EcoCastAero Aufstockung II
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung von FuE-Infrastruktur zur Erweiterung und Stärkung einer Feingussentwicklungskette. Die auszuschreibenden Systeme dienen insbesondere der additiven Herstellung keramischer Strukturen, der materialanalytischen Charakterisierung, der thermomechanischen Untersuchung sowie der mechanischen Bearbeitung und prozesstechnischen Unterstützung im Rahmen feingussbezogener Forschungs- und Entwicklungsarbeiten.
Die ausgeschriebenen Anlagen ermöglichen die Entwicklung, Herstellung, Analyse und Weiterbearbeitung von Komponenten, Werkzeugen, Formen, Kernen und Proben entlang einer modernen Feingussprozesskette. Der Schwerpunkt liegt dabei auf keramischen 3D-Druckverfahren, der Phasen- und Gefügeanalyse mittels Röntgendiffraktometrie, der thermomechanischen und rheologischen Bewertung von Werkstoffen sowie auf ergänzenden Fertigungs- und Bearbeitungstechnologien wie Drehen, Drahterodieren und druckgestützter Medien- bzw. Prozessversorgung.
Die Anlagen werden in der anwendungsnahen Forschung und Entwicklung eingesetzt und bilden eine zentrale Grundlage für die Weiterentwicklung feingussrelevanter Werkstoff- und Prozessrouten. Sie dienen der Qualifizierung innovativer keramischer und metallurgischer Prozessschritte, der Herstellung präziser Proben und Bauteilstrukturen sowie der Bewertung prozess- und werkstoffabhängiger Eigenschaften. Damit leisten sie einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung leistungsfähiger Feingussverfahren für industrielle Anwendungen, insbesondere in technisch anspruchsvollen und qualitätskritischen Einsatzfeldern.
Preis (ohne Optionen)
B-Kriterien LV
Forschung
Die Vergabestelle ist der Auffassung, dass es sich bei der Vergabe nicht um einen öffentlichen Auftrag nach § 99 Abs. 1 GWB handelt. Die Vergabestelle ist weder öffentliche Auftraggeberin im Sinne von § 99 Nr.1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) noch im Sinne von § 99 Abs, 1 Nr. 2 GWB.
Vorbehaltlich der vorgenannten Rechtsauffassung weist die FGW darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle innerhalb von spätestens 10 Tagen gerügt hat;2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden;3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Abgabe erster indikativer Angebote gegenüber der Vergabestelle gerügt werden;4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Preis
Qualität gemäß LV
Qualität
siehe LV
es wird nur der Preis gewertet