Grundstück B30
VO: SektVO Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
15.09.2025 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Niedersachsen Ports GmbH & Co.KG
DE943
Hindenburgstraße 22-28
26122
Oldenburg
Deutschland
DE94G
NL Brake, Brommystraße 2, 26919 Brake
cstahnke@nports.de
+49 4401 925-150

Angaben zum Auftraggeber

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---
Hafeneinrichtungen

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Bauen, Verkehr und Digitalisierung
DE935
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131 15-3306

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Bauen, Verkehr und Digitalisierung
DE935
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131 15-3306

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

63100000-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports) ist die größte Infrastrukturbetreiberin öffentlicher Seehäfen, Inselversorgungshäfen und Regionalhäfen an der deutschen Nordseeküste. Niedersachsen Ports steht als Eigentümerin am Niedersachsenkai ein Grundstück zur Größe von ca. 1.725m² belegen auf dem Flurstück 14/13, Flur 10 in der Gemarkung Brake zur Verfügung, auf welchem hafenaffine Ansiedlungen realisiert werden kann und soll. So soll ein Unternehmen angesiedelt werden, dessen Tätigkeitsfeld über die Kaje ein- und ausgehende Umschlaggüter, deren Produktion, deren Lagerung, deren Transport und/oder die damit verbundenen Dienstleistungen umfasst/en. Durch die Ansiedlung auf dem Grundstück B30 soll Umschlag über die Kaikante im Hafen Brake generiert werden.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Auf dem Niedersachsen Ports als Eigentümerin zur Verfügung stehende Grundstück B30, welches bisher überwiegend landwirtschaftlich genutzt wurde, soll ein Unternehmen angesiedelt werden, dessen Tätigkeitsfeld über die Kaje ein- und ausgehende Umschlaggüter, deren Produktion, deren Lagerung, deren Transport und/oder die damit verbundenen Dienstleistungen umfasst/en. Durch die Ansiedlung auf dem Grundstück B27 soll Umschlag über die Kaikante im Hafen Brake generiert werden.
Vor dem vorstehend geschilderten Hintergrund führt Niedersachsen Ports dieses Verhandlungsverfahren für hafenaffine, gewerbliche Ansiedlungen auf dem Grundstück B30 mittels Abschluss eines Miet- oder Erbbaurechtsvertrages (mit Verpflichtung zur Nutzung gem. verhandeltem hafenaffinen Nutzungszweck sowie im Falle des Erbbaurechtsvertrages zum Bau und zur Inbetriebnahme) durch.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
360

Die Laufzeit des Grundstücksvertrages kann in eine Grundlaufzeit und Verlängerungsoption/en aufgeteilt werden. Die zu vereinbarende Laufzeit richtet sich ggfs. nach §3 KonzVgV und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die o.a. Laufzeit ist daher nur als exemplarisch zu werten.

3
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

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26919
26919
Brake
Deutschland
DE94G

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

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Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Unternehmen, die sich für den Abschluss eines Grundstücksvertrages interessieren, werden im Folgenden unabhängig vom jeweiligen Verfahrensstand zusammenfassend "Bieter" genannt. Dies gilt auch für Unternehmenszusammenschlüsse/Bietergemeinschaften.
Das Verhandlungsverfahren ist wie folgt aufgebaut:
1. Teilnahmewettbewerb:
Unter Berücksichtigung der veröffentlichten Kriterien werden die Bewerber auf ihre Eignung geprüft.
2. Indikatives Angebot:
Die geeigneten Bieter, die einen Teilnahmeantrag für das Grundstück eingereicht haben, werden unter Übersendung der Wertungskriterien zur Abgabe von indikativen Angeboten aufgefordert. Der Zeitpunkt zu dem Niedersachsen Ports zur Abgabe eines indikativen Angebots auffordern wird, hängt unter anderem von dem Prüfungs- und Nachforderungsaufwand hinsichtlich der eingereichten Teilnahmeanträge ab. Das in dem entsprechenden Pflichtfeld "Versand der Aufforderung zur Angebotsabgabe" eingetragene Datum ist daher nur als unverbindliche Schätzung zu verstehen.
Durch Wertung der indikativen Angebote wird der Bieter ausgewählt, mit dem vorrangig in Verhandlungen über das Grundstück eingetreten wird.
3. Verhandlungen mit dem Bestbieter:
Der Bestbieter erhält von Niedersachsen Ports die Einladung zur Aufnahme der Verhandlungen für das Grundstück und den Bietern wird der Beginn der Reservierungsfrist mitgeteilt. Der Bestbieter kann bis zum Ablauf der Reservierungsfrist auf die endverhandelte Fassung des Grundstücksvertrages für das Grundstück ein (ggf. notarielles) Angebot gegenüber Niedersachsen Ports abgeben. Es wird klargestellt, dass das Datum in dem Pflichtfeld "Versand der Aufforderung zur Angebotsabgabe" sich nicht auf das vorstehend genannte (notarielle) Angebot des Bestbieters, sondern auf die zur Auswahl des Bestbieters einzureichenden indikativen Angebote bezieht.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YX95SV1

Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 160 GWB, Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1. Enthalten die Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat er Niedersachsen Ports unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
2. Sofern Rückfragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden diese allen anderen zu diesem Zeitpunkt bereits bekannten Bietern anonymisiert und zusammen mit der Antwort von Niedersachsen Ports zur Verfügung gestellt. Die Bieter geben mit Einreichung ihrer jeweiligen Frage die Erlaubnis, diese - soweit
mit Blick auf die erforderliche Anonymisierung möglich - in dem übersandten Wortlaut an die übrigen Bieter weiterzuleiten.
3. Anonymisierte Bieterfragen und Aktualisierungen der Vergabeunterlagen werden während des Teilnahmewettbewerbs ebenfalls in dem Projektraum der Vergabeplattform zum Download zur Verfügung gestellt.
4. Die Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge endet um 12:00 Uhr am Freitag, den 15. August 2025.
Niedersachsen Ports behält sich vor, die Teilnahmefrist bis zu dreimal um jeweils 30 Kalendertage zu verlängern, wenn drei Stunden vor Ablauf der jeweiligen Teilnahmefrist kein Teilnahmeantrag eingegangen ist. Die verlängerte Frist läuft jeweils bis 12:00 Uhr des 31. Tages nach dem ursprünglichen Fristablauf. Falls das derart errechnete Fristende auf einen Wochenend- oder Feiertag fällt, gilt § 193 BGB. Die Frist endet dann um 12:00 Uhr an dem auf den Wochenend- oder Feiertag folgenden nächsten Werktag.
5. Niedersachsen Ports wird die Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen unter Setzung einer angemessenen Frist auffordern, unvollständige oder ergänzungsbedürftige Teilnahmeanträge zu ergänzen oder fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzureichen.
6. Für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren werden keinerlei Entschädigungen gewährt.
7. Niedersachsen Ports und deren Kontrollgremien werden die Zuschlagsfähigkeit der Ergebnisse der Verhandlungen über den Grundstücksvertrag unter anderem anhand der in dem
Informationsmemorandum abgeforderten Angaben bzw. ggf. der im Verlauf der Verhandlungen mitgeteilten weiteren Wertungskriterien
ermitteln. Die Bieter werden keinen Anspruch auf Abschluss eines Grundstücksvertrages haben.
8. Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen und alle Informationen, die die Bieter im Rahmen des Vergabeverfahrens erhalten, sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte - mit Ausnahme der von den Bietern eingeschalteten Berater - ist nicht gestattet. Der Bieter hat die von ihm eingeschalteten Berater
ebenfalls zur Beachtung des Vertraulichkeitsgebots zu verpflichten. Die Bieter haben zu garantieren, dass sie ihre Bewerbungen oder Angebote nicht mit Wettbewerbern erörtern oder in anderer Weise gegen das Vertraulichkeitsgebot verstoßen. Verstöße können als wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise gewertet werden und zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren führen. Niedersachen Ports weist darauf hin, dass die Vergabeunterlagen eine Vertragsstrafenregelung für den Fall enthalten, dass aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen wurde, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt.
9. Die Bieter erklären sich durch Teilnahme an diesem Verfahren damit einverstanden, dass die von ihnen im Zuge des Vergabeverfahrens übermittelten Unterlagen und Daten (inkl. etwaiger personenbezogener Daten) von Niedersachsen Ports zum Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens und im Anschluss an dieses zum Zwecke der Auftragsausführung bzw. Erfüllung der Niedersachsen Ports obliegenden Dokumentationspflichten gespeichert werden. Die Bieter haben zu garantieren, dass nur solche Daten an Niedersachsen Ports übersandt werden, zu deren Übermittlung sie datenschutzrechtlich berechtigt sind.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Niedersachsen Ports wird die Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen unter Setzung einer angemessenen Frist auffordern, unvollständige oder ergänzungsbedürftige Teilnahmeanträge zu ergänzen oder fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzureichen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind erforderlich, um die Einhaltung von Auflagen zu überprüfen und sind im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen.
(1) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, dass keine der in den §§ 123 und 124 GWB bzw. Art. 38 Abs. 4, Abs. 5 und Abs. 7 der Richtlinie 2014/23/EU genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. Soweit diese Erklärung nicht oder nur mit Einschränkungen abgegeben werden kann, ist dar-zustellen, welche der in den §§ 123, 124 GWB / Art. 38 Abs. 4, Abs. 5 und Abs. 7 der Richtlinie 2014/23/EU genannten Verfehlungen vorliegen und ob bereits Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB / Art. 38 Abs. 9 der Richtlinie 2014/23/EU ergriffen worden sind. Entsprechende Nachweise wird Niedersachsen Ports ggf. anfordern.
(2) Eigenerklärung des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft, mit welcher dieser/dieses bestätigt, dass weder sein Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen (EG) 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Gemeinsamen Standpunktes des Rates 2001/931/GASP (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten erscheint.
(3) Eigenerklärung des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft, dass diesem das sich aus den Verordnungen (EG) 881/2002 und 2580/2001 sowie dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates 2001/931/GASP (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) ergebende Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen (Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Ihm ist weiterhin bekannt, dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates stehenden Terrorlisten geführt wird. Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, sicherzustellen, dass die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden.
(4) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, dass diesem/diesen das sich aus den Verordnungen (EU) 2022/576 und 833/2014, Art. 5 k) ergebende Verbot der Vergabe von öffentlichen Aufträgen oder Konzessionen im Anwendungsbereich der Vergaberichtlinien und damit des 4. Teils des GWB an russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen bekannt ist. Ein Auftrag darf auch dann nicht vergeben werden, wenn die Anteile des voraussichtlichen Auftragnehmers zu mehr als 50% von den eben genannten gehalten werden oder voraussichtliche Auftragnehmer im Namen oder auf Anweisung einer der genannten Organisationen handelt. Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, sicherzustellen, dass die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden.
(5) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, die vorstehenden Erklärungen auch von Nachunternehmern zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung von Niedersachsen Ports zur Unterbeauftragung vorzulegen.
(6) Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und Beteiligungsverhältnisse des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft; alternativ oder zusätzlich: Konzern-Organigramm beifügen.
Auf gesondertes Verlangen von Niedersachsen Ports ist einzureichen:
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (der Auszug soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als drei Monate sein).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die nachstehenden Angaben sind im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen.
(1) Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, auf bes. Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten.
(2) Angaben zum bilanziellen Eigenkapital in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, auf bes. Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten.
Es wird klargestellt, dass ein entsprechender Umsatz keine Mindestanforderung darstellt.
Auf gesondertes Verlangen von Niedersachsen Ports sind einzureichen:
(3) Vorlage der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Lageberichte des Bieters für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist; soweit keine Offenlegung nach deutschem Recht vorgeschrieben ist, sind vergleichbare Unterlagen, zumindest Angaben betreffend Bilanzsumme, Umsatz, Jahresüberschuss und Fremdkapital für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen.
(4) Geeigneter Nachweis, dass der Bieter die für sein Projekt geschätzten Herstellungskosten aufbringen kann (z. B. Bereitschaftserklärung einer Bank zur Finanzierung oder Nachweis hinreichender Eigenmittel). Der Nachweis muss der Höhe nach beziffert sein.
(5) Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten (die Auskunft soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als sechs Monate sein).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Niedersachsen Ports behält sich vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte Übersetzungen anzufordern.
Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung auch die Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) akzeptiert wird. Soweit für die nachstehend geforderten Angaben keine Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen.
Der Eignungsnachweis (wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit) kann auch durch "Drittunternehmer" (verbundene Unternehmen oder Nachunternehmer) erbracht werden. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers muss auf Anforderung von Niedersachsen Ports (spätestens mit Angebotsabgabe) vorgelegt werden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Je Bietergemeinschaft müssen die nachfolgenden Angaben mindestens einmal eingereicht werden. Mehrfacheinreichung von verschiedenen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist möglich.
Der Bieter hat seine technische Leistungsfähigkeit nachzuweisen durch nachvollziehbare Darstellung seiner (ggf. in der Unternehmensgruppe vorhandenen) Erfahrungen mit mind. einer vergleichbaren hafenaffinen Ansiedlung (Referenz) in einer selbst zu erstellenden Anlage. Die Vergleichbarkeit richtet sich nach dem von dem jeweiligen Bieter beabsichtigten Ansiedlungsprojekt.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Niedersachsen Ports behält sich vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte Übersetzungen anzufordern.
Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung auch die Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) akzeptiert wird. Soweit für die nachstehend geforderten Angaben keine Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese unter Verwendung der zur
Verfügung gestellten Formblätter einzureichen.
Der Eignungsnachweis (wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit) kann auch durch "Drittunternehmer" (verbundene Unternehmen oder Nachunternehmer) erbracht werden. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers muss auf Anforderung von Niedersachsen Ports (spätestens mit Angebotsabgabe) vorgelegt werden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Niedersachsen Ports behält sich vor, angemessene Vertragssicherheiten (Harte Patronatserklärung, Bürgschaft etc.) zu fordern

Rechtsform des Bieters

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, eine noch zu gründende Projektgesellschaft als Vertragspartner von Niedersachsen Ports vorzusehen.

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Folgende Mindestanforderungen werden an ein Ansiedlungsprojekt auf dem hier gegenständlichen Grundstück B30 gestellt:
a) Zweck der Ansiedlung ist das Haben, ggf. die Errichtung und der Betrieb von Bauwerken und Anlagen auf dem Ansiedlungsgrundstück und
b) auf dem Ansiedlungsgrundstück werden Güter abgefertigt, behandelt und/oder gelagert, die im Import oder Export über die Kaianlagen und ggf. auch die Hafenbahn umgeschlagen werden.
Mittels des Formblatt A bzw. Formblatt B sind daher bereits mit dem Teilnahmeantrag Projektangaben einzureichen. Insbesondere ist mit dem Teilnahmeantrag skizzenhaft/stichwortartig auf max. einer DIN-A4 Seite das Betriebskonzept darzustellen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Weiterentwicklung dieses Betriebskonzeptes im Rahmen der Angebotswertung relevant sein wird.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung