Im Qualitätskriterium mit 50 % Gewichtung werden dabei nachfolgende Einzelkriterien wie folgt bewertet:
-vertiefte Kenntnisse der Beratenden in den benannten Rechtsgebieten 40%
-Erfahrungen der Beratenden in der Beratung bundeseigener Gesellschaften bzw. der Öffetnlcihen Hand 40%
-Beratungskonzept für die einzelnen Rechtsgebiete, inkl. Verweis auf Schulungsmöglichkeiten und Informationsveranstaltungen zu den genannten Rechtsgebieten. 10%
-Feedbackprozess für die Zusammenarbeit 10%