, für den Fall der beabsichtigten Unterbeauftragung kritischer Aufgaben oder
Leistungsteile, Erklärungen und Nachweise zur Eignung der betroffenen Unterauftragnehmer zu verlangen. Die Unterauftragnehmer
müssen die Anforderungen und Kriterien zur Eignung im selben Umfang erfüllen, wie der Bieter für den zur Unterbeauftragung
vorgesehen Leistungsteil. Das betrifft insbesondere solche Leistungsteile, für die nach der Auftragsbekanntmachung bzw.
Aufforderung zur Angebotsabgabe bestimmte Anforderungen oder Kriterien an die berufliche Leistungsfähigkeit (z.B. einschlägige
Referenzen) aufgestellt wurden. Unterauftragnehmer, die die vorstehenden Anforderungen nicht erfüllen, sind vom Bieter auf
gesondertes Verlangen der Vergabestelle binnen einer von ihr festgelegten Frist zu ersetzen.
(2.) Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die
technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (sog. Eignungsleihe, §
34 UVgO), so gilt das Folgende:
Im Falle der Eignungsleihe müssen die anderen Unternehmen mit der Abgabe des Angebotes benannt werden und es sind Art
und Umfang der von ihnen in Anspruch genommenen Kapazitäten anzugeben. Dies geschieht mit Hilfe des Vordrucks "Erklärung
Unteraufträge/Eignungsleihe" (gem. Vordruck Anlage A.2 zu Teil A). Jedes der benannten Unternehmen hat sich zudem zu
verpflichten, für den Zuschlagsfall dem Bieter / der Bietergemeinschaft die entsprechenden Kapazitäten zur Verfügung zu stellen.
Für die mitzuteilenden Angaben und die Verpflichtung ist in den Vergabeunterlagen der Vordruck "Verpflichtungserklärung" (gem.
Vordruck Anlage A.3 zu Teil A) zu verwenden. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die
erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung
die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag
erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Die Eigenerklärungen/Nachweise über die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die
technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind insoweit für Dritte vorzulegen, wie sich der Bieter / die Bietergemeinschaft auf ihre
Eignung beruft. Mit dem Angebot ist außerdem für jedes der benannten Unternehmen der Vordruck Anlage A.4 "Eigenerklärung
zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 31 UVgO i.V.m. §§ 123, 124 GWB, § 22 Abs. 1 LkSG und/oder Darlegung
von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB" einzureichen. Soweit der Auftraggeber vorliegend auf zwingende
Ausschlussgründe nach § 31 Abs. 1 UVgO i.V.m. § 123 GWB Bezug genommen hat, schreibt er hiermit vor, dass der Bieter /
die Bietergemeinschaft ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende
Ausschlussgründe nach § 31 Abs. 1 UvGO i.V.m. § 123 GWB vorliegen, ersetzen muss. Soweit der Auftraggeber vorliegend
auf fakultative Ausschlussgründe nach § 31 Abs. 1 i.V.m. § 124 GWB Bezuggenommen hat, schreibt er hiermit vor, dass der
Bieter / die Bietergemeinschaft ein Unternehmen, bei dem fakultative Ausschlussgründe nach § 31 UVgO Abs. 1 i.V.m. § 124 GWB
vorliegen, ersetzen muss. Der Auftraggeber wird dem Bieter der Bietergemeinschaft dafür eine Frist setzen.
(3.) Etwaige Veränderungen in Bezug auf die Eignung oder das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen während des laufenden
Vergabeverfahrens haben die Bieter unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen. Die Mitteilungspflicht erstreckt sich auch auf
Veränderungen bei Unterauftragnehmern sowie auf Veränderungen bei anderen Unternehmen, auf deren Kapazitäten sich der
Bieter beruft (Eignungsleihe). Die Mitteilungspflicht umfasst sämtliche Veränderungen, soweit sie Erklärungen oder Nachweise zur
Eignung oder zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen betreffen, die die Bieter im Zuge des Vergabeverfahrens abgegeben
haben. Die Beurteilung, ob eine Veränderung für die Eignung oder das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bedeutsam
ist, obliegt der Vergabestelle. Die Nichteinhaltung dieser Mitteilungspflichten, kann zum Ausschluss des Bieters vom weiteren
Vergabeverfahren führen.
(E.) Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung eine Abfrage aus dem
Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt einholen.
(F.) Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn
bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.03.2018 (TVgG).
Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren
Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer insbesondere die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte
beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG).
(G.) Bei der gegenständlichen öffentlichen Ausschreibung handelt es sich um ein Teillos der Gesamtmaßnahme zur Sanierung
des Freibades Lünen. Die Vergabestelle macht von ihrem Recht aus § 3 Abs. 9 VgV einen Gebrauch, das Teillos national
auszuschreiben, da der geschätzte Nettowert des vorliegenden Loses unter 80.000 EUR liegt und der Nettowert des Loses
20 % des Gesamtwertes aller vorgesehenen Lose nicht übersteigt und vorliegend deutlich unterschreitet. Der Rechtsweg zur
Vergabekammer Westfalen ist folglich nicht eröffnet, so dass auf deren Benennung als zuständige Vergabenachprüfungsinstanz
verzichtet wurde. Kommunale Aufsichtsbehörde ist die Kreisverwaltung Unna.

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