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Verfahrensangaben

Grundstück B33

VO: SektVO Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
04.05.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Niedersachsen Ports GmbH & Co.KG
DE943
Hindenburgstraße 22-28
26122
Oldenburg
Deutschland
DE94G
NL Brake, Brommystraße 2, 26919 Brake
cstahnke@nports.de
+49 4401 925-150

Angaben zum Auftraggeber

---
---
Hafeneinrichtungen

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Bauen, Verkehr und Digitalisierung
DE935
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131 15-3306

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Bauen, Verkehr und Digitalisierung
DE935
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131 15-3306

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

63712000-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports) ist die größte Infrastrukturbetreiberin öffentlicher Seehäfen, Inselversorgungshäfen und Regionalhäfen an der deutschen Nordseeküste. Zur Steigerung der Attraktivität des Seehafen Brake für den umschlagbezogenen Straßenverkehr sollen den Berufskraftfahrern im Hafenbereich verschiedene Serviceleistungen angeboten werden. Die Berufskraftfahrer sollen auf diesem Weg in die Lage versetzt werden, unvermeidliche Wartezeiten effektiv zu nutzen. Niedersachsen Ports hat sich entschieden, aus diesem Grund im Bereich der zentralen Hafenzufahrt das unmittelbarer in der Nähe des Zentralgate des Seehafen Brake befindliche, ca. 4 ha große Grundstück B33 für die Ansiedlung entsprechender Anbieter von Servicedienstleistungen rund um den Lkw zur Verfügung zu stellen.
Die im Rahmen des hier gegenständlichen Verfahrens zu vergebenden Mietverträge, Erbbaurechtsverträge oder sonstige Nutzungsverträge (im Folgenden zusammenfassend: Grundstücksverträge) werden eine auf den jeweiligen Nutzungszweck angepasste Bau- und Betriebspflicht enthalten.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

1. Niedersachsen Ports hat sich entschieden im Bereich der zentralen Hafenzufahrt das unmittelbarer in der Nähe des Zentralgate des Seehafen Brake befindliche, ca. 4 ha große Grundstück B33 für die Ansiedlung entsprechender Anbieter von Servicedienstleistungen rund um den Lkw zur Verfügung zu stellen.
2. Zu diesem Zweck wird Niedersachsen Ports - ausgehend von den in diesem Verfahren eingehenden Teilnahmeanträgen und den darin grob darzustellenden Ansiedlungsvorhaben und dem darin dargestellten Flächenbedarf - das Grundstück B33 entweder als Ganzes vergeben oder in Teilflächen aufteilen. Der/die (dann) Vertragspartner wird/werden vertraglich verpflichtet werden, den Kunden die von ihm angebotenen Dienstleistungen diskriminierungsfrei (ggf. gegen ein angemessenes Entgelt) zur Verfügung zu stellen.
3. Der/die (dann) Vertragspartner errichtet/errichten und betreibt/betreiben die jeweiligen Ansiedlungsvorhaben in eigener unternehmerischer Verantwortung unter Beachtung der öffentlich-rechtlichen Festlegungen. Er bestimmt / sie bestimmen im Rahmen der Vorgaben des jeweiligen Grundstücksvertrages und der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen eigenverantwortlich die bauliche Gestaltung, die betriebliche Führung sowie das Waren- und Dienstleistungsangebot der Betriebe. Der (dann) Vertragspartner ist finanziell für seine Investitionen allein verantwortlich.
Das im Rahmen dieses Verfahrens zu vergebende Grundstück B33 liegt im Boitwarder Groden, südlich des Gleisbogens, nahe am Niedersachsenkai im Bereich der zentralen Hafenzufahrt sowie in unmittelbarer Nähe zu dem Zentralgate des Seehafen Brake auf dem Flurstück 44/6, Flur 9 in der Gemarkung Golzwarden. Das Grundstück B33 ist über die Nordstraße erschlossen, über welche u.a. die Bundesstraßen B 212 bzw. B 211 erreicht werden können. Die Bundesautobahn A 27 ist über den Wesertunnel zu erreichen (ca. 15 km).
Auf dem östlichen Teil des Flurstücks 44/6, Flur 9, Gemarkung Golzwarden befindet sich bereits eine Parkplatzfläche, welche im Eigentum von Niedersachsen Ports steht. Optional kann auch im Rahmen eines Grundstücksvertrages über die Mitnutzung bzw. Bewirtschaftung dieser Parkplatzfläche verhandelt werden. Ein Anspruch auf Mitnutzung bzw. Bewirtschaftung besteht jedoch nicht.
Das Grundstück B33 wurde bislang landwirtschaftlich genutzt. Eine Vorbelastung der Fläche hat bereits stattgefunden.
Eine Schmutz-, Brauch- und Trinkwasserleitung ist in Planung. Die Möglichkeit des Anschlusses an diese besteht.
4. Zur Steigerung der Attraktivität des Seehafen Brake für Berufskraftfahrer und zur Erfüllung der im Zusammenhang mit der An- und Ablieferung von Waren auf dem Verkehrsträger Straße bestehenden Bedarfe sind bestimmte Dienst- bzw. Serviceleistungen aus Sicht von Niedersachsen Ports von besonderer Bedeutung.
Aus diesem Grund hat sich Niedersachsen Ports entschieden, eine Verhandlungsreihenfolge festzulegen und hierfür Kategorien zu bilden. Es wird klargestellt, dass die Aufnahme weiterer (untergeordneter) Betriebsbereiche in das jeweilige Ansiedlungsvorhaben der Einordnung in die jeweilige Kategorie nicht entgegenstehen.
a) Kategorie A
Prioritär soll im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens ein Grundstücks-vertrag für eine Ansiedlung zur Errichtung und zum Betrieb einer Gastronomie inkl. Sanitäranlagen (Rastanlage) geschlossen werden. Teilnahmeanträge, deren Ansiedlungskonzept die vorgenannte Nutzung umfassen, werden in Kategorie A eingeordnet (Kategorie A-Ansiedlungen).
b) Kategorie B
Sofern kein Grundstücksvertrag unter Kategorie A abgeschlossen wird oder für die Kategorie A-Ansiedlung nicht das gesamte Grundstück benötigt wird, kann nachrangig im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens auch über Teilnahmeanträge verhandelt werden, deren Ansiedlungskonzept die Errichtung und den Betrieb einer Tankanlage mit mindestens 2 Tanksäulen umfasst (Kategorie B-Ansiedlungen).
c) Kategorie C
Sofern kein Grundstücksvertrag unter Kategorie A oder B abgeschlossen wird oder für die Kategorie A- und/oder B-Ansiedlungen nicht das gesamte Grundstück benötigt wird, kann nachrangig im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens über die Realisierung von Ansiedlungen zur Errichtung und zum Betrieb von Spülanlagen für Lkw und/oder Ladeinfrastruktur für E-Lkw
verhandelt werden (Kategorie C-Ansiedlungen).
d) Kategorie D
Sofern keine Grundstücksverträge unter Kategorie A, Kategorie B oder Kategorie C abgeschlossen werden oder für die Kategorie A- und/oder Kategorie B- und/oder Kategorie C-Ansiedlungen nicht das gesamte Grundstück benötigt wird, kann nachrangig im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens über die Realisierung von Ansied-lungskonzepten für die Durchführung von sonstigen Serviceleistungen für Berufskraftfahrer bzw. Nutzfahrzeuge verhandelt werden.
Zudem wird den Bietern der Kategorien ermöglicht, auch weitere Module/Ansiedlungen der Unterkategorien mit zu verwirklichen, sofern gewünscht. Niedersachsen Ports behält sich vor, solche Projekte vorrangig zu indikativen Angeboten aufzufordern und/oder die Flächenzuteilung für solche Projekte vorrangig vorzunehmen und/oder im Rahmen der Wertung der Kategorien die Angebote höher zu bewerten, nach denen auch mehrere Komponenten verbindlich zu errichten und zu betreiben sind.
Es wird klargestellt, dass auf dem gesamten Grundstück B33 Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke bereits gem. Bebauungsplan Nr. 72 nicht zulässig sind. Auch das Angebot von Beherbergungsleistungen und/oder Erotikdienstleistungen ist ausgeschlossen. Ebenso ist die Errichtung von Spielhallen unzulässig. Dies beeinflusst die Zulässigkeit einzelner Spielautomaten in den Räumlichkeiten von Tankstellen oder dem Gastronomiebetrieb nicht, soweit die erforderlichen Lizenzen nach öffentlichem Recht vorliegen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
360

Die Laufzeit des Grundstücksvertrages kann in eine Grundlaufzeit und Verlängerungsoption/en aufgeteilt werden. Die zu vereinbarende Laufzeit richtet sich ggfs. nach §3 KonzVgV und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die o.a. Laufzeit (inkl. der Verlängerungsmöglichkeit) ist daher nur als exemplarisch zu werten.

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
26919
Brake
Deutschland
DE94G

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Zur Prüfung der Einordnung des jeweiligen Ansiedlungsvorhabens in die genannten Verhandlungskategorien und zur Prüfung der Vergleichbarkeit des/der eingereichten Referenzprojekt/e haben die Bieter mit dem Teilnahmeantrag Angaben zu dem jeweiligen Ansiedlungsvorhaben einzureichen.
Insbesondere ist die Ansiedlung (unter Benennung der vorgesehen Nutzung) kurz (auf max. einer DIN-A4-Seite) darzustellen und es ist anzugeben, von welchem Flächenbedarf ausgegangen wird. Es wird im Übrigen auf die in den zur Verfügung gestellten Formblättern aufgeführten Fragestellungen verwiesen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

1. Teilnahmewettbewerb
Es wird zunächst ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt, in dem die Eignung der Bieter und die Ansiedlungsvorhaben geprüft werden.
2. Verhandlungsreihenfolge
Soweit sich geeignete Bieter mit Ansiedlungen der Kategorie A (Gastronomie inkl. Sanitär) bewerben, wird zunächst ausschließlich mit diesen über den Abschluss eines Grundstücksvertrages verhandelt. Sollten sich keine Kategorie A-Bieter bewerben oder die Verhandlungen mit dem/den Kategorie A-Bieter/n nicht durch Vertragsabschluss enden oder sollten nach Vertragsabschluss mit dem/den Kategorie A-Bieter/n noch vermarktbare Teile des Grundstücks B 33 verbleiben oder dieses während den Verhandlungen schon deutlich werden, behält sich Niedersachsen Ports vor, mit den Bietern mit Ansiedlungen der Kategorie B (Tankanlage) zu verhandeln. Gleiches Vorgehen gilt für die Kategorien C (Spülanlagen und/oder Ladeinfrastruktur Lkw) und D (sonst. Serviceleistungen für Berufskraftfahrer/Nutzfahrzeuge).
3. Indikatives Angebot
Sollten in der jeweils aktuellen Kategorie mehrere Teilnahmeanträge für die gleiche Nutzung eingehen, behält sich Niedersachsen Ports vor, die geeigneten Bieter - ggf. nach Festlegung der nutzungsbezogenen Teilfläche - zur Abgabe von indikativen Angeboten aufzufordern oder alle geeigneten Bieter zu Verhandlungen einzuladen.
4. Verhandlungen
Der jeweilige Bieter für die Teilfläche bzw. der Bestbieter erhält von Niedersachsen Ports die Einladung zur Aufnahme der Verhandlungen und es wird der Beginn der Reservierungsfrist mitgeteilt.
Zur näheren Darstellung des Verfahrensablaufs wird auf das Informationsmemorandum verwiesen.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YX951MN

Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 160 GWB, Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1. Der/die abzuschließende/n Grundstücksvertrag/Grundstücksverträge (mit der Verpflichtung zur Errichtung und Betrieb gem. Ansiedlungskonzept) wird/werden im Rahmen eines europaweiten, wettbewerblichen Verhandlungsverfahrens ausgeschrieben, welches sich nach den Vorgaben der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) richtet. Da eine entsprechende Auswahlmöglichkeit auf der Vergabeplattform "Deutsches Vergabeportal" (www.dtvp.de) nicht zur Verfügung steht, wurde das Verfahren als der Sektorenverordnung unterfallend bezeichnet und das entsprechende Bekanntmachungsformular gewählt. Niedersachsen Ports stellt jedoch klar, dass diese (technisch erforderliche) Fehlbezeichnung auf dem deutschen Vergabeportal nichts an der Maßgeblichkeit der KonzVgV für die Ausgestaltung des Verfahrens ändert.
2. Unternehmen, Unternehmenszusammenschlüsse /Bietergemein-schaften, die sich für den Abschluss eines Grundstücksvertrages interessieren, werden im Folgenden unabhängig vom jeweiligen Verfahrensstand zusammenfassend "Bieter" genannt.
3. Enthalten die Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat er Niedersachsen Ports unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
4. Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden diese allen anderen zu diesem Zeitpunkt bereits bekannten Bietern anonymisiert und zusammen mit der Antwort von Niedersachsen Ports zur Verfügung gestellt. Die Bieter geben mit Einreichung ihrer jeweiligen Frage die Erlaubnis, diese - soweit
mit Blick auf die erforderliche Anonymisierung möglich - in dem übersandten Wortlaut an die übrigen Bieter weiterleiten zu dürfen.
3. Anonymisierte Bieterfragen und Aktualisierungen der Vergabeunterlagen werden während des Teilnahmewettbewerbs ebenfalls in dem Projektraum der Vergabeplattform zum Download zur Verfügung gestellt.
5. Die Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge endet um 12:00 Uhr am 31. Tag nach Versand der Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. Ziff. IV 2.2 der Bekanntmachung). Soweit es sich hierbei um einen Wochenend- oder Feiertag handelt, endet die Frist um 12:00 Uhr des nächsten darauf folgenden Werktags.
Niedersachsen Ports behält sich vor, die Teilnahmefrist bis zu dreimal um jeweils 30 Kalendertage zu verlängern, wenn drei Stunden vor Ablauf der jeweiligen Teilnahmefrist kein Teilnahmeantrag eingegangen ist. Die verlängerte Frist läuft jeweils bis 12:00 Uhr des 31. Tages nach dem ursprünglichen Fristablauf. Falls das derart errechnete Fristende auf einen Wochenend- oder Feiertag fällt, gilt § 193 BGB. Die Frist endet dann um 12:00 Uhr an dem auf den Wochenend- oder Feiertag folgenden nächsten Werktag.
6. Für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren werden keinerlei Entschädigungen gewährt.
7. Niedersachsen Ports und deren Kontrollgremien werden die Zuschlagsfähigkeit der Ergebnisse der Verhandlungen über den Grundstücksvertrag unter anderem anhand der in dem Informationsmemorandum abgeforderten Angaben bzw. ggf. der im Verlauf der Verhandlungen mitgeteilten weiteren Wertungskriterien
ermitteln. Die Bieter werden keinen Anspruch auf Abschluss eines Grundstücksvertrages haben.
8. Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen und alle Informationen, die die Bieter im Rahmen des Vergabeverfahrens erhalten, sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte - mit Ausnahme der von den Bietern eingeschalteten Berater - ist nicht gestattet. Der Bieter hat die von ihm eingeschalteten Berater ebenfalls zur Beachtung des Vertraulichkeitsgebots zu verpflichten. Die Bieter haben zu garantieren, dass sie ihre Bewerbungen oder Angebote nicht mit Wettbewerbern erörtern oder in anderer Weise gegen das Vertraulichkeitsgebot verstoßen. Verstöße können als wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise gewertet werden und zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren führen. Niedersachen Ports weist darauf hin, dass die Vergabeunterlagen eine Vertragsstrafenregelung für den Fall enthalten, dass aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen wurde, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt.
9. Die Bieter erklären sich durch Teilnahme an diesem Verfahren damit einverstanden, dass die von ihnen im Zuge des Vergabeverfahrens übermittelten Unterlagen und Daten (inkl. etwaiger personenbezogener Daten) von Niedersachsen Ports zum Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens und im Anschluss an dieses zum Zwecke der Auftragsausführung bzw. Erfüllung der Niedersachsen Ports obliegenden Dokumentationspflichten gespeichert werden. Die Bieter haben zu garantieren, dass nur solche Daten an Niedersachsen Ports übersandt werden, zu deren Übermittlung sie datenschutzrechtlich berechtigt sind.
10. Niedersachsen Ports ist berechtigt, die Verhandlungen mit einem Bieter unter einer der nachfolgend aufgezählten alternativen Voraussetzungen vorzeitig zu beenden:
a) Eine Weiterführung der Verhandlungen ist für Niedersachsen Ports aufgrund von im Verhalten oder in der Person des Bieters liegenden Gründen unzumutbar. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn
- Niedersachsen Ports Kenntnis davon erlangt, dass einer der in den §§ 123 und 124 GWB genannten Ausschlussgründe vorliegt oder
- Niedersachsen Ports Kenntnis davon erlangt, dass die von dem Bieter im Vergabeverfahren abgegebenen Erklärungen nicht den Tatsachen entsprechen.
b) Eine Weiterführung der Verhandlungen ist erkennbar aussichtslos, da aufgrund mangelnder Verhandlungsbereitschaft der Parteien bzgl. der essentialia negotii kein Ergebnis erzielt werden kann;
c) Es liegen sonstige schwerwiegende Gründe vor.
11. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Niedersachsen Ports behält sich vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte Übersetzungen anzufordern.
Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung auch die Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) akzeptiert wird. Soweit für die nachstehend geforderten Angaben keine Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen.
12. Der Eignungsnachweis (wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit) kann auch durch "Drittunternehmer" (verbundene Unternehmen oder Nachunternehmer) erbracht werden. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers muss auf Anforderung von Niedersachsen Ports (spätestens mit Angebotsabgabe) vorgelegt werden.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Niedersachsen Ports behält sich ausdrücklich vor, nicht eingereichte oder fehlerhaft ausgefüllte Unterlagen bzw. gegebenenfalls auch weitere Auskünfte/Nachweise i.S.d. Ziff. III der Bekanntmachung nach pflichtgemäßem Ermessen nach- bzw. anzufordern.
Niedersachsen Ports wird vor Aufnahme der materiellen Verhandlungen anhand des jeweiligen Teilnahmeantrages die grundsätzliche Geeignetheit der Bieter und der geplanten Ansiedlung anhand der nachstehend bekanntgemachten Eignungskriterien prüfen und hierzu nach eigenem Ermessen Unterlagen anfordern.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB

§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB

§ 123 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB

§ 123 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5 GWB

§ 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB

§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB

§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB

§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB

§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB

§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB

§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB

§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB

§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB

§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB

§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB

§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB

§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB

§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB

§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB

§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB

§ 124 Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 9 GWB

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Es wird klargestellt, dass die in dem Formular ausgewählte Kategorie nicht den nachstehenden Kriterien entspricht. Sie wurde ausgewählt, weil keine andere, besser passende Kategorie zur Verfügung stand.
Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind erforderlich, um die Einhaltung von Auflagen zu überprüfen und sind im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen.
(1) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, dass keine der in den §§ 123 und 124 GWB bzw. Art. 38 Abs. 4, Abs. 5 und Abs. 7 der Richtlinie 2014/23/EU genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. Soweit diese Erklärung nicht oder nur mit Einschränkungen abgegeben werden kann, ist dar-zustellen, welche der in den §§ 123, 124 GWB / Art. 38 Abs. 4, Abs. 5 und Abs. 7 der Richtlinie 2014/23/EU genannten Verfehlungen vorliegen und ob bereits Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB / Art. 38 Abs. 9 der Richtlinie 2014/23/EU ergriffen worden sind. Entsprechende Nachweise wird Niedersachsen Ports ggf. anfordern.
(2) Eigenerklärung des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft, mit welcher dieser/dieses bestätigt, dass weder sein Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen (EG) 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Gemeinsamen Standpunktes des Rates 2001/931/GASP (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten erscheint.
(3) Eigenerklärung des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft, dass diesem das sich aus den Verordnungen (EG) 881/2002 und 2580/2001 sowie dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates 2001/931/GASP (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) ergebende Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen (Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Ihm ist weiterhin bekannt, dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates stehenden Terrorlisten geführt wird. Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, sicherzustellen, dass die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden.
(4) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, dass diesem/diesen das sich aus den Verordnungen (EU) 2022/576 und 833/2014, Art. 5 k) ergebende Verbot der Vergabe von öffentlichen Aufträgen oder Konzessionen im Anwendungsbereich der Vergaberichtlinien und damit des 4. Teils des GWB an russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen bekannt ist. Ein Auftrag darf auch dann nicht vergeben werden, wenn die Anteile des voraussichtlichen Auftragnehmers zu mehr als 50% von den eben genannten gehalten werden oder voraussichtliche Auftragnehmer im Namen oder auf Anweisung einer der genannten Organisationen handelt. Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, sicherzustellen, dass die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden.
(5) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, die vorstehenden Erklärungen auch von Nachunternehmern zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung von Niedersachsen Ports zur Unterbeauftragung vorzulegen.
(6) Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und Beteiligungsverhältnisse des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft; alternativ oder zusätzlich: Konzern-Organigramm beifügen.
Auf gesondertes Verlangen von Niedersachsen Ports ist einzureichen:
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (der Auszug soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als drei Monate sein).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Auf gesondertes Verlangen von Niedersachsen Ports sind einzureichen:
(1) Vorlage der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Lageberichte des Bieters für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist; soweit keine Offenlegung nach deutschem Recht vorgeschrieben ist, sind vergleichbare Unterlagen, zumindest Angaben betreffend Bilanzsumme, Umsatz, Jahresüberschuss und Fremdkapital für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen.
(2) Geeigneter Nachweis, dass der Bieter die für sein Projekt geschätzten Herstellungskosten aufbringen kann (z. B. Bereitschaftserklärung einer Bank zur Finanzierung oder Nachweis hinreichender Eigenmittel). Der Nachweis muss der Höhe nach beziffert sein.
(3) Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten (die Auskunft soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als sechs Monate sein).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Je Bieter/Bietergemeinschaft müssen die nachfolgenden Angaben mindestens einmal eingereicht werden. Mehrfacheinreichung von verschiedenen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist möglich.
Die technische Leistungsfähigkeit ist nachzuweisen durch Darstellung der Erfahrungen mit mindestens einer vergleichbaren Ansiedlung in einer selbst zu erstellenden Anlage.
Die Vergleichbarkeit richtet sich dabei nach dem von dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft in seinem/ihrem Teilnahmeantrag benannten Ansiedlungsvorhaben zur Erbringung von Serviceleistungen für Berufskraftfahrer und Nutzfahrzeuge.
Bzgl. der einzureichenden Referenzen wird klargestellt, dass auch auf Referenzen des in diesem Fall mit dem Teilnahmeantrag für die Umsetzung dieses Projektes verbindlich zu benennenden verantwortlichen Mitarbeiters zurückgegriffen werden darf. Es wird jedoch klargestellt, dass im Falle eines Wechsels des benannten verantwortlichen Mitarbeiters eine gleichwertige Eignung des neuen Verantwortlichen unaufgefordert nachzu-weisen ist.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Die nachstehenden Angaben sind im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen.
(1) Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, auf bes. Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten.
(2) Angaben zum bilanziellen Eigenkapital in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, auf bes. Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten.
Es wird klargestellt, dass ein entsprechender Umsatz keine Mindestanforderung darstellt.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Niedersachsen Ports behält sich vor, angemessene Vertragssicherheiten (Harte Patronatserklärung, Bankgarantie etc.) zu fordern

Rechtsform des Bieters

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, eine noch zu gründende Projektgesellschaft als Vertragspartner von Niedersachsen Ports vorzusehen.

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Die Mindestanforderungen an die Ansiedlung sind in der Beschreibung des Auftragsgegenstandes (Ziff. 51) dargestellt.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung