Der Auftraggeber benötigt ein intensivmedizinisches Modul, welches alle erforderlichen Schnittstellen aufweist. Hintergrund der eiligen Beschaffung ist, dass der Auftraggeber zunächst den Entwurf eines konzernweit einsetzbares System in Eigenmitteln beschaffen wollte. Der Auftragnehmer, der sich im Ergebnis der Ausschreibung durchgesetzt hatte, gab an, die erforderlichen Schnittstellen und die benötigten Funktionen herstellen zu können und dabei auch die KHZG-Musskriterien des FTB 3 zu erfüllen. Leider stellte sich im Laufe der Herstellung heraus, dass dies aber tatsächlich nicht zutreffend war. Die einzelnen Häuser, darunter der Auftraggeber sind jedoch innerhalb des Förderzeitraums verpflichtet, die Erfüllung der Muss-Anforderungen nachzuweisen, auch wenn die Projekte nicht mit KHZG-Mitteln finanziert wurden. Der Auftraggeber führte daher eine Prüfung durch, um zu prüfen, welche Anbieter am Markt in der Lage sind, eine Software anzubieten, die sowohl die Muss-Anforderungen nach dem FTB 3 / KHZG erfüllt als auch die erforderlichen Schnittstellen herstellen kann. Der Anbieter der bereits im Einsatz befindlichen Anästhesiedokumentationssystem NarkoData, IMESO, gab daraufhin an, dass derzeit kein anderes Unternehmen die Schnittstellen anbieten könne. Daraufhin beschloss der Auftraggeber die Beschaffung als Anschlussbeschaffung an das bereits im Einsatz befindliche System NarkoData über § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV durchzuführen. Die hierfür erforderlichen Anforderungen sind erfüllt, insbesondere müsste der Auftraggeber sonst Leistungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen beschaffen (es handelt es sich nicht um ein Standardprodukt, sondern ein besonderes Produkt, das nur vom Hersteller selbst vertrieben wird) und die Beschaffung von einem anderen aufgrund der Schnittstellenproblematik zu einer technischen Unvereinbarkeit führen würde.