Die SWS Netze GmbH (SWSN) betreibt in der Hansestadt Stralsund und in der Stadt Barth die Strom- und Gasnetze in der Verantwortung des Netzbetreibers der allgemeinen Strom- und Gasversorgung.Im Zuge der Fortschreibung des "Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes" (ISEK) der Hansestadt Stralsund wird in standortnahen Gewerbegebieten von einer Ansiedlung von Industrieunternehmen ausgegangen. Dafür wird ein zusätzlicher Stromleistungsbedarf von 35 und 50 MW prognostiziert. Die Bereitstellung dieser zusätzlichen elektrischen Leistung ist aus dem vorhandenen 20 kV-Netz der SWSN nicht möglich. Außerdem wird im südlichen Bereich der Gemarkung Stralsund die Errichtung größerer Stromerzeugungsanlagen geplant. Die SWSN plant daher die Errichtung eines 110 kV-Umspannwerkes als weiteren Anschlusspunkt zum vorgelagerten Netz.
Leistungsumfang sind die bau-, primär- und sekundärtechnische Planung, Montage und Vorprüfung der Positionen der 110 kV- und 20 kV- Anlagenteile, einschließlich Eigenbedarf und der Leittechnik.
Der genaue Standort der Anlage ist der Vorhabenbeschreibung zu entnehmen.
Die Bewertung des Preises erfolgt anhand der in den Ausschreibungsbedingungen genannten Formel.
Die Bewertung des Zeit-Maßnahme-Plans erfolgt anhand des in den Ausschreibungsbedingungen genannten Bewertungsmaßstabes.
Wurde die Rüge vom öffentlichen Auftraggeber zurückgewiesen, muss der Antrag auf Nachprüfung innerhalb von 15 Kalendertagen bei der zuständigen Vergabekammer gestellt werden.
Fehlende Unterlagen können nachgefordert werden.
In der Eigenerklärung zur Eignung (Anlage TN.1) haben die Bewerber/die Bewerbergemeinschaft u.a. ihre Erfahrungen im Bereich der Aufgabenstellung durch die Angabe von Referenzen über vergleichbare Leistungen innerhalb der letzten 3 Jahre nachzuweisen. Dazu sind insgesamt mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Leistungen einzureichen: Errichtung eines 110 kV-Umspannwerkes einschließlich der erforderlichen 110 kV- und 20 kV-Primär- und Sekundärtechnik mit zugehörigen Betriebsgebäuden und Nebenanlagen oder einer vergleichbaren technischen Anlage.Alle Referenzen müssen aus den letzten 3 Jahren (2022, 2023, 2024) stammen. Dies bedeutet, dass die vergleichbare Leistung spätestens 2024 abgeschlossen sein muss. Die Leistung muss im Europäischen Wirtschaftsraum erbracht worden sein.
Die Vorgaben zu finanziellen Vereinbarungen ergeben sich aus dem Vertrag.
Die Bedingungen für die Ausführungen des Auftrages ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.