Soweit der Bieter in das Handelsregister eingetragen ist, hat er die Registernummer und das Amtsgericht anzugeben.
Auf gesondertes Verlangen sind die nachfolgenden Unterlagen vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise.
Die Nachweise dürfen zum Zeitpunkt der Angebotsfrist höchstens 90 Kalendertage seit dem Ausstellungsdatum sein.