Verfahrensangaben

Objektplanungsleistungen Leistungsphasen 1-6 für Ingenieurbauwerke gemäß §§ 41-45 ...

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
17.06.2026
29.06.2026 12:00 Uhr
29.06.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Versorgungsbetriebe Hoyerswerda GmbH
DE 161 432 168
Straße A Nr.7
02977
Hoyerswerda
Deutschland
DED2C
mail@vbh-hoy.de
03571 469-0
03571 469-111

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Forvis Mazars Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
DE813670660
Alt Moabit 2
10557
Berlin
Deutschland
DE300
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
4-2117/3/8
Braustraße 2
04107
Leipzig
Deutschland
DED51
Geschäftsstelle
vergabekammer@lds.sachsen.de
0341 977-3800
0341 977-1049

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71322200-3
71320000-7
71300000-1
71355000-1
71351500-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

1 Zusammenfassende Beschreibung des Vergabeverfahrens

Die Versorgungsbetriebe Hoyerswerda GmbH (nachfolgend "VBH" oder "Auftraggeberin") ist ein kommunales Versorgungsunternehmen mit Sitz in Hoyerswerda (AG Dresden, HRB 8333). Gegenstand des Unternehmens ist die Versorgung der Stadt Hoyerswerda und der umliegenden Region mit Fernwärme und Trinkwasser sowie weiteren Versorgungsdienstleistungen.
Im Rahmen einer geotechnischen Standsicherheitsuntersuchung, veranlasst durch die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV), wurden für die auf dem Kippengelände des ehemaligen Tagebaus Brigitta verlaufende Bundesstraße B97, die Staatsstraße S130 sowie mehrere im Bearbeitungsgebiet befindliche Medienleitungen mit überregionaler Bedeutung geotechnische Gefährdungen bewertet. Für das verflüssigungsgefährdete, wassergesättigte Kippenmaterial können unter den maßgebenden Belastungen und Grundwasserständen für die Medienleitungen ausreichende Grundwasserflurabstände und Grundbruchsicherheiten nur in Teilbereichen nachgewiesen werden. Im Ergebnis dieser Gefährdungsbewertung besteht zur Herstellung der geotechnischen Sicherheit die Notwendigkeit von Sanierungsmaßnahmen.
Im Sanierungsbereich befinden sich Fernwärmeleitungen (Vor- und Rücklauf) zur Versorgung der Stadt Hoyerswerda mit Wärme sowie eine Trinkwasserleitung (Leitungsname: Laubag 2), die Bestandteil des Trinkwasserverbunds Lausitzer Revier ist. Für beide Medienleitungen ist festzustellen, dass diese wegen ihrer Bedeutung für die Versorgung mit Fernwärme bzw. Trinkwasser für die Dauer der bergbaulichen Sanierungsmaßnahmen der B97 und S130 nicht außer Betrieb genommen werden können. Die Maßnahmen dienen einerseits der Sicherung der Versorgung der Stadt Hoyerswerda mit Fernwärme und sind andererseits Teil der Sicherung einer vom Bergbau unabhängigen Trinkwasserversorgung im Trinkwasserverbundsystem Lausitzer Revier.
Im Rahmen der Planung der erforderlichen Sicherungsmaßnahmen führt die Auftraggeberin ein EU-weites offenes Verfahren gemäß §§ 73 ff. VgV zur Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen durch. Die Leistungen entsprechen dem Leistungsbild "Objektplanung" für Ingenieurbauwerke nach den §§ 41-45 HOAI 2021. Die vorliegende Ausschreibung umfasst Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-6 für beide Medienobjekte (Fernwärme und Trinkwasser) als einheitlicher Gesamtauftrag, der als planerische und technische Grundlage für die nachfolgende Ausschreibung der Bauleistungen zur Mediensicherung erforderlich ist.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

2 Leistungsgegenstand
Gegenstand des Auftrags sind Objektplanungsleistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke gemäß §§ 41-45 HOAI 2021, Leistungsphasen 1-6, für die Sicherung der Fernwärmeleitung (Vor- und Rücklauf DN 400, ca. 4.500 m) sowie der Trinkwasserleitung (Stahlleitung DN 500, Laubag 2, ca. 3.000 m) im Bereich der bergbaulichen Sanierung der B97 und S130. Die Leistungen gliedern sich in zwei aufeinander aufbauende Stufen:
Stufe 1 - Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung (LP 1-3):
Auf Grundlage der vorliegenden geotechnischen und betrieblichen Unterlagen sind Trassenvarianten für eine langfristig gesicherte Um- bzw. Neuverlegung beider Medienleitungen zu erarbeiten. Je Objekt sind mindestens drei Varianten einschließlich Vordimensionierung, Variantenvergleich und Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung zu erarbeiten und mit der Auftraggeberin sowie der LMBV abzustimmen. Erkennbare Synergien zwischen beiden Objekten sind aufzuzeigen. Die Vorzugsvariante ist anschließend entwurfsreif auszuarbeiten; der durchgehende Betrieb beider Medienleitungen bzw. erforderlicher Provisorien ist dabei bereits planerisch vorzubereiten und für die gesamte Bauausführung sicherzustellen.
Stufe 2 - Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe (LP 4-6):
Im Rahmen der Genehmigungsplanung sind die erforderlichen Unterlagen für öffentlich-rechtliche Verfahren - insbesondere nach Wasserrecht und Bergrecht - zu erarbeiten und mit den zuständigen Behörden sowie der LMBV abzustimmen. Auf Grundlage der genehmigten Planung sind ausführungsreife Unterlagen zu erstellen und die Vergabeunterlagen für die nachfolgende Ausschreibung der Bauleistungen aufzustellen. Die Abstimmung der Vergabeunterlagen mit der zeitlichen Abfolge der bergbaulichen Sanierungsmaßnahmen der LMBV ist besonders zu berücksichtigen. Für die Trinkwasserleitung ist darüber hinaus die Aufrechterhaltung des Kathodischen Korrosionsschutzes (KKS) in allen Bauzuständen planerisch zu gewährleisten.

Die detaillierten Anforderungen und die konkrete Leistungsbeschreibung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
02977
Hoyerswerda
Deutschland
DED2C

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Grundlage der Preisbewertung ist die Gesamtangebotssumme brutto aus dem vollständig ausgefüllten Preisblatt zum Angebot (beide Objekte einschließlich besonderer Leistungen und Nebenkosten). Die Honorarangaben sind in Euro anzugeben. Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtangebotspreis erhält die volle Punktzahl von 100 Punkten. Die Bewertung der übrigen Angebote erfolgt nach der einfachen linearen Methode.

Gewichtung
70,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzept zur Leistungserbringung

Der Bieter hat mit dem Angebot ein Verfahrenskonzept vorzulegen (Formblatt 2.3). Das mit dem Angebot eingereichte Verfahrenskonzept wird im Zuschlagsfall Bestandteil des Ingenieurvertrags. Die darin enthaltenen Angaben zur Herangehensweise, zur Planungsidee und zur Leistungserbringung sind für den Auftragnehmer verbindlich und begründen eigenständige vertragliche Leistungspflichten. Weicht die tatsächliche Leistungserbringung von den im Konzept gemachten Angaben ab, berechtigt dies die Auftraggeberin zur Geltendmachung der ihr nach Vertrag und Gesetz zustehenden Rechte. Änderungen gegenüber dem eingereichten Konzept bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin.
Das Verfahrenskonzept darf nicht die vollständige Planung des Bieters vorwegnehmen, sondern soll ausgewählte Aspekte der sich stellenden Planungsaufgabe adressieren. Der Bieter hat streng darauf zu achten, dass er mit dem Verfahrenskonzept die Vergabeunterlagen nicht abändert und keinen anderen Beschaffungsgegenstand konzeptioniert, als ihn die Auftraggeberin mit der Vergabeunterlage geäußert hat. Verstöße hiergegen können zum Angebotsausschluss führen.
Das Verfahrenskonzept ist in fünf Kapitel zu gliedern. Die nachstehend vorgegebenen Kapitelüberschriften sind vom Bieter unverändert zu übernehmen. Ablaufpläne, Organigramme und sonstige erläuternde Anlagen sind als Anlagen beizufügen und zählen nicht zum maximalen Seitenumfang von insgesamt 15 DIN-A4-Seiten (Schriftgröße mindestens 10 Punkt, Seitenränder mind. 2 cm). Konzeptteile, die den vorgegebenen Umfang überschreiten, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Anlagen sind eindeutig zu kennzeichnen und im Konzept klar zu referenzieren.
Das Verfahrenskonzept wird anhand der folgenden fünf Unterkriterien bewertet. Jedes Unterkriterium wird auf einer Skala von 0 bis 5 Punkten bewertet und mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert. Die Gesamtpunktzahl Qualität ergibt sich aus der Summe der Einzelwerte:
Unterkriterium Gewichtungsfaktor Max. Punkte
UK 1: Herangehensweise bei komplexen Planungsleistungen 4 20
UK 2: Aufrechterhaltung der Versorgungsleistungen bei langen Trassen 5 20
UK 3: Umgang mit schwierigem Baugrund 4 20
UK 4: Stakeholder- und Behördenmanagement 3 15
UK 5: Einordnung eigener Referenzerfahrungen 4 25
Gesamt 100

Erreicht ein Angebot bei einem einzelnen Unterkriterium 0 Punkte (ungenügend) oder bei mindestens zwei Unterkriterien jeweils nur 1 Punkt (mangelhaft), wird es von der weiteren Wertung ausgeschlossen.

Gewichtung
30,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Die Leistung wird im Rahmen eines offenen Verfahrens mit vorheriger Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß § 15 VgV ausgeschrieben.

Hinweis: Es finden im Rahmen des offenen Verfahrens keine Verhandlungen über die Angebote statt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt anhand der in den Vergabeunterlagen festgelegten Zuschlagskriterien.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


Auskünfte werden ausschließlich über die Vergabeplattform
dtvp (https://dtvp.de/)
erteilt.

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YWLMS71

Einlegung von Rechtsbehelfen

Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen und an die Vergabestelle zu richten. Auf die Rügepflichten nach § 160 Abs. 3 GWB sowie auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen: Ein Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
§ 160 GWB lautet:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

98
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass die Nachforderung fehlender, unvollständiger oder fehlerhafter Unterlagen im Sinne des § 56 Abs. 2 VgV nicht ausgeschlossen ist. Die Entscheidung über eine Nachforderung steht im Ermessen der Auftraggeberin. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Die Auftraggeberin behält sich vor, im Rahmen der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung zu prüfen, ob und in welchem Umfang eine Nachforderung erfolgt. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gemäß § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass Unternehmen nach den gesetzlichen Bestimmungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden können oder müssen, sofern die Voraussetzungen der §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Die Einzelheiten zu den zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen entnehmen Sie bitte den folgenden Rechtsquellen:

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

5.1 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung / Ausschlussgründe
- Handelsregisterauszug: Der Bieter legt seinem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister bei, soweit eine Eintragung nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschriften erforderlich ist. Ausländische Bieter legen eine gleichwertige Bescheinigung der zuständigen Behörde ihres Herkunftslandes vor. Der Auszug darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als sechs Monate sein.
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB): Der Bieter erklärt, dass keiner der in §§ 123 und 124 GWB genannten zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe auf ihn zutrifft. Sofern ein Ausschlussgrund vorliegt, ist dieser im Formblatt 2.4 vollständig und detailliert anzugeben.
- Eigenerklärung zu MiLoG / SchwarzArbG / AEntG: Der Bieter erklärt, dass weder er noch eine für ihn gesetzlich oder satzungsgemäß vertretungsberechtigte Person in den letzten zwei Jahren mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten, einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist (§ 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG, § 21 Abs. 1 AEntG).
- Tariftreue und Entgeltgleichheit: Der Bieter hat durch Eigenerklärung die Einhaltung der Vorgaben des Sächsischen Vergabegesetzes (SächsVgG) hinsichtlich Tariftreue und Entgeltgleichheit zu bestätigen (Formblatt 2.4).
- Russlandsanktionen: Der Bieter hat durch Eigenerklärung die Einhaltung der EU-Sanktionsregelungen gegenüber Russland gemäß den einschlägigen EU-Verordnungen zu bestätigen (Formblatt 2.9).

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

- Umsatzerklärung: Der Bieter gibt seinen Gesamtjahresumsatz (netto) sowie seinen Jahresumsatz aus vergleichbaren Aufträgen für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre an.
Als vergleichbar gelten Aufträge, die Objektplanungsleistungen für Ingenieurbauwerke im Sinne der §§ 41 ff. HOAI zum Gegenstand haben, insbesondere die Planung von Ver- oder Entsorgungsleitungen, Rohrleitungen oder vergleichbarer linearer Infrastruktur im öffentlichen oder industriellen Bereich (z.B. Fernwärme-, Trinkwasser-, Gas- oder Abwasserleitungen).
Die Angaben sind im Formblatt 2.4 zu machen. Die Auftraggeberin behält sich vor, geeignete Belege (z.B. Jahresabschlüsse oder Umsatzbescheinigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters) anzufordern.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

- Betriebshaftpflichtversicherung: Der Bieter hat mit dem Angebot durch Eigenerklärung zu bestätigen, dass er über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung verfügt oder diese im Auftragsfall unverzüglich abschließen wird. Die Versicherung muss für die gesamte Dauer der Leistungserbringung bestehen und folgende Mindestdeckungssummen aufweisen:
Schadensart Mindestdeckungssumme je Schadensfall
Personenschäden 3.000.000 Euro
Sachschäden 3.000.000 Euro
Vermögensschäden 1.000.000 Euro
Sämtliche Deckungssummen unterliegen einer mindestens zweifachen Jahresmaximierung.
Besteht zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bereits eine entsprechende Versicherung, ist dem Angebot ein gültiger Versicherungsnachweis beizufügen. Besteht eine entsprechende Versicherung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht, hat der Bieter auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin und noch vor Zuschlagserteilung einen verbindlichen Nachweis über den Abschluss einer vertragsgemäßen Versicherung vorzulegen. Die Vorlage des Versicherungsnachweises ist Voraussetzung für die Zuschlagserteilung. Ein Zuschlag wird nicht erteilt, solange der geforderte Nachweis nicht vorliegt.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

- Referenzen: Der Bieter weist seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch Angabe von mindestens drei vergleichbaren Referenzen nach, die innerhalb der letzten acht abgeschlossenen Geschäftsjahre in den Leistungsphasen 1 bis 6 nach HOAI erbracht wurden. Mindestens eine Referenz muss davon die Planung von Fernwärmeleitungen als Planungsgegenstand haben. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass sie Referenzleistungen, die mehr als drei Jahre zurückliegen, berücksichtigt, um angesichts der typischerweise langen Planungs- und Realisierungszeiträume im Bereich der Infrastrukturplanung einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen. Die Darstellung der Referenzen muss folgende Mindestangaben enthalten:
- Bezeichnung und kurze Beschreibung des Projekts (Art und Umfang der Leistung, erbrachte Leistungsphasen)
- Auftraggeber (Name, Anschrift und Kontaktdaten zur Nachprüfbarkeit)
- Auftragswert (netto)
- Leistungszeitraum (Beginn und Abschluss)
- Bei Bietergemeinschaften oder Nachunternehmereinsatz: konkret eigener Leistungsanteil
Die Referenzen sind unter Verwendung des Formblatts 2.5 einzureichen.
Als vergleichbar gelten Referenzen über Objektplanungsleistungen für Ingenieurbauwerke gemäß §§ 41 ff. HOAI, die Planungsleistungen für lineare Ver- oder Entsorgungsinfrastruktur zum Gegenstand haben und wesentliche Anteile aus mindestens zwei der folgenden Bereiche umfassen:
- Trassenfindung und Variantenplanung (LP 1-2) für Fernwärme-, Trinkwasser- oder vergleichbare Ver-/Entsorgungsleitungen im öffentlichen oder industriellen Bereich,
- Planungsleistungen unter besonderen Randbedingungen (z.B. laufender Betrieb, geotechnisch schwierige Böden, Bergbaufolgelandschaften, Gewässernähe oder wasserrechtliche Genehmigungserfordernisse),
- Planung bauzeitlicher Provisorien oder Überbrückungsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung der Medienversorgung während der Bauausführung,
- Erarbeitung von Genehmigungsunterlagen nach Wasserrecht oder Bergrecht.
Jede Referenz muss anrechenbare Kosten des geplanten Objekts von mindestens EUR 2.000.000,00 aufweisen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, beim jeweiligen Auftraggeber der Referenz Rückfragen zur Leistungserbringung zu stellen; die Bieter haben sicherzustellen, dass die angegebenen Kontaktdaten aktuell und für Rückfragen erreichbar sind.

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

- Benennung verantwortlicher Projektleitung: Der Bieter benennt mit dem Angebot namentlich die für die Projektleitung vorgesehene Person sowie deren fachliche Qualifikation und einschlägige Berufserfahrung. Die benannte Person muss über mindestens 10 Jahre Berufserfahrung in der Objektplanung für Ingenieurbauwerke verfügen. Ein Wechsel der benannten Projektleitung während der Vertragslaufzeit bedarf der vorherigen Zustimmung der Auftraggeberin. Die Angaben sind im Formblatt 2.4 zu machen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung