Access - Sanitär
VO: VOB/A Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Access e.V.
Intzestr. 5
52072
Aachen
Deutschland
DE 121 684 573
vergabe@access-technology.de
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YW6M7WE

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YW6M7WE/documents

Auftragsgegenstand

Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Sanitär

Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Haupterfüllungsort

Adolf-Lengersdorf-Straße
52146
Würselen

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

30.11.2026
26.11.2027

Nebenangebote

Nein

Hauptangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters

siehe Vergabeunterlagen und hier die Ausführungen im Angebotsformular

Die Bieter haben folgende Erklärungen abzugeben bzw. über die Präqualifikation nachzuweisen:
- Bieterangaben (Name/Anschrift/Rechtsform/Eintrag Handels-/Berufsregister, Ansprechpartner mit
Kontaktdaten),
- über das Vermögen des Unternehmens wurde nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt nach den Bestimmungen des Landes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat,
- unser Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation,
- keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, ist rechtskräftig verurteilt worden, wegen:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung
terroristischer Vereinigungen), §129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder
wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel
ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2
Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
c) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
d) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EU oder gegen Haushalte richtet, die
von der EU oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
e) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EU oder gegen Haushalte
richtet, die von der EU oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b
des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
h) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit §
335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
j) den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel,
Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer
Freiheitsberaubung).
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder einem Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbstverantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes gegen Ordnungswidrigkeiten dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter
handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
- Unser Unternehmen kommt seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben gemäß den Bestimmungen des Landes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat, ordnungsgemäß nach.
- Zudem haben die Bieter die Sanktionserklärung Russland mit dem Angebot abzugeben.

- Unser Unternehmen verfügt über eine Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen
für Personenschäden in Höhe von mindestens 5,0 Mio. EUR pro Jahr und Sachschäden in Höhe von mindestens 3 Mio. EUR bpro Jahr, alternativ zu vorstehender Erklärung,
- Unser Unternehmen wird im Auftragsfall die bestehende Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung gemäß der vorstehenden Vorgaben zu den Versicherungssummen aufstocken,
- Bruttoumsätze der letzten 3 Geschäftsjahre.
- Anzahl der Mitarbeiter der letzten 3 Geschäftsjahre

- mind. drei vergleichbare Referenzen aus den letzten drei Jahren. Vergleichbar sind Referenzen zu Sanitärinstallationen, wobei mindestens eine Referenz eine BGF von mind. 8.000 m² und mind. EUR EUR 750.000 netto Auftragsvolumen haben muss und die beiden übrigen Referenzen eine BGF von mind. 5.000 m² und einem Auftragsvolumen von EUR 500.000 netto.

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

siehe VOB/B, ZVB und BVB sowie TVgG Tariftreue

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

siehe VOB/B, ZVB und BVB sowie TVgG Tariftreue

gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss

Verfahren

Verwaltungsangaben

Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

19.10.2026 12:00 Uhr

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Nachforderung

Nachforderung gemäß § 16 VOB/A

Bindefrist des Angebots

30.11.2026

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

19.10.2026 12:00 Uhr

digital

Vertreter der Vergabestelle

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann

Deutschland
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