Verfahrensangaben

MG Sanierungsträger

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Mönchengladbach
05116-31001-78
Rathausplatz 1
41061
Mönchengladbach
Deutschland
DEA15
jan.schmitz@moenchengladbach.de
+49 2161 858 - 616

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Öffentliche Ordnung und Sicherheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 2514111-604
+49 2514112-165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71410000-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Sanierungsträger für die "Obere Hindenburgstraße/Waldhausener Straße" in Mönchengladbach

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der Sanierungsträger ist eine Schlüsselmaßnahme aus der VU und beinhaltet: Planung und Durchführung der Städtebaulichen Gesamtmaßnahme; Koordination aller im Sanierungsgebiet anstehenden Planungs- und Sanierungsaufgaben; Unterstützung in dem Bemühen um staatliche Förderung sowie Fördermittelakquise sowie Leistungen Dritter; Stellungnahme und Vergabe einer Beschlussempfehlung zu allen Anträgen nach § 144 BauGB; Ausarbeitung von Verträgen und Vereinbarungen mit Sanierungsbetroffenen und Sonderfachleuten; Verhandlungen mit Interessenten auf der Grundlage der städtischen/gemeindlichen Beschlüsse sowie Vorbereitung der Kaufverträge; Evaluation aller Einzelmaßnahmen sowie der Gesamtmaßnahme; Öffentlichkeitsarbeit

Umfang der Auftragsvergabe

EUR
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
2

Stufenweise Beauftragung:
Verlängerung um zweimal ein Jahr

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DEA15

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preis

Fester Wert (insgesamt)
70,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Lösung Fallbeispiel und Konzept Qualitätssicherung

Lösung Fallbeispiel

Fester Wert (insgesamt)
30,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

optionale Verlängerung um zweimal ein Jahr

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
1.191.196,54
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zum Auftrag
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie
Internationales Beschaffungsinstrument

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

03/2026
MG Sanierungsträger
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

DSK GmbH
DE273187929
Mittleres Unternehmen
Hochstadenring 50
53119
Bonn
Deutschland
DEA22
maria.roos@dsk-gmbh.de
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Nein
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

01.06.2026
15.07.2026

Angaben zum Angebot

1
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Angaben zur Rahmenvereinbarung