NEU! Webbasierte Angebotsabgabe! Weitere Informationen unter https://csx.de/JiViu

Verfahrensangaben

Nutzerzentrierte Innovations- und Konzeptionsleistungen zur barrierefreien Optimie...

VO: SektVO Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
18.05.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH
DE118509856
Curslacker Neuer Deich 37
21029
Hamburg
Deutschland
DE600
vergabestelle@vhh-mobility.de
+49-40-72594-0

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
---
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Hamburg bei der Behörde für Finanzen und Bezirke
02000000-KFB0000001-20
Adolphsplatz 3-5
20457
Hamburg
Deutschland
DE600
https://www.hamburg.de/service/info/11725152/
vergabekammer@fb.hamburg.de
+49 40 428 23 1690
+49 40 427 92 3600

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

72220000-3
79415200-8
79311000-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand der Vergabe ist die Konzeption, Durchführung und Auswertung eines nutzerzentrierten Innovationsprozesses zur barrierefreien Optimierung und Weiterentwicklung der CUSTOM-App im Rahmen des europäischen Förderprojekts "EUI03-134-CUSTOM" der European Urban Initiative (EUI) in acht Arbeitspaketen. Die CUSTOM-App ist eine barrierefreie Assistenz-App für den öffentlichen Nahverkehr im Großraum Hamburg, die auf das "Zwei-Sinne-Prinzip" ausgerichtet ist und Menschen mit Seh-, Hör-, kognitiven sowie mobilitätsbezogenen Einschränkungen adressiert.
Die zu erbringende Leistung umfasst insbesondere die systematische Identifikation, Analyse und Validierung von Nutzungshürden und Bedarfen relevanter Zielgruppen (AP 1-3), die Durchführung von Co-Creation- und Design-Thinking-Prozessen sowie UX/UI-Analysen (AP 4-5), die Entwicklung und nutzerbasierte Validierung von Prototypen (AP 6-7) sowie die Erstellung programmierreifer Wireframes als Grundlage für eine nachgelagerte technische Umsetzung durch einen gesondert zu beauftragenden App-Entwicklungsdienstleister (AP 8). Technische Entwicklungs-, Programmier- oder Implementierungsleistungen sind ausdrücklich nicht Gegenstand dieser Vergabe.
Die Leistungserbringung erfolgt projektbegleitend in enger Zusammenarbeit mit der Auftraggeberin sowie den Projektpartnern des Konsortiums (Hamburger Hochbahn AG, S-Bahn Hamburg GmbH, HADAG, Technische Universität Hamburg, Dialoghaus Hamburg gGmbH). Sämtliche Arbeitspakete sind barrierefrei durchzuführen, insbesondere unter Einsatz von Schrift- und Gebärdensprachdolmetschung.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

vhh.mobility hat im Rahmen eines Förderprojekts der Freien und Hansestadt Hamburg die CUSTOM-App entwickelt - eine barrierefreie Assistenz-App für den öffentlichen Nahverkehr im Großraum Hamburg, die auf dem "Zwei-Sinne-Prinzip" basiert und Menschen mit Seh- und Hörbeeinträchtigungen einen selbstständigen und sicheren Zugang zu Fahrgastinformationen ermöglicht. Anfang 2025 ist die App in den regulären Betrieb übergegangen.
Im Rahmen des nunmehr laufenden dreijährigen Förderprojekts der European Urban Initiative (EUI, Projektreferenznummer EUI03-134-CUSTOM) soll die CUSTOM-App systematisch weiterentwickelt und auf den gesamten hvv-Verbund ausgeweitet werden. Die Freie und Hansestadt Hamburg fungiert als Fördermittelnehmerin. Dem Projektkonsortium gehören neben vhh.mobility als federführendem Unternehmen die Hamburger Hochbahn AG, die S-Bahn Hamburg GmbH, die HADAG Seetouristik und Fährdienst AG, die Technische Universität Hamburg sowie die Dialoghaus Hamburg gGmbH an.
Im Zuge der Weiterentwicklung wird der Kreis der adressierten Zielgruppen bewusst ausgeweitet: Neben Menschen mit Seh- und Hörbeeinträchtigungen werden künftig auch Menschen mit kognitiven Einschränkungen (z.B. eingeschränkte Informationsverarbeitung, Orientierung oder Merkfähigkeit) sowie Menschen mit mobilitätsbezogenen Einschränkungen (z.B. eingeschränkte Gehfähigkeit, Rollstuhl- oder Gehhilfennutzung) einbezogen. Gegenstand der vorliegenden Vergabe ist die Erbringung nutzerzentrierter Innovations- und Konzeptionsleistungen zur barrierefreien Optimierung und Weiterentwicklung der CUSTOM-App. Die Leistung umfasst die Konzeption, Durchführung und Auswertung eines strukturierten, nutzerzentrierten Innovationsprozesses in acht Arbeitspaketen.
Ziel ist die Gewinnung fundierter, evidenzbasierter Erkenntnisse über Nutzungserfahrungen, Barrieren und Verbesserungspotenziale der CUSTOM-App sowie die Entwicklung priorisierter, validierter und dokumentierter konzeptioneller Lösungsansätze, die als Entscheidungs- und Arbeitsgrundlage für die technische Weiterentwicklung der App durch einen gesondert zu beauftragenden App-Entwicklungsdienstleister dienen. Technische Entwicklungs-, Programmier-, Implementierungs-, Betriebs-, Wartungs- oder Supportleistungen sind ausdrücklich nicht Gegenstand dieser Vergabe.
Die zu erbringende Leistung gliedert sich in acht aufeinander aufbauende Arbeitspakete:
Arbeitspaket 1 - Rekrutierung und Akquise von Teilnehmenden
Arbeitspaket 2 - Einbindung relevanter Stakeholder
Arbeitspaket 3 - Nutzerforschung und Bedarfserhebung
Arbeitspaket 4 - Co-Creation, Design Thinking und Ideengenerierung
Arbeitspaket 5 - UX/UI-Analyse und konzeptionelle Weiterentwicklung
Arbeitspaket 6 - Prototyping und nutzerbasierte Validierung
Arbeitspaket 7 - Iteration und Priorisierung
Arbeitspaket 8 - Erstellung programmierreifer Wireframes
Anforderungen an die Leistungserbringung
Barrierefreiheit: Sämtliche Arbeitspakete sind barrierefrei durchzuführen. Dies umfasst zwingend den Einsatz von Schriftdolmetschung und Gebärdensprachdolmetschung sowie die Berücksichtigung weiterer zielgruppenspezifischer Kommunikations- und Unterstützungsmaßnahmen.
Kooperativer Arbeitsprozess: Die Leistung ist als partnerschaftlicher, kooperativer Prozess angelegt. Eine enge und kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen Auftragnehmer, Auftraggeberin und den Projektpartnern des Konsortiums sowie weiteren Dienstleistern ist ausdrücklich vorgesehen und vertraglich geschuldet. Der Auftragnehmer bringt seine fachliche, methodische und konzeptionelle Expertise aktiv ein und arbeitet transparent, abstimmungsorientiert und lösungsbezogen.
Agiles Vorgehen: Im Zuge der Leistungserbringung ist ein agiles sowie exploratives Vorgehen anzuwenden, das eine hohe Flexibilität im Umgang mit Rückmeldungen aus den Nutzertests und Validierungsprozessen gewährleistet und die Erprobung innovativer Lösungsansätze ermöglicht.
Vollständige Leistungserbringung: Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass sämtliche Arbeitspakete vollständig, fristgerecht und in der vertraglich vereinbarten Qualität erbracht werden. Die Mindestvorgaben der Vergabeunterlagen zur Leistungserbringung dürfen weder unterschritten noch einseitig abgeändert werden.
Leistungszeitraum: Die Leistung ist projektbegleitend im Rahmen der CUSTOM-Projektlaufzeit frühestens ab Zuschlagserteilung bis zum [Datum einfügen] zu erbringen. Eine detaillierte Terminplanung wird nach Beauftragung gemeinsam mit der Auftraggeberin erarbeitet und abgestimmt.
Bei der vorliegenden Vergabe handelt es sich um ein eigenständiges Teillos der Gesamtmaßnahme EUI03-134-CUSTOM. Ein weiteres Teillos umfasst die technischen App-Entwicklungs- und Programmierleistungen und wird in einem gesonderten Vergabeverfahren vergeben. Beide Lose sind konzeptionell aufeinander abgestimmt; der Auftragnehmer des vorliegenden Loses hat eine enge Zusammenarbeit mit dem künftigen technischen Dienstleister des zweiten Loses zu gewährleisten.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
22
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Curslacker Neuer Deich 37
21029
Hamburg
Deutschland
DE600

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Die Wertungspunkte für das Zuschlagskriterium Preis werden aus der Wertungssumme des Angebotes eines Bieters in der Position Gesamt-Bruttopreis in dem Preisblatt (gem. Vordruck Anlage B.1 zu Teil B) ermittelt. Der niedrigste Preis erhält die maximal erreichbare Wertungspunktzahl von 50 Punkten. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Wertungspunktermittlung für die dazwischen liegenden Angebotspreise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.

Gewichtung
50,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualitätssicherungskonzept

Die Bieter haben ein Konzept zur Qualitätssicherung vorzulegen, das insbesondere die geplante Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber darstellt. Sinnvoll erscheinen da bei insbesondere Aussagen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) zu folgenden Aspekten:

- Planung und Ausführung auf mangelfreier Grundlage
- Erkennung und Kontrolle von Projektrisiken
- Einleitung von Korrekturmaßnahmen
- Durchsetzung der Qualitätsvorgaben
- Reaktionszeit und Vorgehen bei Konflikten
- Vermeidung und Beseitigung von Mängeln
- Methodik für innovative und kreative Leistungsanteile

Hinweis: Die in den Vergabeunterlagen geregelten Mindestanforderungen an die Leistungserbringung sind verbindlich. Sie dürfen durch die Angaben im Konzept weder abgeändert noch unterschritten werden. Abweichende Angaben führen zum Ausschluss des Angebots.

Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Bewerbungsbedingungen (Teil A) verwiesen.

Gewichtung
35,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzept zur Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber

Die Bieter haben ein Konzept zur Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber vorzulegen, das insbesondere die geplante Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber darstellt. Sinnvoll erscheinen dabei insbesondere Aussagen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) zu folgenden Aspekten:

- Kommunikationsprozesse im Verhältnis zu dem Auftraggeber (ggf. Abstimmung und Verteilung der Verantwortlichkeiten zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer),
- Erreichbarkeit der Ansprechpartner des Auftragnehmers für den Auftraggeber,
- Reaktion auf Fehler / besondere Situationen,
- Dokumentation der Kommunikation zwischen den Parteien.
- Maßnahmen zur Herbeiführung der Termintreue

Hinweis: Die in den Vergabeunterlagen geregelten Mindestanforderungen an die Leistungserbringung sind verbindlich. Sie dürfen durch die Angaben im Konzept weder abgeändert noch unterschritten werden. Abweichende Angaben führen zum Ausschluss des Angebots.

Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Bewerbungsbedingungen (Teil A) verwiesen.

Gewichtung
15,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

(A.) Die Auftraggeberin wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt einholen

(B.) Die Vergabeunterlagen sowie die Antworten zu den Fragen der Interessenten / Bewerber/Bieter / Bewerber-/Bietergemeinschaft sind unter dem genannten Direktlink unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar. Die gesamte Kommunikation im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erfolgt über das mittels des Direktlinks erreichbare Portal.
(C.) Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag die Bewerbergemeinschaftserklärung (gemäß Vordruck Anlage A.2 zu Teil A) einzureichen. Soweit ausdrücklich gefordert, sind die Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die übrigen Nachweise zum Nachweis der Eignung können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
Jede beabsichtigte oder vorgenommene Veränderung der Zusammensetzung einer Bewerber- /Bietergemeinschaft (Eintritt, Austritt oder Austausch von Mitgliedern) während der laufenden Wertungsphase bzw. Angebotserstellungsphase bis zur Erteilung des Zuschlags muss der Vergabestelle gegenüber unverzüglich schriftlich angezeigt und begründet werden. Die Um- oder Neubildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft kann nach obergerichtlicher Rechtsprechung unzulässig sein und führt dann zu der Nichtberücksichtigung der Gemeinschaft bzw. ihres Angebots. Sollte eine Bewerber-/Bietergemeinschaft im Einzelfall eine Um-/ oder Neubildung erwägen, wird empfohlen, sich mit der einschlägigen obergerichtlichen Rechtsprechung im Vorfeld vertraut zu machen.
(D.) Beabsichtigt der Bieter/Bietergemeinschaft, Teile der zu vergebenden Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (sog. Unteraufträge) gilt das Folgende:
Im Falle der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen (ohne Eignungsleihe) sind mit der Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die der Bieter/Bietergemeinschaft im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigen, mit Hilfe des vorgesehenen Vordrucks "Erklärung Unteraufträge " (gem. Vordruck Anlage A.3 zu Teil A) anzugeben. Spätestens vor Zuschlagserteilung, sind die vorgesehenen Unterauftragnehmer namentlich zu benennen. Ferner muss der Bieter/Bietergemeinschaft nachweisen, dass zum Zeitpunkt der Auftragserfüllung die erforderlichen Mittel der vorgesehenen Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Hierfür ist in den Vergabeunterlagen die "Verpflichtungserklärung" (gem. Vordruck Anlage A.5 zu Teil A) zu verwenden. Der Vordruck ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen.
Spätestens vor Zuschlagserteilung sind außerdem für jedes andere Unternehmen die Vordrucke Anlage A.7 zu Teil A (Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, § 21 Abs. 1 LkSG), Anlage A.8 zu Teil A (Eigenerklärung über das Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs im Sinne des Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 25 der Verordnung (EU) 2025/395 des Rates vom 24. Februar 2025) und Anlage A.9 zu Teil A (Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 19 MiLoG und § 98c AufenthG) einzureichen. Der Auftraggeber überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann die Ersetzung verlangt werden. Der Auftraggeber wird dem Bieter/der Bietergemeinschaft dafür eine Frist setzen.
Im Übrigen wird ausdrücklich auf § 34 SektVO verwiesen.
(E.) Ein Bewerber/Bewerbergemeinschaft kann zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er/sie nachweist, dass ihm/ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (sog. Eignungsleihe). Andere Unternehmen sind auch konzernverbundene, aber rechtlich selbständige Unternehmen.
Ein Bewerber/Bewerbergemeinschaft kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
In jedem Fall einer Eignungsleihe hat der Bewerber/Bewerbergemeinschaft das andere Unternehmen bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags zu benennen und es sind Art und Umfang der von ihnen in Anspruch genommenen Kapazitäten anzugeben. Dies geschieht mit Hilfe des Vordrucks "Erklärung Eignungsleihe" (gemäß Vordruck Anlage A.4 zu Teil A). Jedes der benannten Unternehmen hat sich zudem zu verpflichten, für den Zuschlagsfall die entsprechenden Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Für die mitzuteilenden Angaben und die Verpflichtung ist in den Vergabeunterlagen der Vordruck "Verpflichtungserklärung" (gemäß Vordruck Anlage A.5 zu Teil A) zu verwenden.
Die Eigenerklärungen/Nachweise über die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind insoweit für Dritte vorzulegen, wie sich der der Bewerber/Bewerbergemeinschaft auf ihre Eignung beruft.
Mit dem Teilnahmeantrag ist außerdem für jedes der benannten Unternehmen die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (gemäß der Vordrucke Anlagen A.7, A.8 und A.9 zu Teil A) einzureichen. Soweit der Auftraggeber vorliegend auf zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB Bezug genommen hat, schreibt er hiermit vor, dass der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, ersetzen muss. Soweit der Auftraggeber vorliegend auf fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB Bezug genommen hat, schreibt er hiermit vor, dass der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft ein Unternehmen, bei dem fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, ersetzen muss. Der Auftraggeber wird dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft dafür eine Frist setzen.
Im Übrigen wird ausdrücklich auf § 47 SektVO verwiesen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

1. Teilnahmewettbewerb: Alle interessierten Bewerber haben die Möglichkeit, einen Teilnahmeantrag einzureichen. 2. Teilnahmebedingungen: Die Teilnahme an der Verhandlungsphase und die Möglichkeit zur Abgabe eines verbindlichen Angebots setzt die Erfüllung spezifischer Eignungskriterien voraus, die in den
Vergabeunterlagen detailliert beschrieben sind. Aus dem Kreis der Bewerber, die die Anforderungen an die Eignung erfüllen, werden 3 bis 5 Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Eine solche Reduzierung des Teilnehmerkreises erfolgt nur,
sofern eine ausreichende Anzahl an (formell und materiell) geeigneten Bewerbern vorhanden ist. Sollten mehr als 3 Bewerber die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, wird die
Vergabestelle diejenigen Bewerber zur Abgabe eines Angebots auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei anhand der bekanntgemachten Kriterien. Erzielen mehrere Teilnahmeanträge die gleiche Punktzahl und stehen damit auf dem gleichen Rang, ist aber nur noch ein Platz zu vergeben, erfolgt die Vergabe des Platzes durch Losentscheid. 3. Verhandlungsphase: Nach Eingang der indikativen Angebote finden getrennte Verhandlungsgespräche mit den Bietern statt, die ein
anforderungsgerechtes indikatives Angebot eingereicht haben. 4. Verbindliches Angebot: Nach Abschluss der ersten Verhandlungsrunde werden deren Teilnehmer, die zuvor ein
anforderungsgerechtes indikatives Angebot eingereicht haben, zur Abgabe eines verbindlichen Angebots aufgefordert werden. 5. Zuschlagskriterien: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt, welches die Anforderungen des Auftraggebers am besten erfüllt. 6. Transparenz: Das Verfahren wird insbesondere unter Beachtung der Grundsätze von Transparenz und Nichtdiskriminierung durchgeführt. 7. Maßgeblich sind GWB-/SektVO-Regelungen für Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Die erbrachten Bauleistungen, Dienstleistungen oder gelieferten Güter beinhalten Prozessinnovationen

Der Auftragsgegenstand ist explizit als Innovationsleistung konzipiert: nutzerzentrierter Innovationsprozess, Co-Creation, Design Thinking, evidenzbasierte Lösungsentwicklung im Förderkontext der European Urban Initiative. Das EUI-Förderprogramm ist selbst ein Innovationsinstrument der EU-Kohäsionspolitik.

Barrierefreiheit

Das Vorhaben zielt ausdrücklich auf die Inklusion von Menschen mit Behinderungen im ÖPNV. Die Zielgruppen - Menschen mit Seh-, Hör-, kognitiven und mobilitätsbezogenen Einschränkungen - sind Gegenstand des gesamten Innovationsprozesses. Dies entspricht dem Leitbild der sozialen Beschaffung im Sinne von Art. 67 Abs. 2 der Richtlinie 2014/25/EU. Zudem ist die barrierefreie Durchführung sämtlicher Arbeitspakete (Gebärdensprachdolmetschung, Schriftdolmetschung) vertraglich geschuldet.

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YXSMFFS

Einlegung von Rechtsbehelfen

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem
Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt
diese Frist 10 Kalendertage.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Eine Nachforderung im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben
und unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes. Eine Nachforderung ist in einzelnen Fallkonstellationen gesetzlich ausgeschlossen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

(1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 19 MiLoG und § 98c AufenthG (gem. Vordruck Anlage A.9 zu Teil A)

(2) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen eines Russland
Bezugs im Sinne des Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 25 der Verordnung
(EU) 2025/395 des Rates vom 24. Februar 2025 (gem. Vordruck Anlage A.8 zu Teil A)
Hinweis: Der Vordruck ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.

Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, § 22 Abs. 1 LkSG (gem. Anlage A.7 zu Teil A). Hinweis: Der Vordruck ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.

Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, § 21 Abs. 1 LkSG (gem. Anlage A.7 zu Teil A). Hinweis: Der Vordruck ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.

Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, § 21 Abs. 1 LkSG (gem. Anlage A.7 zu Teil A). Hinweis: Der Vordruck ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.

Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, § 21 Abs. 1 LkSG (gem. Anlage A.7 zu Teil A). Hinweis: Der Vordruck ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.

Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, § 21 Abs. 1 LkSG (gem. Anlage A.7 zu Teil A). Hinweis: Der Vordruck ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.

Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, § 21 Abs. 1 LkSG (gem. Anlage A.7 zu Teil A). Hinweis: Der Vordruck ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.

Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, § 21 Abs. 1 LkSG (gem. Anlage A.7 zu Teil A). Hinweis: Der Vordruck ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.

Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, § 21 Abs. 1 LkSG (gem. Anlage A.7 zu Teil A). Hinweis: Der Vordruck ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.

Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, § 21 Abs. 1 LkSG (gem. Anlage A.7 zu Teil A). Hinweis: Der Vordruck ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.

Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, § 21 Abs. 1 LkSG (gem. Anlage A.7 zu Teil A). Hinweis: Der Vordruck ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.

Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, § 21 Abs. 1 LkSG (gem. Anlage A.7 zu Teil A). Hinweis: Der Vordruck ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.

Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, § 21 Abs. 1 LkSG (gem. Anlage A.7 zu Teil A). Hinweis: Der Vordruck ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.

Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, § 21 Abs. 1 LkSG (gem. Anlage A.7 zu Teil A). Hinweis: Der Vordruck ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.

Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, § 21 Abs. 1 LkSG (gem. Anlage A.7 zu Teil A). Hinweis: Der Vordruck ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.

Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, § 21 Abs. 1 LkSG (gem. Anlage A.7 zu Teil A). Hinweis: Der Vordruck ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.

Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, § 21 Abs. 1 LkSG (gem. Anlage A.7 zu Teil A). Hinweis: Der Vordruck ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.

Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, § 21 Abs. 1 LkSG (gem. Anlage A.7 zu Teil A). Hinweis: Der Vordruck ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.

Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, § 21 Abs. 1 LkSG (gem. Anlage A.7 zu Teil A). Hinweis: Der Vordruck ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.

Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, § 21 Abs. 1 LkSG (gem. Anlage A.7 zu Teil A). Hinweis: Der Vordruck ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.

Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, § 21 Abs. 1 LkSG (gem. Anlage A.7 zu Teil A). Hinweis: Der Vordruck ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.

Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, § 21 Abs. 1 LkSG (gem. Anlage A.7 zu Teil A). Hinweis: Der Vordruck ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, § 21 Abs. 1 LkSG (gem. Vordruck Anlage A.7 zu Teil A)
Hinweis: Der Vordruck ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Eigenerklärung über das Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs im Sinne des Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 25 der Verordnung (EU) 2025/395 des Rates vom 24. Februar 2025 (gem. Vordruck Anlage A.8 zu Teil A)
Hinweis: Der Vordruck ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschluss-gründen gem. § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 19 MiLoG und § 98c AufenthG (gem. Vordruck Anlage A.9 zu Teil A)
Hinweis: Der Vordruck ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens (gem. Vordruck Anlage A.10 zu Teil A) jeweils bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre (sofern das Unternehmen noch nicht drei Jahre besteht seit Unternehmensgründung).

Hinweis: Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft, sofern eine Mehrfachnennung erfolgt, werden addiert. Umsätze von eignungsleihenden Unternehmen werden in die Berechnung einbezogen, wenn mit dem Teilnahmeantrag/Angebot eine Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens gemäß dem vorgegebenen Formblatt (gem. Vordruck Anlage A.5) vorgelegt wird.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz

Eigenerklärung über den Umsatz für den Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist (hierzu gehören von dem Bewerber erbrachte Innovations- und Konzeptionsleistungen zur Optimierung und/oder Weiterentwicklung einer Anwendung (App oder Web)) (gem. Vordruck Anlage A.11 zu Teil A), bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre (oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei volle Jahre zurückliegt).
Hinweis: Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft, sofern eine Mehrfachnennung erfolgt, werden addiert. Umsätze von eignungsleihenden Unternehmen werden in die Berechnung einbezogen, wenn mit dem Teilnahmeantrag/Angebot eine Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens gemäß dem vorgegebenen Formblatt (gem. Vordruck Anlage A.5 zu Teil A) vorgelegt wird.

Ergänzende Hinweise für die Auswahl der Bewerber für die zweite Stufe:
Aus dem Kreis der Bewerber, die die Anforderungen an die Eignung gemäß den Teilnahmebedingungen der EU-Bekanntmachung erfüllen, werden 3 bis 5 Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Eine solche Reduzierung des Teilnehmerkreises erfolgt nur, sofern eine ausreichende Anzahl an (formell und materiell) geeigneten Bewerbern vorhanden ist (die Vergabestelle behält sich insoweit auch die Aufforderung von weniger als 3 Bewerbern zur Angebotsabgabe ausdrücklich vor). Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr als 3 Bewerber die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, wird die Vergabestelle diejenigen Bewerber zur Abgabe eines Angebots auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei anhand folgendem Kriterium (1a):

> 600.000 Euro netto (Durchschnitt/Jahr) = 20 Punkte
> 500.000 Euro netto (Durchschnitt/Jahr) = 16 Punkte
> 400.000 Euro netto (Durchschnitt/Jahr) = 12 Punkte
> 300.000 Euro netto (Durchschnitt/Jahr) = 8 Punkte
> 200.000 Euro netto (Durchschnitt/Jahr) = 4 Punkte
bis 200.000 Euro netto (Durchschnitt/Jahr) = 0 Punkte

Hinweis: Erzielen mehrere Teilnahmeanträge nach Addition der Punkte für die Kriterien 1a und 1b unter Berücksichtigung die gleiche Punktzahl und stehen damit auf dem gleichen Rang, ist aber nur noch ein Platz im begrenzten Bewerberkreis, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, zu vergeben, so erfolgt die Vergabe des Platzes durch Losentscheid

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
20,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Eigenerklärung über vergleichbare erbrachte Beratungs- und Unterstützungsleistungen (gem. Vordruck Anlage A.12 zu Teil A) mindestens zwei Referenzen aus den letzten 5 Jahren (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung).

Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn sie die Konzeption, Durchführung und Auswertung eines nutzerzentrierten Prozesses zur Weiterentwicklung barrierefreier bzw. inklusiver digitaler Funktionen (insbesondere in einer App oder vergleichbaren digitalen Anwendung) zum Gegenstand hatte und dabei Nutzungshürden und Bedarfe unterschiedlicher Nutzergruppen (einschließlich Menschen mit Behinderungen) systematisch identifiziert, analysiert und validiert wurden sowie daraus evidenzbasierte, umsetzungsorientierte Lösungskonzepte/Innovationsansätze abgeleitet wurden, die als Grundlage für eine nachgelagerte technische Umsetzung dienten (Umsetzung durch Dritte zulässig).

Anzugeben sind dabei je Referenz (a) Art und Umfang der erbrachten Leistung (Projektbeschreibung, Auftragsvolumen), (b) Art und Umfang des Projektes (Darstellung des Inhalts des Projekts im Rahmen einer Kurzbeschreibung, ggfls. Besonderheiten, ggfls. etwaige Projektpartner), (c) der Auftraggeber mit Ansprechstelle (Telefonnummer/E-Mail-Adresse) sowie (d) der Erbringungszeitpunkt.

Hinweise:
- Bei Bewerbergemeinschaften und eignungsleihenden Unternehmen muss für jede Referenz klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft und / oder welchem eignungsleihenden Unternehmen zuzuordnen ist. Es ist ausreichend, wenn ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder ein eignungsleihenden Unternehmen die Mindestanforderung erfüllt, soweit diese die maßgeblichen Leistungen im Falle der Auftragserteilung auch erbringen werden, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben der Bewerber durch Rückfrage bei dem jeweiligen Referenzgeber zu verifizieren.

Ergänzende Hinweise für die Auswahl der Bewerber für die zweite Stufe:

Aus dem Kreis der Bewerber, die die Anforderungen an die Eignung gemäß den Teilnahmebedingungen der EU-Bekanntmachung erfüllen, werden 3 bis 5 Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Eine solche Reduzierung des Teilnehmerkreises erfolgt nur, sofern eine ausreichende Anzahl an (formell und materiell) geeigneten Bewerbern vorhanden ist (die Vergabestelle behält sich insoweit auch die Aufforderung von weniger als 3 Bewerbern zur Angebotsabgabe ausdrücklich vor). Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr als 3 Bewerber die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, wird die Vergabestelle diejenigen Bewerber zur Abgabe eines Angebots auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei anhand folgendem Kriterium (1b):

Referenzen des Bewerbers gem. Vordruck Anlage A.12. Gewertet werden max. 10 Referenzen, wobei die Mindestreferenz nicht gewertet wird. Wertung mit je 5 Punkten. Max. 50 Punkte möglich.

Hinweis: Erzielen mehrere Teilnahmeanträge nach Addition der Punkte für die Kriterien 1a und 1b unter Berücksichtigung die gleiche Punktzahl und stehen damit auf dem gleichen Rang, ist aber nur noch ein Platz im begrenzten Bewerberkreis, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, zu vergeben, so erfolgt die Vergabe des Platzes durch Losentscheid

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
50,00

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als sechs Monate ist.
- Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist. Ist ein Bieter nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Dieser Nachweis ist - soweit erforderlich - zwingend ins Deutsche zu übersetzen und die Übersetzung ist beglaubigt vorzulegen.
- Alternativer Nachweis: Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung). Dieser Nach-weis ist - soweit erforderlich - zwingend ins Deutsche zu übersetzen und die Übersetzung ist beglaubigt vorzulegen.
- Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/25 EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt.
- Hinweis: Die Unterlage ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Keine Angabe

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Siehe Vergabeunterlagen, dort insbesondere Teil B (Leistungsbeschreibung)

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung