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Tragwerksplanung / Baustatik II
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
26.09.2025
02.10.2025 12:00 Uhr
02.10.2025 13:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe GmbH
05252-9500
Peter-Hartmann-Allee 1
33175
Bad Lippspringe
Deutschland
DEA47
b.blomtrath@medizinisches-zentrum.de
+49 5252-9500

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Str. 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 2514113094
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71327000-6
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Das Medizinische Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe GmbH (MZG) plant die energetische Sanierung der Klinik Martinusquelle mit Thermalschwimmbad und Sporthalle. Die Klinik Martinusquelle wird während der gesamten Umbauphase voll in Betrieb und alle Patienten weiterhin vor Ort sein. Die Sanierung erfolgt abschnittsweise. Die Gebäudeteile, die von der Sanierung betroffen sind, werden im Rahmen der Projektrealisierung leer gezogen und können dann in einem Zug saniert werden. Die Bauleistungen werden vorläufig mit 8,62 Mio. EUR netto veranschlagt. Die anrechenbaren Kosten (netto) für die hier angefragten Leistungen werden in der Leistungsbeschreibung (Teil B) gesondert ausgewiesen.

Vor diesem Hintergrund soll im Rahmen eines offenen Verfahrens die Planungsleistungen Tragwerksplanung nach § 49 ff HOAI in Verbindung mit Anlage 14 HOAI, Leistungsphasen 1-6, vergeben werden.

Mindestens vergeben werden die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 (Ausgangsbeauftragung). Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen erfolgt im Falle ihrer Beauftragung ganz oder teilweise in folgenden Stufen:

- Stufe 1: Leistungsphasen 1 - 4 (Ausgangsbeauftragung),
- Stufe 2: Leistungsphase 5
- Stufe 3: Leistungsphase 6

Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer Leistungen und der Stufen (ganz oder teilweise) besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen Honoraransprüche geltend gemacht werden.

Alle Leistungen bei Planung, Nachweisführung und Dokumentation sind - soweit sie mit dem Zuwendungsbescheid geförderte Leistungen betreffen - EFRE-konform zu erbringen.

Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, dort insbesondere auf die Leistungsbeschreibung verwiesen. Erwartet wird eine Zusammenarbeit aller Fachplaner zur Zielerreichung der Förderkriterien.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Das Medizinische Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe GmbH (MZG) plant die energetische Sanierung der Klinik Martinusquelle mit Thermalschwimmbad und Sporthalle. Die Klinik Martinusquelle wird während der gesamten Umbauphase voll in Betrieb und alle Patienten weiterhin vor Ort sein. Die Sanierung erfolgt abschnittsweise. Die Gebäudeteile, die von der Sanierung betroffen sind, werden im Rahmen der Projektrealisierung leer gezogen und können dann in einem Zug saniert werden. Die Bauleistungen werden vorläufig mit 8,62 Mio. EUR netto veranschlagt. Die anrechenbaren Kosten (netto) für die hier angefragten Leistungen werden in der Leistungsbeschreibung (Teil B) gesondert ausgewiesen.

Vor diesem Hintergrund soll im Rahmen eines offenen Verfahrens die Planungsleistungen Tragwerksplanung nach § 49 ff HOAI in Verbindung mit Anlage 14 HOAI, Leistungsphasen 1-6, vergeben werden.

Mindestens vergeben werden die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 (Ausgangsbeauftragung). Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen erfolgt im Falle ihrer Beauftragung ganz oder teilweise in folgenden Stufen:

- Stufe 1: Leistungsphasen 1 - 4 (Ausgangsbeauftragung),
- Stufe 2: Leistungsphase 5
- Stufe 3: Leistungsphase 6

Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer Leistungen und der Stufen (ganz oder teilweise) besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen Honoraransprüche geltend gemacht werden.

Alle Leistungen bei Planung, Nachweisführung und Dokumentation sind - soweit sie mit dem Zuwendungsbescheid geförderte Leistungen betreffen - EFRE-konform zu erbringen.

Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, dort insbesondere auf die Leistungsbeschreibung verwiesen. Erwartet wird eine Zusammenarbeit aller Fachplaner zur Zielerreichung der Förderkriterien.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
36
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
An der Martinusquelle 10
33175
Bad Lippspringe
Deutschland
DEA47

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Die Wertungspunkte für das Kriterium "Preis" werden aus der Wertungssumme des Angebotes unter Bezugnahme auf die von dem Bieter eingereichten und unterschriebenen Preisblätter als Anlage zu den Verfahrensbedingungen (Teil A) ermittelt. Der niedrigste Preis erhält die maximal erreichbare Wertungspunktzahl von 300 Punkten. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 1,3-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen er-halten ebenfalls 0 Punkte. Die Wertungspunktermittlung für die dazwischen liegenden Angebotspreise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.

Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Bewerbungsbedingungen (Teil A) verwiesen.

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Reaktionszeit und Verfügbarkeit

Die Wertungspunkte für das Kriterium "Verfügbarkeit und Reaktionszeit " werden in folgender Weise ermittelt:

- Problembezogene Reaktionszeit (entscheidungsbefugtes Personal) in weniger als 2 Stunden ab Mitteilung - 150 Punkte
- Problembezogene Reaktionszeit (entscheidungsbefugtes Personal) zwischen 2 und 5 Stunden ab Mitteilung - 100 Punkte
- Problembezogene Reaktionszeit (entscheidungsbefugtes Personal) in mehr als 5 Stunden ab Mitteilung - 5 Punkte

Es soll von dem Bieter/Bietergemeinschaft im Angebot dargelegt werden, wie er auf unvorhergesehene Probleme reagiert und wie schnell eine Entscheidung herbeigeführt werden kann. Hier ist anzugeben, in welcher Zeit entscheidungsbefugtes Personal des Bieters eine Klärung herbeiführen kann. Die vorgenannten Ausführungen dienen der Plausibilisierung der gemachten Angaben.

Gewichtung
15,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzept zur Qualitätssicherung im konkreten Projekt

Die Vergabestelle erwartet eine wirkungsvolle projektbezogene Darlegung zur Qualitätssicherung. Sinnvoll erscheinen dabei insbesondere Aussagen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) zu folgenden Aspekten:

- Planung und Ausführung auf mangelfreier Grundlage
- Erkennung und Kontrolle der Projektrisiken
- Einleitung von Korrekturmaßnahmen
- Durchsetzung der Qualitätsvorgaben
- Vermeidung und Beseitigung von Mängeln

Zu beachten ist ferner, dass die in den Vergabeunterlagen geregelten Mindestvorgaben zur Leistungserbringung nicht geändert oder unterschritten werden dürfen.

Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Bewerbungsbedingungen (Teil A) verwiesen.

Gewichtung
25,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzept zur Kostenbudgetsteuerung und Kostenkontrolle

Die Vergabestelle erwartet eine wirkungsvolle projektbezogene Darlegung des Verfahrens zur Kostenbudgetsteuerung und Kostenkontrolle sowie der zeitlichen Weitergabe dieser an den Auftraggeber während der Projektdurchführung. Der Bieter/Bietergemeinschaft hat dabei die Bezugsquellen für die ermittelten Kosten je Leistungsphase transparent zu beschreiben.

Zu beachten ist ferner, dass die in den Vergabeunterlagen geregelten Mindestvorgaben zur Leistungserbringung nicht geändert oder unter-schritten werden dürfen.

Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Bewerbungsbedingungen (Teil A) verwiesen.

Gewichtung
20,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzept zur Kommunikation mit dem Auftraggeber

Die Vergabestelle erwartet die Vorlage eines Kommunikationskonzepts. Hierzu wird vom Bieter/Bietergemeinschaft erwartet, dass er in einem Kommunikationskonzept die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber darstellt. Sinnvoll erscheinen dabei insbesondere Aussagen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) zu folgenden Aspekten:

- Kommunikationsprozesse im Verhältnis zu dem Auftraggeber (ggf. Abstimmung und Verteilung der Verantwortlichkeiten zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer),
- Erreichbarkeit der Ansprechpartner des Auftragnehmers für den Auftraggeber,
- Reaktion auf Fehler / besondere Situationen,
- Dokumentation der Kommunikation zwischen den Parteien.

Zu beachten ist ferner, dass die in den Vergabeunterlagen geregelten Mindestvorgaben zur Leistungserbringung nicht geändert oder unterschritten werden dürfen.

Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Bewerbungsbedingungen (Teil A) verwiesen.

Gewichtung
10,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Mindestens vergeben werden die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 (Ausgangsbeauftragung). Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen erfolgt im Falle ihrer Beauftragung ganz oder teilweise in folgenden Stufen:
- Stufe 1: Leistungsphasen 1 - 4 (Ausgangsbeauftragung),
- Stufe 2: Leistungsphase 5
- Stufe 3: Leistungsphase 6
Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer Leistungen und der Stufen (ganz oder teilweise) besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen Honoraransprüche geltend gemacht werden.

Zusätzliche Angaben

(A) Die Vergabeunterlagen sowie die Antworten zu den Fragen der Bieter/Bietergemeinschaft sind unter dem genannten Direktlink unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar. Die gesamte Kommunikation im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erfolgt über das mittels des Direktlinks erreichbare Portal.

(B) Das Angebot muss mit den geforderten Erklärungen und Unterlagen über die elektronische Vergabeplattform zu dieser Ausschreibung hochgeladen werden. Eine Einreichung auf dem Postweg, die Nachrichtenfunktion der E-Vergabeplattform oder per E-Mail ist unzulässig. Etwaige in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.

(C) Soweit ein Bieter/Bietergemeinschaft beabsichtigt, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer zu erbringen oder von dem Institut der Eignungsleihe Gebrauch zu machen, gilt das Folgende:

(1.) Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, Teile der zu vergebenden Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unteraufträge) gilt das Folgende: Im Falle der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen von dem Bieter/der Bietergemeinschaft sind mit der Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigen, mit Hilfe des vorgesehenen Vordrucks "Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe" (Anlage A.2 zu Teil A) anzugeben. Spätestens vor Zuschlagserteilung, sind die vorgesehenen Unterauftragnehmer namentlich zu benennen. Für die mitzuteilenden Angaben ist in den Vergabeunterlagen der Vordruck "Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe" (Anlage A.2 zu Teil A) zu verwenden. Ferner muss der Bieter/die Bietergemeinschaft nachweisen, dass ihm/ihr zum Zeitpunkt der Auftragserfüllung die erforderlichen Mittel der vorgesehenen Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Hierfür ist in den Vergabeunterlagen die "Verpflichtungserklärung" (gemäß Vordruck Anlage A.3 zu Teil A) zu verwenden. Der Vordruck ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen. Spätestens vor Zuschlagserteilung ist außerdem für jedes andere Unternehmen der Vordruck "Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, § 22 Abs. 1 LkSG" (Anlage A.4 zu Teil A) einzureichen. Der Auftraggeber überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann die Ersetzung verlangt werden. Der Auftraggeber wird dem Bieter/der Bietergemeinschaft dafür eine Frist setzen.

(2.) Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so gilt das Folgende:

Im Falle der Eignungsleihe müssen die anderen Unternehmen mit der Abgabe des Angebotes benannt werden und es sind Art und Umfang der von ihnen in Anspruch genommenen Kapazitäten anzugeben. Dies geschieht mit Hilfe des Vordrucks "Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe" (Anlage A.2 zu Teil A). Jedes der benannten Unternehmen hat sich zudem zu verpflichten, für den Zuschlagsfall dem Bieter / der Bietergemeinschaft die entsprechenden Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Für die mitzuteilenden Angaben und die Verpflichtung ist in den Vergabeunterlagen der Vordruck "Verpflichtungserklärung" (Anlage A.3 zu Teil A) zu verwenden. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Absatz 3 Nummer 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Die Eigenerklärungen/Nachweise über die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind insoweit für Dritte vorzulegen, wie sich der Bieter / die Bietergemeinschaft auf ihre Eignung beruft. Mit dem Angebot ist außerdem für jedes der benannten Unternehmen der Vordruck "Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, § 22 Abs. 1 LkSG" (Anlage A.4 zu Teil A) einzureichen. Soweit der Auftraggeber vorliegend auf zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB Bezug genommen hat, schreibt er hiermit vor, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, ersetzen muss. Soweit der Auftraggeber vorliegend auf fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB Bezuggenommen hat, schreibt er hiermit vor, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft ein Unternehmen, bei dem fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, ersetzen muss. Der Auftraggeber wird dem Bieter der Bietergemeinschaft dafür eine Frist setzen.

(3.) Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die Bietergemeinschaftserklärung (gemäß Vordruck Anlage A.1 zu Teil A) einzureichen.

Es sind folgende Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen:

- Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung, zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate, je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bieter niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in einem Berufs-, Handelsregister oder Partnerschaftsregister dieses Staates oder durch sonstigen Nachweis über die erlaubte Berufsausübung (Kriterium Eintragung in das Handelsregister),
- Eigenerklärung (Vordruck Anlage A.4 zu Teil A) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, § 22 Abs. 1 LkSG (Kriterium Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität),
- Eigenerklärung (Vordruck Anlage A.7 zu Teil A) zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs im Sinne des Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Europäischen Rates vom 21.07.2022. (Kriterium Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität),
- Eigenerklärung (Vordruck Anlage A.10 zu Teil A) zu § 19 Abs. 3 MiLoG (Kriterium Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität).

Die übrigen Nachweise zum Nachweis der Eignung können für die
Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.

(D.) Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt einholen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Das vorliegende Verfahren erfolgt nach den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) im Rahmen eines offenen Verfahrens durch. Die wesentlichen Merkmale des Verfahrens sind wie folgt:

1. Offenes Verfahren: Alle interessierten Bieterinnen und Bieter haben die Möglichkeit, ein Angebot einzureichen. Es besteht keine Begrenzung der Anzahl der Angebote.

2. Teilnahmebedingungen: Die Teilnahme an dem Verfahren setzt die Erfüllung spezifischer Eignungskriterien voraus, die in den Vergabeunterlagen detailliert beschrieben sind. Hierzu zählen unter anderem Nachweise über fachliche Qualifikationen, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie Referenzen.

3. Fristen: Die Angebote müssen bis zum Fristdatum eingereicht werden. Die genaue Frist ist in der EU-Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen angegeben.

4. Bewertungskriterien: Die eingereichten Angebote werden gemäß den in den Vergabeunterlagen festgelegten Kriterien bewertet. Diese umfassen sowohl den Preis als auch qualitative Aspekte.

5. Zuschlagskriterien: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt, welches die Anforderungen des Auftraggebers am besten erfüllt.

6. Transparenz: Das Verfahren wird insbesondere unter Beachtung der Grundsätze von Transparenz und Nichtdiskriminierung durchgeführt.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YXS57LE

Einlegung von Rechtsbehelfen

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die Vorgaben des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG NRW) sind zu beachten und werden vertraglich abgebildet.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

3
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe GmbH
Peter-Hartmann-Allee 1
33175 Bad Lippspringe

Es dürfen keine Personen außer der Vergabestelle und deren Berater bei der Submission anwesend sein.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Eine Nachforderung im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben und unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung, zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate, je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bieter niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in einem Berufs-, Handelsregister oder Partnerschaftsregister dieses Staates oder durch sonstigen Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Eigenerklärung (Vordruck Anlage A.5 zu Teil A) über den Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Die Umsätze von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft werden addiert. Umsätze von eignungsleihenden Unternehmen werden in die Berechnung einbezogen, wenn mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens gemäß dem vorgegebenen Formblatt vorgelegt wird.

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Eigenerklärung (Vordruck Anlage A.6 zu Teil A) über den Umsatz für den Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist, bezogen auf die drei letzten Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Die Umsätze von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft werden addiert. Umsätze von eignungsleihenden Unternehmen werden in die Berechnung einbezogen, wenn mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens gemäß dem vorgegebenen Formblatt vorgelegt wird.

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Eigenerklärung (Vordruck Anlage A.4 zu Teil A) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, § 22 Abs. 1 LkSG

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Eigenerklärung (Vordruck Anlage A.7 zu Teil A) zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs im Sinne des Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Europäischen Rates vom 21.07.2022.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Eigenerklärung (Vordruck Anlage A.8 zu Teil A) über mindestens zwei Referenzen aus den letzten 5 Jahren (Stichtag: 27.08.2020) bei denen jeweils Planungsleistungen Tragwerksplanung für ein öffentlich zugänglichen Gebäude (z. B. Bürogebäude, Verwaltungsbau) bzw. Gebäude einer öffentlichen Einrichtung (z. B. Schule, Krankenhaus, usw.) erbracht wurden, das Vorhaben sich in der Bauausführung befindet oder fertiggestellt ist und sich die Baukosten (nach aktuellem Stand der Kostenermittlung) in den KG 300 und 400 (entspr. DIN 276) zusammen auf mind. 5 Mio. EUR (ohne MwSt.) beliefen. Anzugeben sind dabei je Referenz (a) Art und Umfang der Leistung (Projektbeschreibung), (b) Art und Umfang des Projektes (Baumaßnahme unter Angabe der Projektkosten KG 300 bis 400 (entspr. DIN 276)), (c) der Auftraggeber mit Ansprechstelle (Telefonnummer/E-Mail-Adresse) sowie (d) der Erbringungszeitpunkt.

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Eigenerklärung (Vordruck Anlage A.9 zu Teil A) über das in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigte Personal des Bieters einschließlich (gesonderte Ausweisung) der Zahl seiner Führungskräfte, Architekten/Ingenieure, Techniker/Zeichner, Mitarbeiter, die über ein Zertifikat im Bereich Projektsteuerung verfügen, sonstige Mitarbeiter.

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Eigenerklärung (Vordruck Anlage A.10 zu Teil A) zu § 19 Abs. 3 MiLoG

Finanzierung

Vertragserfüllungsbürgschaft. Siehe Planervertrag (Teil C).

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung