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Verfahrensangaben

Erneuerung und Erweiterung Wasserwerk Halle-Beesen | Vorbereitende Maßnahmen | Los...

VO: VOB Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
15.05.2026
29.05.2026 12:00 Uhr
29.05.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

WWB Wasserwerk Besitz- und Betriebsgesellschaft mbH
HRB 32649
Bornknechtstraße 5
06108
Halle (Saale)
Deutschland
DEE02
schulze@was2b.de
0345-5811065

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Forvis Mazars Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
DE813670660
10557
Berlin
Deutschland
DE300
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
t:03455141536
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112
Halle (Saale)
Deutschland
DEE02
vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de
0345 514-1529
0345 514-1115

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45223220-4
45262311-4
45262310-7
45223500-1
45262500-6
45111100-9
45252126-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

- Los 2: Abbruch- und Rohbauarbeiten Umkehrosmosegebäude (vorgezogene Maßnahme Bauphase 1)
Los 2 umfasst den Umbau des ehemaligen Werkstattgebäudes zum Umkehrosmosegebäude. Die Leistungen umfassen Abbruch- und Demontagemaßnahmen im Bestand sowie die Herstellung der Rohbaukonstruktion im neuen Umkehrosmosegebäude und schaffen damit die bauliche Grundlage für die Errichtung der neuen Trafostation.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand von Los 2 sind vorgezogene Abbruch- und Rohbauarbeiten am ehemaligen Werkstattgebäude, das zum Umkehrosmosegebäude umgebaut wird. Die Leistung umfasst zwei aufeinander aufbauende Phasen:
Phase 1 - Abbruch und Demontage im Bestand:
Das Werkstattgebäude bleibt in seiner Grundstruktur bestehen, wird jedoch im Raumkonzept grundlegend umgestaltet. Im Zuge der Abbrucharbeiten werden sämtliche Innenwände, nichttragende Stützen und die Bodenplatte abgebrochen sowie Fundamente im Bereich der Grundleitungen und des Kabelkanals erforderlichenfalls zurückgebaut. Darüber hinaus umfasst diese Phase die Demontage vorhandener HLS-Technik sowie sonstiger Einbauteile und elektrotechnischer Installationen.
Phase 2 - Rohbauarbeiten für die Umkehrosmoseanlage:
Die Rohbauarbeiten umfassen Erdarbeiten, Erdungsarbeiten, Beton- und Stahlbetonarbeiten, Mauerarbeiten, Stützkonstruktionen und Wandöffnungen sowie Erdarbeiten für Kabelverlegung (Provisorium Phase 1). Besondere Anforderungen gelten an die Betonkonstruktion, insbesondere hinsichtlich Wasserundurchlässigkeit, Rissbreiten und Trinkwasserverträglichkeit. Der Beton unterliegt der Überwachungsklasse 2 mit verpflichtender Fremdüberwachung durch eine anerkannte Überwachungsstelle.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Bornknechtsstraße 8
06108
Halle (Saale)
Deutschland
DEE02

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Grundlage der Preisbewertung ist die Angebotssumme (netto) des vollständig bepreisten Leistungsverzeichnisses. Die Preise sind netto in Euro anzugeben. Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält die volle Punktzahl von 100 Punkten.

Die Bewertung der übrigen Angebote erfolgt nach folgender Formel:

Punkte = ((niedrigster Angebotspreis)/(Angebotspreis des Bieters)) x 100

Gewichtung
80,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzept zur Leistungserbringung

Der Bieter hat mit dem Angebot ein Konzept zur Leistungserbringung vorzulegen (Formblatt 2.3). Das mit dem Angebot eingereichte Konzept zur Leistungserbringung wird im Zuschlagsfall Bestandteil des Vertrages. Die darin enthaltenen Angaben zur Baustellenorganisation, zum Bauablauf, zur Projektorganisation und zur Leistungserbringung im Übrigen sind für den Auftragnehmer verbindlich und begründen eigenständige vertragliche Leistungspflichten. Weicht die tatsächliche Leistungserbringung von den im Konzept gemachten Angaben ab, berechtigt dies die Auftraggeberin zur Geltendmachung der ihr nach Vertrag und Gesetz zustehenden Rechte. Änderungen gegenüber dem eingereichten Konzept bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin.

Das Konzept ist in zwei Teile zu gliedern:
Teil A (projektweite Unterkriterien P-UK 1 bis P-UK 3) adressiert Anforderungen, die aus den gemeinsamen Rahmenbedingungen der vorbereitenden Maßnahmen insgesamt resultieren und alle drei Lose gleichermaßen betreffen. Teil A wird einmalig eingereicht und für alle Lose, auf die der Bieter ein Angebot abgibt, gleichermaßen der Wertung zugrunde gelegt. Umfang: maximal 9 DIN-A4-Seiten.
Teil B (losbezogene Unterkriterien L-UK 1 und L-UK 2) adressiert den losgebundenen Bauablauf sowie die spezifischen Besonderheiten des jeweiligen Leistungsgegenstands. Teil B ist für jedes Los, auf das der Bieter ein Angebot abgibt, als gesondertes, dem jeweiligen Los eindeutig zuzuordnendes Kapitel auszuarbeiten. Umfang: maximal 6 DIN-A4-Seiten je Los.

Ablaufpläne (Balkenplan), Organigramme sowie Schnittstellenübersichten sind als Anlagen beizufügen. Diese Anlagen zählen nicht zum maximalen Seitenumfang. Anlagen sind eindeutig zu kennzeichnen und im Konzept klar zu referenzieren. Konzeptteile, die den vorgegebenen Seitenumfang überschreiten, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.

Gewichtung
20,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Die Auftraggeberin behält sich gemäß § 5 EU VOB/A vor, den Zuschlag nicht nur losweise, sondern auch gebündelt für mehrere oder alle Lose an einen einzigen Bieter zu erteilen, sofern dies zu einem wirtschaftlich günstigeren Ergebnis führt als die Einzelvergabe der Lose. Kombinierbar sind die Lose 1, 2 und 3 in allen Kombinationen (Los 1+2, Los 1+3, Los 2+3, Los 1+2+3). Bieter können Angebote für ein einzelnes Los, für mehrere Lose oder für alle drei Lose einreichen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Die Leistung wird im Rahmen eines offenen Verfahrens mit vorheriger Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß § 3a EU VOB/A ausgeschrieben.
Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben. Mit dem Angebot sind die geforderten Erklärungen und Nachweise einzureichen.

Die Angebote werden zunächst in formaler Hinsicht geprüft. Angebote, die nicht fristgerecht eingegangen sind, unvollständig sind oder die formellen Anforderungen nicht erfüllen, werden nicht zur Wertung zugelassen.
Für den Fall fehlender, unvollständiger oder sonst fehlerhafter Angebote bzw. Angebotsbestandteile behält sich die Vergabestelle vor, die betroffenen Bieter unter Beachtung der Grundsätze der Gleichbehandlung und des Wettbewerbs aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle hierzu nicht verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen oder Angaben zum Ausschluss des betroffenen Angebots führen kann. Die Auftraggeberin wird dabei die vergaberechtlichen Grundsätze - insbesondere Gleichbehandlung und Transparenz - stets angemessen berücksichtigen. Die Berücksichtigung nachgereichter Unterlagen ist zudem ausgeschlossen, wenn dadurch die Wertungsreihenfolge beeinträchtigt werden könnte. Die Bieter haben daher sorgfältig darauf zu achten, dass die Angebote alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthalten.

Hinweis: Es finden im Rahmen des offenen Verfahrens keine Verhandlungen über die Angebote statt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt anhand der in den Vergabeunterlagen festgelegten Zuschlagskriterien.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YWLMFS9

Einlegung von Rechtsbehelfen

Interessierte Unternehmen und Bieter, die der Auffassung sind, in ihren Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB verletzt zu sein, können sich an die zuständige Vergabekammer wenden:
Vergabekammer Sachsen-Anhalt
beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
Telefon: 0345 514-0
Telefax: 0345 514-1115
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de

Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen und an die Vergabestelle zu richten. Auf die Rügepflichten nach § 160 Abs. 3 GWB sowie auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen: Ein Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.

§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

144
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Das Angebot muss vollständig sein; es muss die Preise und alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten; die Möglichkeit zu einer Nachforderung von Unterlagen bleibt unberührt.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass Unternehmen nach den gesetzlichen Bestimmungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden können oder müssen, sofern die Voraussetzungen der §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Die Einzelheiten zu den zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen entnehmen Sie bitte den folgenden Rechtsquellen:

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Finanzkennzahlen

- Umsatzerklärung: Der Bieter gibt seinen Gesamtjahresumsatz (netto) sowie seinen Jahresumsatz aus vergleichbaren Aufträgen für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre an. Der durchschnittliche Jahresumsatz aus vergleichbaren Aufträgen muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in Los 2 mindestens EUR 2.0 Mio. betragen.
Als vergleichbar gelten Aufträge, die Abbruch- und Rohbauarbeiten im Bestand von Betriebs- oder Infrastrukturanlagen zum Gegenstand haben (z.B. Wasseraufbereitungs-, Kläranlagen, Industrieanlagen oder vergleichbare technische Infrastruktur):
Die Angaben sind im Formblatt 2.4 zu machen. Die Auftraggeberin behält sich vor, geeignete Belege (z.B. Jahresabschlüsse oder Umsatzbescheinigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters) anzufordern.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

- Betriebshaftpflichtversicherung: Der Bieter hat mit dem Angebot durch Eigenerklärung zu bestätigen, dass er über eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung verfügt oder diese im Auftragsfall unverzüglich abschließen wird. Die Versicherung muss für die gesamte Dauer der Ausführungsfrist bestehen und folgende Mindestdeckungssummen aufweisen:
Schadensart Mindestdeckungssumme je Schadensfall
Personenschäden 5.000.000 Euro
Sachschäden 5.000.000 Euro
Umweltschäden (einschließlich Gewässer- und Bodenverunreinigung) 5.000.000 Euro
Vermögensschäden 1.000.000 Euro
Sämtliche Deckungssummen unterliegen einer mindestens zweifachen Jahresmaximierung.
Besteht zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bereits eine entsprechende Versicherung, ist dem Angebot ein gültiger Versicherungsnachweis beizufügen. Besteht eine entsprechende Versicherung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht, hat der Bieter auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin und noch vor Zuschlagserteilung einen verbindlichen Nachweis über den Abschluss einer vertragsgemäßen Versicherung vorzulegen. Die Vorlage des Versicherungsnachweises ist Voraussetzung für die Zuschlagserteilung. Ein Zuschlag wird nicht erteilt, solange der geforderte Nachweis nicht vorliegt.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

- Referenzen: Der Bieter weist seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch Angabe von zwei vergleichbare Referenzen nach, die innerhalb der letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre erbracht wurden. Die Darstellungen der Referenzen müssen folgende Mindestangaben enthalten:
- Bezeichnung und kurze Beschreibung des Projekts (Art und Umfang der Leistung)
- Auftraggeber (Name, Anschrift und Kontaktdaten zur Nachprüfbarkeit)
- Auftragswert (netto)
- Leistungszeitraum (Beginn und Abschluss)
- Bei Bietergemeinschaften oder Nachunternehmereinsatz: konkret eigener Leistungsanteil
Die Referenzen sind unter Verwendung des Formblatts 2.5 einzureichen.
Als vergleichbar gelten Referenzen, die Abbruch- und Rohbauarbeiten im Bestand von Betriebs- oder Infrastrukturanlagen zum Gegenstand haben (z.B. Wasseraufbereitungs-, Kläranlagen, Industrieanlagen oder vergleichbare technische Infrastruktur) und wesentliche Anteile aus mindestens zwei der folgenden Bereiche umfassen:
- Abbruch oder Rückbau von Gebäuden, Behälterbauwerken oder baulichen Anlagen im Bestand einschließlich Erdarbeiten,
- Herstellung von Beton- oder Stahlbetonkonstruktionen mit erhöhten Anforderungen (z.B. Wasserundurchlässigkeit, besondere Expositionsklassen oder Überwachungsklasse 2),
- Demontage von Anlagentechnik, HLS-Installationen oder elektrotechnischen Einbauten im laufenden oder kürzlich stillgelegten Betrieb.
Jede Referenz muss einen Netto-Auftragswert von mindestens EUR 500.000 aufweisen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, beim jeweiligen Auftraggeber der Referenz Rückfragen zur Leistungserbringung zu stellen; die Bieter haben sicherzustellen, dass die angegebenen Kontaktdaten aktuell und für Rückfragen erreichbar sind.

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

- Fachbetrieb nach AwSV: Der Bieter erklärt, dass er oder ein namentlich zu benennender, eignungsleihender Nachunternehmer über eine zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige Zertifizierung als Fachbetrieb gemäß § 62 AwSV verfügt, soweit die auszuführenden Tätigkeiten der Fachbetriebspflicht nach § 45 AwSV unterliegen. Dies gilt insbesondere für Arbeiten an ölhaltigen oder sonstige wassergefährdende Stoffe enthaltenden Anlagen sowie für deren Demontage, Transport und Entsorgung innerhalb der Trinkwasserschutzzone. Die Entsorgung hat über ein zertifiziertes Entsorgungsunternehmen zu erfolgen. Die Zertifizierungsurkunde nach § 62 Abs. 3 AwSV sowie ein etwaiger Entsorgungsnachweis sind auf Anforderung vorzulegen.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB): Der Bieter erklärt, dass keiner der in §§ 123 und 124 GWB genannten zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe auf ihn zutrifft. Sofern ein Ausschlussgrund vorliegt, ist dieser im Formblatt 2.4 vollständig und detailliert anzugeben.
- Eigenerklärung zu MiLoG / SchwarzArbG / AEntG: Der Bieter erklärt, dass weder er noch eine für ihn gesetzlich oder satzungsgemäß vertretungsberechtigte Person in den letzten zwei Jahren mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten, einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist (§ 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG, § 21 Abs. 1 AEntG).
- Tariftreue und Entgeltgleichheit: Der Bieter hat durch Eigenerklärung die Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Sachsen-Anhalt (TVergG LSA) hinsichtlich Tariftreue und Entgeltgleichheit zu bestätigen (Formblatt 2.4).
- Russlandsanktionen: Der Bieter hat durch Eigenerklärung die Einhaltung der EU-Sanktionsregelungen gegenüber Russland gemäß den einschlägigen EU-Verordnungen zu bestätigen (Formblatt 2.9).

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

- Handelsregisterauszug: Der Bieter legt seinem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister bei, soweit eine Eintragung nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschriften erforderlich ist. Ausländische Bieter legen eine gleichwertige Bescheinigung der zuständigen Behörde ihres Herkunftslandes vor. Der Auszug darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als sechs Monate sein.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung