Eigenerklärung über vergleichbare erbrachte Beratungs- und Unterstützungsleistungen (gem. Vordruck Anlage A.12 zu Teil A) mindestens zwei Referenzen aus den letzten 5 Jahren (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung).
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn sie die Konzeption, Durchführung und Auswertung eines nutzerzentrierten Prozesses zur Weiterentwicklung barrierefreier bzw. inklusiver digitaler Funktionen (insbesondere in einer App oder vergleichbaren digitalen Anwendung) zum Gegenstand hatte und dabei Nutzungshürden und Bedarfe unterschiedlicher Nutzergruppen (einschließlich Menschen mit Behinderungen) systematisch identifiziert, analysiert und validiert wurden sowie daraus evidenzbasierte, umsetzungsorientierte Lösungskonzepte/Innovationsansätze abgeleitet wurden, die als Grundlage für eine nachgelagerte technische Umsetzung dienten (Umsetzung durch Dritte zulässig).
Anzugeben sind dabei je Referenz (a) Art und Umfang der erbrachten Leistung (Projektbeschreibung, Auftragsvolumen), (b) Art und Umfang des Projektes (Darstellung des Inhalts des Projekts im Rahmen einer Kurzbeschreibung, ggfls. Besonderheiten, ggfls. etwaige Projektpartner), (c) der Auftraggeber mit Ansprechstelle (Telefonnummer/E-Mail-Adresse) sowie (d) der Erbringungszeitpunkt.
Hinweise:
- Bei Bewerbergemeinschaften und eignungsleihenden Unternehmen muss für jede Referenz klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft und / oder welchem eignungsleihenden Unternehmen zuzuordnen ist. Es ist ausreichend, wenn ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder ein eignungsleihenden Unternehmen die Mindestanforderung erfüllt, soweit diese die maßgeblichen Leistungen im Falle der Auftragserteilung auch erbringen werden, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben der Bewerber durch Rückfrage bei dem jeweiligen Referenzgeber zu verifizieren.
Ergänzende Hinweise für die Auswahl der Bewerber für die zweite Stufe:
Aus dem Kreis der Bewerber, die die Anforderungen an die Eignung gemäß den Teilnahmebedingungen der EU-Bekanntmachung erfüllen, werden 3 bis 5 Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Eine solche Reduzierung des Teilnehmerkreises erfolgt nur, sofern eine ausreichende Anzahl an (formell und materiell) geeigneten Bewerbern vorhanden ist (die Vergabestelle behält sich insoweit auch die Aufforderung von weniger als 3 Bewerbern zur Angebotsabgabe ausdrücklich vor). Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr als 3 Bewerber die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, wird die Vergabestelle diejenigen Bewerber zur Abgabe eines Angebots auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei anhand folgendem Kriterium (1b):
Referenzen des Bewerbers gem. Vordruck Anlage A.12. Gewertet werden max. 10 Referenzen, wobei die Mindestreferenz nicht gewertet wird. Wertung mit je 5 Punkten. Max. 50 Punkte möglich.
Hinweis: Erzielen mehrere Teilnahmeanträge nach Addition der Punkte für die Kriterien 1a und 1b unter Berücksichtigung die gleiche Punktzahl und stehen damit auf dem gleichen Rang, ist aber nur noch ein Platz im begrenzten Bewerberkreis, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, zu vergeben, so erfolgt die Vergabe des Platzes durch Losentscheid