Mit der Nachtragsvereinbarung Nr. 01/2026 wird der Abrufrahmen der Rahmenvereinbarung V-2025-03 um bis zu 130.000,00 EUR netto erweitert.
Die Änderung betrifft zusätzliche Mengen bereits beauftragter Leistungen, insbesondere Cloud-/GPU-Processing und volumetrische Verarbeitung, die Speicherung von Roh-, Zwischen- und Processingdaten sowie die damit verbundenen Leistungen für Datenmanagement, Systemintegration, Workflow-Optimierung, technische Betreuung, Support und Projektmanagement.
Der technische und funktionale Leistungsgegenstand bleibt unverändert. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich nach den ursprünglich angebotenen und bezuschlagten Preispositionen. Neue Preispositionen werden nicht eingeführt und bestehende Preise nicht erhöht.
Der zusätzliche Leistungsbedarf ist aufgrund von Umständen erforderlich geworden, die der Auftraggeber bei Einleitung des ursprünglichen Vergabeverfahrens trotz pflichtgemäßer Sorgfalt nicht in diesem Umfang vorhersehen konnte.
Im Projektverlauf ergab sich aufgrund des tatsächlichen Umfangs und der Verarbeitungsintensität der anfallenden hochauflösenden volumetrischen Daten ein gegenüber der ursprünglichen Planung erhöhter Bedarf an Cloud-/GPU-Processing-, Storage-, Datenmanagement-, Test-, Validierungs- und technischen Serviceleistungen.
Insbesondere waren zusätzliche Processing-, Test- und Validierungsläufe sowie die damit verbundenen Leistungen für Datenhaltung, Workflow-Optimierung und technische Betreuung erforderlich, um den laufenden Projektbetrieb, die technische Qualitätssicherung und die Projektziele sicherzustellen.
Die Änderung beschränkt sich auf eine mengen- und wertmäßige Erweiterung innerhalb des bereits vergebenen Leistungsgegenstands. Der Gesamtcharakter des ursprünglichen Auftrags verändert sich nicht.
Gesucht wird ein qualifizierter Anbieter mit umfassender Erfahrung in der Bereitstellung spezialisierter Cloud-Dienstleistungen für die Verarbeitung, Speicherung und Verwaltung hochauflösender volumetrischer Datensätze. Der Anbieter soll im Rahmen eines Rahmenvertrages für Volucap tätig werden. Zu den Aufgaben zählen insbesondere die Bereitstellung und der Betrieb einer skalierbaren Cloud-Infrastruktur, die sichere Speicherung von volumetrischen Daten sowie umfassende technische Unterstützung bei der Integration und Optimierung der cloudbasierten volumetrischen Workflows. Ziel der Ausschreibung ist es, den zuverlässigen Betrieb, die Datenintegrität sowie eine kontinuierliche technische Weiterentwicklung und Optimierung der Cloud-Infrastruktur für volumetrische Daten sicherzustellen.
Der Rahmenvertrag wird mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.08.2025 geschlossen, mit der Option auf eine Verlängerung, sodass die Gesamtlaufzeit des Vertrages maximal 48 Monate ab Zuschlagserteilung beträgt.
1. Projektphase 1.1. Sie arbeiten eng mit dem internen Team von Volucap zusammen, um die kontinuierliche Optimierung und Anpassung der entwickelten Lösungen zu gewährleisten. 1.2. Sie gewährleisten die Entwicklung und die Implementierung neuer Softwarelösungen, für das volumetrische Processing, und stellen sicher, dass diese Lösungen in die VFX Hollywood Pipeline integriert werden können. 1.3. Sie liefern alle geistigen Eigentumsrechte, einschließlich Quellcodes und Rohdaten, die im Rahmen des Projekts entstehen, durch ein vollständiges Buyout an Volucap, wodurch Volucap die vollständige Kontrolle über die Weiterentwicklung erhält. 2. Betrieb und Support 2.1. Sie sichern den Betrieb der entwickelten Softwarelösungen, einschließlich der kontinuierlichen Bereitstellung von Updates und Patches gemäß den neuesten Sicherheits- und Funktionsstandards. 2.2. "Sie bieten deutsch- und englischsprachigen Support sowohl per E-Mail als auch telefonisch während der üblichen Betriebszeiten von Volucap.
2.3. "Sie stellen sicher, dass alle entwickelten und implementierten Lösungen mit den spezifischen branchenspezifischen Workflows und technischen Standards kompatibel sind.
3. Sicherheits- und Vertraulichkeitsanforderungen 3.1. Sie bestätigen die DSGVO-Konformität aller bereitgestellten Lösungen und stellen sicher, dass die geltenden Datenschutzrichtlinien eingehalten werden. 3.2. Sie gewährleisten die Vertraulichkeit aller von Volucap bereitgestellten Daten und sichern diese gemäß den höchsten Sicherheitsstandards. 3.3. Sie stellen sicher, dass alle Protokolle und Berichte revisionssicher sind und auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden können. 4. Vertragslaufzeit und Flexibilität 4.1. Sie sind bereit, einen Rahmenvertrag mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.08.2025 mit der Option auf Verlängerung abzuschließen. 5. Lizenzen und Eigentumsrechte 5.1. Der Anbieter stellt sicher, dass alle entwickelten Komponenten, einschließlich Software und Lizenzen, zur exklusiven Nutzung an Volucap übertragen werden. 5..2. Die Nutzung aller geistigen Eigentumsrechte erfolgt ausschließlich durch Volucap, um die langfristige Kontrolle und Weiterentwicklung sicherzustellen.
Der Rahmenvertrag wird mit einer Vertragslaufzeit von einem Jahr geschlossen, mit der Option auf eine Verlängerung, sodass die Gesamtlaufzeit des Vertrages maximal 48 Monate ab Zuschlagserteilung beträgt.
Nach Bedarf unter anderem für den Bau neuer Hardware und das Design von Kamerarigs
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB).Die oben genannten Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies gesetzlich zulässig war.Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrags hinweg - etwa indem er die Informations- und Wartepflicht nach § 134 GWB missachtet oder ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergibt, ohne dass dies gesetzlich erlaubt ist - kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber über den Vertragsschluss, jedoch spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht wurde.Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe (§ 135 GWB).