Die nachfolgenden Anforderungen sind abschließende Mindestvoraussetzungen für die Zulassung als Distributor. Die Prüfung erfolgt ausschließlich nach dem Maßstab "erfüllt" oder "nicht erfüllt". Eine vergleichende Bewertung, Reihung oder Gewichtung findet nicht statt. Ein Mehr an Leistungsfähigkeit, Erfahrung oder wirtschaftlicher Ausstattung begründet keinen Vorrang gegenüber anderen Antragstellern.
1. Open-Source-Vendor-Management
Der Antragsteller muss über mindestens drei Vertragsbeziehungen zu Open-Source-Herstellern verfügen, die aktuell bestehen oder innerhalb der letzten fünf Jahre abgeschlossen wurden.
Nachweis: vollständig ausgefülltes Dokument 3.3 unter Angabe des Herstellers, des Ansprechpartners, des Vertragsgegenstands, der Vertragslaufzeit und des Status der Vertragsbeziehung.
2. Partnernetz
Der Antragsteller muss über ein bestehendes Netz von Managed Service Providern und/oder Cloud Service Providern als Vertriebspartner verfügen.
Nachweis: anonymisierte Übersicht des Partnernetzes mit Angaben zur Anzahl der aktiven Partner, zu den abgedeckten Regionen und zu den angebotenen Leistungskategorien.
3. Europäische Präsenz
Der Antragsteller muss über lokale Niederlassungen in mindestens zehn europäischen Ländern verfügen.
Nachweis: Handelsregisterauszüge oder vergleichbare Registerdokumente der jeweiligen Jurisdiktionen.
4. Technische Kompetenz
Der Antragsteller muss mindestens fünf technische Consultants mit nachgewiesener Erfahrung in der Administration und im Support von Open-Source-Software beschäftigen.
Nachweis: Qualifikationsprofile, Zertifizierungen oder geeignete Referenzprojekte.
5. Hauptsitz
Der satzungsmäßige Hauptsitz des Antragstellers muss in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums liegen.
Nachweis: aktueller Handelsregisterauszug oder ein vergleichbares Registerdokument. Der Registerauszug darf bei Einreichung des Zulassungsantrags nicht älter als drei Monate sein.
6. Datenschutz
Der Antragsteller muss die im Rahmen des Partnermanagements, der Abrechnung und des Support-Prozesses anfallenden personenbezogenen Daten im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung und den sonstigen anwendbaren Datenschutzvorschriften verarbeiten. Soweit gesetzlich erforderlich, muss ein Datenschutzbeauftragter gemäß Art. 37 DSGVO benannt sein.
Nachweis: Datenschutzerklärung und ein Auszug aus dem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten gemäß Art. 30 DSGVO für die Distributorentätigkeit, sofern ein solches Verzeichnis zu führen ist.
7. Qualitätsmanagement
Der Antragsteller muss über dokumentierte Betriebs- und Vertriebsprozesse insbesondere für Partnermanagement, Vertrieb, Abrechnung, Support und Support-Weiterleitung verfügen.
Nachweis: geeignete Prozessdokumentation oder ein gültiges Zertifikat. Eine Zertifizierung nach ISO 9001 oder einem gleichwertigen Standard wird empfohlen, ist jedoch keine zwingende Zulassungsvoraussetzung.
8. Haftpflichtversicherung
Der Antragsteller muss über eine Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1.000.000 EUR je Versicherungsfall verfügen.
Nachweis: aktuelle Versicherungsbestätigung oder verbindliche Deckungszusage des Versicherers.
Die Zulassungsvoraussetzungen müssen bei Antragstellung, bei der Zulassungsentscheidung und während der gesamten Laufzeit des Distributor-Agreements erfüllt sein. Der Wegfall einer Zulassungsvoraussetzung ist ZenDiS unverzüglich anzuzeigen.
Maßgeblich sind die vollständigen Regelungen in den Verfahrensunterlagen, insbesondere Dokument 1.2 und Anlage 1 zum Distributor-Agreement.