Verfahrensangaben

Rasenfläche

VO: SektVO Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
16.06.2026
02.07.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG
HRB110486
Hindenburgstraße 26-30
26122
Oldenburg
Deutschland
DE94G
Niederlassung Norden
mweiss@nports.de
+494931 1804-300

Angaben zum Auftraggeber

---
---
Hafeneinrichtungen

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG
HRB110486
Hindenburgstraße 22-28
26122
Oldenburg
Deutschland
DE94G
NL-Norden, Bahnhofstraße 5, 26506 Norden

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG
HRB110486
Hindenburgstraße 22 - 28
26122
Oldenburg
Deutschland
DE94G
NL-Norden, Bahnhofstraße 5, 26506 Norden

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

63100000-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Niedersachsen Ports GmbH & Co.KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports) ist die größte Infrastrukturbetreiberin öffentlicher Seehäfen, Inselversorgungshäfen und Regionalhäfen an der deutschen Nordseeküste. Unter anderem betreibt Niedersachsen Ports den Inselhafen Norderney auf der gleichnamigen Insel und ist über öffentliche Verkehrswege an den Ort gebunden. Die Hauptfunktionen des Hafens sind der Fährverkehr und die Versorgung der Insel Norderney. Niedersachsen Ports steht als Eigentümerin im Bereich des zur Insel Norderney gehörenden Hafens das Grundstück N20 mit einer Fläche von ca. 2.208 m² ab dem 01.01.2027 zur Verfügung. Bei dem Grundstück N20 handelt es sich um eine Rasenfläche. Eine Bebauung des Grundstücks N20 (inkl. Oberflächenbefestigung) ist ausgeschlossen. Ab dem 01.01.2027 kann das Grundstück N20 im Rahmen eines Mietvertrages vorrangig für eine gastronomische Nutzung oder für eine sonstige Nutzung zu Freizeit- und Touristikzwecken überlassen werden. Soweit öffentlich-rechtlich zulässig, ist nachrangig auch eine Nutzung als hafenaffine Lager- und Abstellfläche denkbar. Die Prüfung der Genehmigungsbedürftigkeit und -fähigkeit der vorgesehenen Nutzung ist Sache des jeweiligen Ansiedlungsinteressenten. Vor dem vorstehend geschilderten Hintergrund führt Niedersachsen Ports dieses kartellrechtliche Verfahren zur Auswahl des Mieters für das Grundstück N20 durch.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Unter anderem betreibt Niedersachsen Ports den Inselhafen Norderney auf der gleichnamigen Nordseeinsel, welcher auch über Gewerbeflächen verfügt. Der Hafen Norderney ist landseitig über die Hafenstraße an das Straßennetz der Insel angeschlossen. Wasserseitig verfügt der Hafen über eine Mole nebst Kaianlagen. Unmittelbar am gegenüberliegendem Festland (ca. 10 km Luftlinie) befindet sich im Hafen Norddeich der Bahnhof "Norddeich Mole", welcher die Anbindung an das Schienennetz der Deutschen Bahn gewährleistet. Der nächste BAB-Anschluss (A31) befindet sich ca. 30 km entfernt von Norddeich in der Nähe der Stadt Emden und ist von Norddeich über die B 72 erreichbar.
Niedersachsen Ports steht als Eigentümerin im Bereich des Hafens Norderney das mit N20 bezeichnete Grundstück zur Verfügung. Diese Gewerbefläche ist eine Teilfläche von ca. 2.208 m² des Flurstücks 00046/265, Flur 1 tlw., Gemarkung Norderney. Eine Vergabe des Grundstücks ist jeweils nur im Ganzen möglich. Bei dem Grundstück N20 handelt es sich um eine Rasenfläche. Eine Bebauung des Grundstücks N20 (inkl. Oberflächenbefestigung) ist ausgeschlossen. Das Grundstück N20 soll im Rahmen eines Mietvertrages vorrangig für eine gastronomische Nutzung oder für eine sonstige Nutzung zu Freizeit- und Touristikzwecken überlassen werden. Soweit öffentlich-rechtlich zulässig ist, ist nachrangig auch eine Nutzung als hafenaffine Lager- und Abstellfläche denkbar. Die Prüfung der Genehmigungsbedürftigkeit und - fähigkeit der vorgesehenen Nutzung ist Sache des jeweiligen Ansiedlungsinteressenten. Im Verlauf der Verhandlungen erhalten die Bieter u. a. den Muster-Mietvertrag. Dieser wird folgende Mindestinhalte enthalten:
a) Nutzungszweck; vertragliche Einbeziehung des von dem Mieter mit seinem Angebot eingereichten Betriebskonzepts;

b) Mietzins: wertgesicherte Mindest-Mietzins i. H. v. mind. 6,00 EUR/m² jährlich; Die Bieter können im Rahmen ihrer Angebote höher Beträge für das Grundstück bieten.

c) Kaution: Mindestens in Höhe von drei Monatsmieten:

d) Laufzeit: Fünf Jahre Grundlaufzeit und Option für den Mieter auf Verlängerung um fünf Jahre (auszuüben spätestens 2 Jahre vor Vertragsablauf).

Unternehmen, die sich für den Abschluss eines Mietvertrages interessieren, werden im Folgenden unabhängig vom jeweiligen Verfahrensstand zusammenfassend "Bieter" genannt. Dies gilt auch für Unternehmenszusammenschlüsse/Bietergemeinschaften. Das Grundstück N20 ist derzeit bereits in Nutzung und vertraglich bis einschließlich 31.12.2026 gebunden. Daher ist die Übergabe des Grundstücks an den neuen Ansiedler mit Wirkung zum 01.01.2027 möglich. Aufgrund des in der Zukunft liegenden Nutzungsbeginns wird der jeweilige Mietvertrag einige Besonderheiten zu konkretem Nutzungsbeginn und Rücktrittsrechten enthalten. Das Grundstück wurde bislang von dem jetzigen Nutzer zur Aufstellung von Strandkörben, sowie von Schaffung von Liege-, Grill- und Spielmöglichkeiten genutzt. Das Grundstück ist unbefestigt und wird ohne Bauwerke und Anlagen übergeben.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
5

Optionsverlängerung:
Der zukünftige Vertragspartner kann schriftlich spätestens 2 Jahre vor vorgehend festgelegtem Vertragsablauf einmalig die Verlängerung des Mietvertrages um weitere 5 Jahre verlangen.

5
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Norderney
Deutschland
DE947

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

1. Für die Veröffentlichung der Bekanntmachung wurde das Deutsche Vergabeportal (www.dtvp.de) ausgewählt, welches grundsätzlich der Ausschreibung öffentlicher Aufträge und Konzessionen dient. Es wird vor diesem Hintergrund in der über das Portal erstellten Bekanntmachung ausdrücklich klargestellt, dass es sich um ein rein kartellrechtliches Auswahlverfahren handelt. Insbesondere wird klargestellt, dass aufgrund technischer Gegebenheiten eines der vorgefertigten Bekanntmachungsformulare ausgewählt und ausgefüllt werden musste. Die systembedingte, mit der Auswahl des Bekanntmachungsformulars vorgenommene Einordnung dieses Vertrages als "öffentlicher Auftrag" spiegelt die rechtliche Natur des Vertrages nicht wider.
2. Das Auswahlverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt.
3. Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass alle verfahrensrelevanten Mitteilungen/Rückfragen ausschließlich über den Projektraum der Vergabeplattform zu stellen sind. Das Senden von Nachrichten über die Kommunikationsfunktion der Plattform durch den jeweiligen Bieter erfordert dessen Registrierung ("Teilnahme"). Sollte dies aus in der Plattform selbst begründeten technischen Gründen wider Erwarten nicht möglich sein, sind Rückfragen per E-Mail an Niedersachsen Ports zu richten. Bei solchen Mitteilungen/Rückfragen per E-Mail trägt der jeweilige Bieter das Übermittlungsrisiko. Niedersachsen Ports empfiehlt, eine ausdrückliche Eingangsbestätigung anzufordern.
4. Niedersachsen Ports und deren Kontrollgremien werden die Zuschlagsfähigkeit der Ergebnisse der Verhandlungen über den Mietvertrag unter anderem anhand der im Verlauf der Verhandlungen mitgeteilten weiteren Wertungskriterien ermitteln. Die Bieter werden keinen Anspruch auf Abschluss eines Mietvertrages haben.
5.Die Entscheidung über das Ob der Ansiedlung behält sich Niedersachsen Ports auch angesichts der erforderlichen Gremienzustimmungen vor.
6. Enthalten die im Laufe dieses Verfahrens zur Verfügung gestellten Verfahrensunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter Niedersachsen Ports unverzüglich in Textform darauf hinzuweisen.
7. Für die Teilnahme an dem hier gegenständlichen Verfahren wird keine Vergütung gewährt. Ebenso wenig erfolgt ein Ersatz von Auslagen.
8. Die Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge über den vorgenannten Projektraum endet am 02.07.2026
um 12:00 Uhr.

9. Niedersachsen Ports behält sich vor, die Teilnahmefrist dreimalig um 30 Kalendertage zu verlängern, wenn drei Stunden vor Ablauf der jeweiligen Teilnahmefrist kein Teilnahmeantrag eingegangen ist. Die verlängerte Frist läuft bis 12:00 Uhr des 31. Tages nach dem vorherigen Fristablauf. Falls das derart errechnete Fristende auf einen Wochenend- oder Feiertag fällt, gilt $ 193 BGB. Die Frist endet dann um 12:00 Uhr an dem auf den Wochend-oder Feiertag folgenden nächsten Werktag.
10. Jeder Bieter hat unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter Angaben zu der vorgesehenen Nutzung bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Mit dem Angebot wird sodann ein entsprechendes Betriebskonzept einzureichen sein.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Niedersachsen Ports führt zur Vermarktung der Rasenfläche dieses rein kartellrechtliche transparente und diskriminierungsfreie Auswahlverfahren durch. Da eine entsprechende Auswahlmöglichkeit auf der Vergabeplattform "Deutsches Vergabeportal" (www.dtvp.de) nicht zur Verfügung steht, wurde das Verfahren als der Sektorenverordnung unterfallend bezeichnet und das entsprechende Bekanntmachungsformular gewählt. Niedersachsen Ports stellt jedoch klar, dass diese (technisch erforderliche) Fehlbezeichnung auf dem Deutschen Vergabeportal nichts daran ändert, dass es sich um ein rein kartellrechtliches Verfahren handelt. Niedersachsen Ports führt zunächst eine Teilnahmewettbewerb durch, im Zuge dessen die Eignung der interessierten Bieter geprüft werden. Bereits im Teilnahmeantrag sind Angaben zu der beabsichtigten Nutzung einzureichen.

Im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb werden die geeigneten Bieter von Niedersachsen Ports zu einer oder mehreren Verhandlungsrunden aufgefordert. Nach dem Abschluss der Verhandlungen gibt Niedersachsen Ports für die an den Verhandlungen teilnehmenden Bieter eine verbindliche Fassung des Mietvertrages vor, die sich nur durch bieterspezifische Angaben unterscheidet. Auf diese Fassung können die Bieter bis zum Ablauf der von Niedersachsen Ports bei Übersendung der verbindlichen Fassung angegebenen Frist durch Abgabe verbindlicher Angebote gegenüber Niedersachsen Ports biete. Mit dem Angebot wird unter anderem der von den Bietern angebotenen (ggf. über dien Mindestbetrag hinausgehende) Mietzins verbindlich anzugeben sein.
Ebenfalls wird mit dem Angebot zwingend ein Betriebskonzept einzureichen sein. Im Übrigen wird auf die Erläuterungen in dem zur Verfügung gestellten Informationsmemorandum verwiesen.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

---
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YX9ME0H

Einlegung von Rechtsbehelfen

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Niedersachsen Ports behält sich vor, nicht eingereichte, unzulängliche, unvollständige oder fehlerhaft ausgefüllte Unterlagen bzw. gegebenenfalls auch weitere Auskünfte/Nachweise nach pflichtgemäßen Ermessen nach- bzw. nachzufordern.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Es wird klargestellt, dass die in dem Formular ausgewählte Kategorie nicht den nachstehenden Kriterien entspricht. Sie wurde ausgewählt,
weil keine andere, besser passende Kategorie zur Verfügung stand.

Die Bieter / Bietergemeinschaften haben folgende Erklärungen abzugeben:

a) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, dass keiner der in den §§ 123 und 124 GWB genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. Es wird klar gestellt, dass die entsprechenden Ausschlussgründe hier analog angwandt werden. Soweit diese Erklärung nicht oder nur mit Einschränkungen abgegeben werden kann, ist darzustellen, welche der in den §§ 12, 124 GWB genannten Verfehlungen vorliegen und ob bereits Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen worden sind. Entsprechende Nachweise wird Niedersachsen Ports ggf. anfordern.

b) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, mit welcher dieser/diese bestätigt/en, dass weder sein/ihr Unternehmen oder Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen (EG) 881/2002, 2580/2001, 753/2011 und 2016/1686 (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten erscheint.

c) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, dass diesem/diesen das sich aus den Verordnungen (EG) 881/2002, 2580/2001, 753/2011 und 2016/1686 (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichen Fassung) ergebende Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisatoren (Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Ihm/Ihnen ist weiterhin bekannt, dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates stehenden Terrorlisten geführt wird. Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, sicherzustellen, dass die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden.

d) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die vorstehenden Erklärungen auch von Nachunternehmen zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung von Niedersachsen Ports zur Unterbeauftragung unaufgefordert vorzulegen.

e) Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und Beteiligungsverhältnisse des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft; alternativ oder zusätzlich: Konzern-Organigramm beifügen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Auf gesondertes Verlangen von Niedersachsen Ports ist einzureichen:

(1) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (der Auszug soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als drei Monate sein) des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft.

(2) Vorlage der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Lageberichte des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist; soweit keine Offenlegung nach deutschem Recht vorgeschrieben ist, sind vergleichbare Unterlagen zumindest Angaben betreffend Bilanzsumme, Umsatz, Jahresüberschuss und Fremdkapital für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen.

(3) Geeigneter Nachweis, dass der Bieter/Bietergemeinschaft die für sein Projekt geschätzten Herstellungskosten aufbringen kann (z.B. Bereitschaftserklärung einer Bank zur Finanzierung oder Nachweis hinreichender Eigenmittel). Der Nachweis muss der Höhe nach beziffert sein.

(4) Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten (die Auskunft soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als sechs Monate sein) des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Niedersachsen Ports behält sich vor, für die positive Eignungsprüfung und/oder für den Vertragsabschluss angemessene Vertragssicherheiten (Harte Patronatserklärung, Bürgschaft etc.) zu fordern.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Nein

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung