Ein Unternehmen, das als "zugelassenes Unternehmen zum Einbau von IT-Komponenten in Omnibussen und Straßenbahnen der BVG" zertifiziert werden möchte, muss folgende Anforderungen erfüllen:
1. Allgemeine Anforderungen
- Darstellung des Antragstellers mit Angaben zum Namen, Haupt- und Nebensitzen, Rechtsform, Beteiligungsverhältnissen des Unternehmens.
- Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt.
- Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) sowie gemäß § 98 c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) nicht vorliegen.
- Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) nicht vorliegen.
- Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht vorliegen.
- Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister gemäß Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vorliegt.
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
2. Betriebshaftpflichtversicherung
- Der Antragsteller muss über eine Betriebshaftpflichtversicherung oder Berufshaftpflicht für Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden in jeweils angemessener Höhe verfügen; diese Betriebshaftpflichtversicherung muss für die Zeit der Leistungserbringung und für die Zeit der Gewährleistung bestehen. Die genannten Versicherungen müssen noch nicht zum Zeitpunkt der Zertifizierung vorliegen. Die Anforderung ist im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens bereits dann erfüllt, wenn der Antragsteller versichert, im Fall einer Zuschlagserteilung / Auftragserteilung durch die BVG (an den Antragsteller selbst oder, sofern der Antragsteller als Unterauftragnehmer tägig wird, im Fall der Zuschlagserteilung an den Hauptauftragnehmer) über eine solche Versicherung zu verfügen und diese für die gesamte Zeit der Leistungserbringung aufrecht zu erhalten.
3. Anforderung an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Der Antragsteller muss mindestens Umsätze von durchschnittlich 1.000.000 EUR pro Jahr mit vergleichbaren Leistungen (Einbau von Hardware in Fahrzeuge sowie Aufspielen vorgegebener Software auf die entsprechende Hardware) über die letzten 3 Jahre erwirtschaftet haben.
- Die Anforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit können durch eine Eignungsleihe erfüllt werden; insoweit gelten die Anforderungen gemäß § 47 SektVO entsprechend.
4. Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit
- Der Antragsteller muss (mit Stand Antragstellung) mindestens 20 Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter beschäftigen.
- Der Antragsteller muss in mindestens drei Projekte aus den letzten fünf Jahren erfolgreich den Einbau von TCP/IP-basierter IT-Technik in Schienenfahrzeugen und oder in Omnibusfahrzeugen durchgeführt haben. Die Abnahme durch den Auftraggeber muss belegt werden können (Abnahmenachweis oder Ansprechpartner des AG benennen). Jede Referenz muss, damit sie gewertet werden kann, folgende Angaben enthalten: Referenzname, Ansprechpartner des Auftraggebers, Zeitraum der Leistungserbringung, Tätigkeitsbeschreibung, Anzahl Fahrzeuge.
- Von den mindestens 3 Referenzen muss mindestens 1 Referenz den Einbau in Fahrzeuge betreffen, die in den produktiven Betrieb gegangen sind.
- Von den mindestens 3 Referenzen bezieht sich mindestens eine auf ein Fahrzeug mit TCP/IP-basierter IT-Technik.
- Der Antragsteller muss seine grundsätzliche Bereitschaft erklären, sich vom Lieferanten einer IT-Komponente, mit dem der Antragsteller zusammenarbeitet, sich im Hinblick auf die konkreten Anforderungen des Einbaus unterweisen zu lassen.
- Die Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit können durch eine Eignungsleihe erfüllt werden; insoweit gelten die Anforderungen gemäß § 47 SektVO entsprechend.
5. Personalkonzept
Der Antragsteller hat mit dem Antrag auf Zertifizierung ein qualitativ hochwertiges Personalkonzept einzureichen; das Personalkonzept darf einen Umfang (ohne Abbildungen) von drei Seiten, Schriftgröße 12, nicht überschreiten.
- In diesem Personalkonzept ist textlich darauf einzugehen, wie die Durchführung von Einbauleistungen von IT-Komponenten in Straßenbahnen und Bussen der BVG organisatorisch und strukturell im Falle einer unterstellten Auftragserteilung (als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder als Unterauftragnehmer) bestmöglich im Sinne einer Qualitätssicherung gewährleistet wird. Dem Antragsteller steht es frei, seine Ausführungen angelehnt an eines der genannten Beispielprojekte zu machen. Alternativ können die Erläuterungen auch unabhängig von einem konkreten BVG-Projekt sein. Der BVG kommt es besonders auf folgende Aspekte an: "Verfügbarkeit des Personals", "Ausfallsicherheit", "personelle Kontinuität der Mitarbeit" und "Qualitätssicherung".
- Darüber hinaus werden Ausführungen zur Erfahrung und Qualifikation erwartet im Hinblick auf das vom Antragsteller einzusetzende Personal beim Einbau von IT-Technik in Straßenbahnen und Omnibusse. Es wird nicht erwartet, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter namentlich benannt werden, allerdings können Angaben zu konkreten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als Beispiele herangezogen werden, wenn der Antragsteller dies für sinnvoll erachtet. Die Angaben zur Qualifikation und Erfahrung sind in einer Weise auszuführen, idealerweise durch die Benennung konkreter Berufsbilder wie Ingenieur für Elektrotechnik, Elektromeister oder Mechatroniker oder sonstiger Ausbildungen /Qualifizierungen, dass daraus eine Allgemeingültigkeit für die spätere Auftragserteilung abgeleitet werden kann. Die Angaben des Antragstellers sind insoweit für spätere Einsätze bei der BVG, sei es als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder als Unterauftragnehmer, bindend.
Das Personalkonzept des Antragstellers wird unter Berücksichtigung aller hierzu abgegebenen Erklärungen in seiner Gesamtheit bewertet. Lassen die Ausführungen erkennen, dass die hohen Qualitätsstandards der BVG beim Einbau von IT-Komponenten in Straßenbahnen und Bussen durch den Antragsteller mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit erfüllt werden, also mindestens eine gute Einbauleistung erwartet werden darf, so erfüllt der Antragsteller die Anforderungen an das Personalkonzept.
Beabsichtigt ein Antragsteller, für die Erlangung der wirtschaftlichen und finanziellen oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so ist mit dem Antrag auf Zertifizierung eine Verpflichtungserklärung-Eignungsleihe des benannten Drittunternehmens vorzulegen, aus der sich ergibt, dass der Antragsteller über die in Frage kommenden Kapazitäten des Drittunternehmens verfügen kann und der Dritte sich, soweit es um die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit geht, mit einer gemeinsamen Haftung einverstanden erklärt. Dies gilt auch für die Berufung auf Kapazitäten konzernverbundener Drittunternehmen. Für die mögliche Berufung auf die Kapazitäten von Drittunternehmen (einschließlich konzernverbundener Unternehmen) gelten die Regelungen und Grundsätze zur Eignungsleihe gemäß § 48 Abs. 7 bzw. § 47 SektVO.
Auf Verlangen der BVG sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.