Die Leistungen des externen DSB ergeben sich aus Art. 39 DS-GVO. Er wirkt im Unternehmen des AG auf die Einhaltung des Datenschutzes hin. Er unterrichtet und berät den AG hinsichtlich dessen Pflichten nach der DS-GVO sowie nach sonstigen Datenschutzvorschriften und überwacht deren Einhaltung. Er überwacht die Strategien des AG zum Schutz personenbezogener Daten sowie deren Zuweisungen von Zuständigkeiten und berät den Auftraggeber bei der Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen. Des Weiteren prüft der AN als Datenschutzbeauftragter die Zusammenarbeit mit externen Geschäftspartnern auf datenschutzkonforme Datenverarbeitung und Vertragsgestaltung, insbesondere hinsichtlich der Auftragsverarbeitung nach Art. 28 EU DS-GVO. Der AN ist für die Aufsichtsbehörde Anlaufstelle für sämtliche mit der Verarbeitung personenbezogener Daten zusammenhängenden Fragen und arbeitet mit dieser zusammen. Der AN steht den von der Datenverarbeitung des AG betroffenen Personen für alle mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und der Wahrnehmung ihrer Rechte stehenden Fragen als Ratgeber und Ansprechpartner zur Verfügung. Der AN als Datenschutzbeauftragter ist in der Wahrnehmung seiner Aufgaben weisungsfrei und erbringt die vereinbarten Datenschutzleistungen für den AG im Rahmen der vereinbarten Stundenkontingente, wobei er den Ort und die Zeit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen selbst bestimmt. Er wird die vereinbarten Leistungen in angemessenem Umfang und innerhalb angemessener Reaktionsfrist erbringen.