Rahmenvertrag kaufmännische und wirtschaftliche Beratung
Verlängerung um jeweils dreimal ein Jahr
Stundensatz x fiktivem Mengengerüst von 1.800 Stunden über 4 Jahre (es besteht kein Anspruch auf Beauftragung, das fiktive Mengengerüst dient ausschließlich der Wertung)
Beratungskonzept, Reaktionszeiten, Lösung einer Fallstudie
siehe optionale Verlängerung
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle innerhalb von spätestens 10 Tagen gerügt hat,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf derFrist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.