Technische Gebäudeausrüstung HKLS (Los 2) und ELT (Los 3) für den Neubau eines Bildungs- und Innovationscampus am Wendersplatz Neuss
Die Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein (Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Hauptsitz in Krefeld, im Folgenden: IHK MNR) plant mit dem Campus Bildung & Innovation Neuss eine Bildungsinfrastruktur zu schaffen, die eine strategische Antwort auf die Notwendigkeit gibt, Fachkräfte in Ausbildungsbetrieben zu sichern und zukunftsfähig weiterzubilden. Der neue Campus soll als sichtbares Symbol für gelungenen Strukturwandel dazu beitragen, das Rheinische Revier als innovative und wettbewerbsfähige Wirtschaftsregion neu zu positionieren.
Das Vergabeverfahren zur Suche eines Objektplaners (Los 1) läuft aktuell noch. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Fachplanerleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung HKLS (Los 2) sowie der Technischen Gebäudeausrüstung ELT (Los 3). Die ausgewählten Fachplaner müssen die Planung sowie Bauüberwachung gemäß der LPH 1 bis LPH 9 übernehmen. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.
Für die Leistungsbilder "Objektplanung, Brandschutz, Barrierefreiheit" (Los 1) und "Tragwerksplanung, Bauphysik, DGNB-Zertifizierung" (Los 4) werden in separaten Vergabeverfahren geringfügig zeitlich versetzt geeignete Auftragnehmer gesucht.
Stufenweise Beauftragung:- Stufe 1: LPH 1 - 2 (mit Zuschlag)- Stufe 2: LPH 3 - 4 (optional)- Stufe 3: LPH 5 (optional)- Stufe 4: LPH 6 - 7 (optional)- Stufe 5: LPH 8 (optional)- Stufe 6: LPH 9 (optional)
Die Laufzeit für die Planungsleistungen bis LPH 8 wird maximal drei Jahre betragen. Denn es handelt sich um ein Fördermittelprojekt, bei dem die Leistungen bis spätestens 31.12.2029 erbracht und abgerechnet sein müssen.
Für das Kriterium "Honorarangebot" sind max. 50 Punkte erreichbar.
Für das Kriterium "Qualität des Konzeptes zur Kostensicherheit" sind max. 10 Punkte erreichbar.
Für das Kriterium "Qualität des Konzeptes zur Terminsicherheit " sind ebenfalls max. 10 Punkte erreichbar.
Das Konzept zur Organisation der Planungs- und Bauüberwachung gliedert sich in den Bereich "Keine Reibungsverluste/Urlaubs- und Krankheitsvertretung", den Bereich "Durchschnittliche wöchentliche Anwesenheitszeiten auf der Baustelle durch den Bauleiter" und die Reaktionszeiten. Für den Bereich "Durchschnittliche Anwesenheitszeit Bauleiter" sind maximal 20 Punkte erreichbar. Für die beiden anderen Bereiche sind jeweils maximal 5 Punkte erreichbar. Maximal sind für das gesamte Konzept mithin 30 Gesamtpunkte erreichbar.
Die Vergabestelle führt ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb entsprechend den Bestimmungen des vierten Teils des GWB in Verbindung mit der VgV durch. Besonders ist hier, dass die Vergabestelle bereits verbindliche Erstangebote fordert und beabsichtigt, über den Zuschlag ohne weitere Verhandlungen zu entscheiden. Nur für den Fall, dass die Angebote unklar, nicht hinreichend konkret und/oder unwirtschaftlich sind, wird hierüber verhandelt.
Eine DGNB Zertifizierung wird angestrebt. Erneuerbare Energien sollen in die Planung einbezogen werden. Maßnahmen zur Einsparung des Energieverbrauchs sollen verfolgt werden.
§ 160 Einleitung, Antrag:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.