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Vergabeinformation Angebotsaufforderung

Projekt-Daten

Projektname:
2025-007
 
Projektbezeichnung:
Access e:V. Neubau F&E am Forschungsflugplatz Merzbrück
 

Auftraggeber-Daten

Firma:
Access e.V. Intzestraße 5, 52072 Aachen
 
Straße:
 
Ort:
 

LV-Daten

LV-Name:
011
 
LV-Bezeichnung:
WÄRMEDÄMMVERBUNDSYSTEM
 
Teilschlüsselebenen:
1. Ebene: Leistung, nummerisch (Länge 4 Ziffern)
2. Ebene: Index, alphanummerisch (Länge 1 Zeichen)
 
Datum:
03.11.2026
 
 

Leistungsverzeichnis Kurz- und Langtext

Projekt: 2025-007 Access e:V. Neubau F&E am Forschungsflugplatz Merzbrück
LV: 011 WÄRMEDÄMMVERBUNDSYSTEM
 
OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis in EUR Gesamtbetrag in EUR
           
 

VORBEMERKUNGEN:

Grundlage dieser Ausschreibung ist die VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen), neueste Ausgabe. Insbesondere die DIN 18345 (Wärmedämm-Verbundsysteme)

Bei dieser Baumaßnahme handelt es sich um den Neubau eines Gebäudekomplexes, bestehend aus einem viergeschossigen, nicht unterkellerten Büro- und Laborgebäude sowie einer zweischiffigen Stahlhalle im Zusammenhang mit dem vorbeschriebenen Neubau des Forschungs-/Entwicklungs- und Verwaltungsgebäudes der Firma "Access e.V." am Forschungsflughafen Würselen.

Das Büro- und Laborgebäude ("Kopfbau") grenzt unmittelbar an die ebenfalls neu zu bauende zweischiffige Stahlhalle an. Arbeiten im Zusammenhang mit dem Hallenbau sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.

Gebühren und Abgaben im Zusammenhang mit Nutzung des öffentlichen Verkehrsraumes, Absperrungen, Aufstellung von Kränen etc. trägt der AN und sind einzukalkulieren. Das Grundstück befindet sich gut erreichbar unmittelbar an der Autobahn A 44 am Flugplatz Merzbrück und ist erschlossen.

Die Ausführung der Leistungen im LV verstehen sich einschl. aller erforderlichen Transporte, Materialien und Werkzeuge sowie Koordination mit anderen Unternehmern, auch wenn diese in der jeweiligen Position nicht gesondert erwähnt sind.

Inhalt dieses Leistungsverzeichnisses ist die Herstellung einer Wärmedämmverbundfassade mit Mineralwolldämmplatten A1 auf dem "Kopfbau".

Die Baustelle sowie die Straßen im Bereich der An- und Abfahrt sind vom AN entsprechend der gültigen UVV, sowie den Richtlinien der Berufsgenossenschaft zu sichern und täglich mit geeigneten Mitteln gründlich zu reinigen. Den Anweisungen des SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitskoordinator) ist Folge zu leisten. Die im SiGeKo-Plan vorgesehenen Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen sind umzusetzen

Bei den Arbeiten sind geeignete Mittel vorzusehen, um die Staub-, Geruchs-, und Lärmbelästigung auf ein Minimum zu reduzieren (siehe auch Baustellendurchführung nach DGNB).

Erforderliche Hebezeuge, Mobilkraneinsatz oder Arbeitsbühnen sind in den Einheitspreisen zu berücksichtigen und werden nicht gesondert vergütet.

Die Fassaden werden bauseits eingerüstet. Dieser Umstand ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Die ordnungsgemäße Entsorgung aufgenommener Materialien, sowie die Anmeldung der Arbeiten bei den Behörden oder Prüfinstanzen ist grundsätzlich Bestandteil des Leistungsumfanges und somit Sache des AN.

Änderungen der Bauausführung behält sich der AG ausdrücklich vor.

Es wird dringend empfohlen, eine Ortsbesichtigung durchzuführen. Mehrforderungen aufgrund der Unkenntnis der örtlichen Situation, insbesondere des Straßen- und Anliegerverkehrs werden nicht anerkannt. Der Ausschreibung sind Planunterlagen beigefügt.

Gem. des ?Gesetzes zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe?, ist der AN im Auftragsfall verpflichtet, die erforderlichen Freistellungs- oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes beizubringen. Die Vorlage dieser Bescheinigungen ist Voraussetzung für Zahlungen aller Art.


 
 

Vorbemerkungen DGNB

DGNB-Zertifizierung:

Für das Projekt Neubau PLCA im Aero-Park in Würselen wird eine Zertifizierung nach den Vorgaben der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) in dem Nutzungsprofil Neubau Produktionsstätten in der DGNB Version 2023 angestrebt.

ENV 1.2 Risiken für die lokale Umwelt Aus der DGNB-Zertifizierung ergeben sich Anforderungen an die Auswahl der einzubauenden Materialien, zur Minimierung des Risikos für die lokale Umwelt. Bestimmte Stoffe, Bauprodukte und Zubereitungen stellen eine Gefahr für Boden, Luft, Grund- und Oberflächenwasser sowie für Mensch, Flora und Fauna dar. Dies betrifft deren gesamten Lebenszyklus - von der Herstellung, der Verarbeitung auf der Baustelle, der Nutzung im (Gebäude-) Bestand sowie ihrer Beseitigung (Rückbau, Recycling, Deponierung). Die lokalen Risiken werden stoff- und produktbezogen bewertet.

Die Anforderungen der DGNB sind in Stufen unterteilt und in einer Kriterienmatrix zusammengefasst (siehe Kriterienkatalog). Im vorliegenden Fall ist ein Nachweis der DGNB-Qualitätsstufe 4 gemäß der DGNB Kriterienmatrix für alle Materialien und Produkte sowie zugehörige Hilfsstoffe, wie Kleber, Grundierungen, Beschichtungen, etc. erforderlich.

Im DGNB Zertifizierungssystem werden risikoreiche Material- und Stoffgruppen einzeln und produktbezogen abgefragt und bewertet. Berücksichtigt werden derzeit unter anderem folgende Stoffgruppen (als Produkte oder als Bestandteil von Rezepturen): Halogenierte und teilhalogenierte Kältemittel Halogenierte und teilhalogenierte Treibmittel Schwermetalle Stoffe, die unter die Biozid-Verordnung (528/2012/EG) fallen Stoffe, die unter die POP-Verordnung (850/2004/EG) fallen Gefahrstoffe gemäß CLP-Verordnung (1272/2008/EG) Organische Lösungsmittel und Weichmacher Besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC nach REACH (1907/2006/EG)).

Als besonders besorgniserregend werden Chemikalien/Stoffe eingestuft, die besonders gefährlich im Sinne der folgenden toxischen Endpunkte sind: krebserregend, erbgutverändernd und fortpflanzungsgefährdend (CMR) persistent, bioakkumulierend und toxisch (PBT) sehr persistent und sehr bioakkumulierend (vPvB) sowie ähnlich besorgniserregend (z. B. endokrine Disruptoren). Darüber hinaus sind Anforderungen an die nachfolgend aufgeführten Materialien, Werkstoffe, Produkte, die fertig auf die Baustelle geliefert werden, zu beachten, nachzuweisen und zu dokumentieren.

Werkseitige Beschichtungen für Fenster, Fassadenbauteile, Türen, Zargen, Heizkörper, Systemtrennwände, Deckensysteme, Kälterohre: Gemäß dem Schutzziel (Vermeidung von VOC-Emissionen in die Umwelt) gilt als Nachweis die Einhaltung der Produktgrenzwerte der Kriterienmatrix. Die Einhaltung des Schutzziels kann alternativ durch den Beschichter / Betreiber von Abluftnachbehandlungsanlagen auch durch Nachweis der gesetzlichen Grenzwerte nach Verordnung 2010/75/EU anhand von aktuellen, behördlich akzeptierten Überwachungsprotokollen erfolgen.

Bauseitige Beschichtung: Gemäß dem Schutzziel (Vermeidung von VOC-Emissionen in die Umwelt) gilt als Nachweis nur die Einhaltung der Produktgrenzwerte der Kriterienmatrix. Kunstschaum-Dämmstoffe hinsichtlich halogenierter Treibmittel Aluminium und Edelstahlbauteile hinsichtlich der Behandlung mit Cr-(VI)-Verbindungen Kältemittel in Kühlanlagen Fenster, Fußbodenbeläge und Wandbekleidungen aus Kunststoffen hinsichtlich Blei, Cadmium- und Zinnstabilisatoren Kunststoffe, Dämmstoffe, funktionale Beschichtungen, Dichtstoffe, Gummiprodukte u. a. hinsichtlich besonders besorgniserregender Stoffe (SVHCs nach REACH-VO) Bodenbeläge in Bezug auf Risikostoffe und Emissionen

Tragende Bauteile aus Holz wie Brettschichtholzbinder, Pfosten/ Riegel eines Tragwerkes und Fensterrahmen hinsichtlich biozider Wirkstoffe (chemischer Holzschutz nach DIN 68 800). Werkseitige Beschichtungen auf tragenden und nichttragenden Bauelementen des Holzbaues wie Lacke, Lasuren, Öle und Wachse hinsichtlich VOC. Werkseitige Beschichtungen auf Holz und Holzwerkstoffen wie Fassaden- und Akustikelemente, Türen, Verkleidungen an Decke & Wand, Parkett, Treppen und Fensterbänke hinsichtlich VOC. Die Einhaltung des Schutzziels kann alternativ durch den Beschichter / Betreiber von Abluftnachbehandlungsanlagen auch durch Nachweis der gesetzlichen Grenzwerte nach Verordnung 2010/75/EU anhand von aktuellen, behördlich akzeptierten Überwachungsprotokollen erfolgen. Holz, Holzprodukte, Holzwerkstoffe sind aus nachhaltiger Forstwirtschaft zu beziehen. Nachweise müssen über PEFC, FSC oder gleichwertige Zertifikate erfolgen

Die Materialanforderungen sind den Ergänzungen zu den Leistungsverzeichnissen (ZTV) zu entnehmen.

ENV 1.3 Verantwortungsbewusste Ressourcengewinnung Zusätzlich gilt, dass die Einhaltung von Mindestanforderungen Voraussetzung für eine Bewertung von Produkten im Gebäude oder auf dessen Außenanlagen sein soll. Es gilt grundsätzlich, dass nur Bauprodukte der Kostengruppen KG 300 und KG 500 der DIN 276 positiv bewertet werden können, deren sämtlichen (100% Masseanteil) Primär- und Sekundärrohstoffe frei von Kinder- und Zwangsarbeit gewonnen, abgebaut oder hergestellt wurden und bei denen ein illegaler Rohstoffabbau /-herstellung ausgeschlossen werden kann. Der Masseanteil kann auf 95% reduziert werden, wenn ausgeschlossen werden kann, dass die Rohstoffe Zinn, Tantal, Gold und Wolfram aus Konflikt- oder Hochrisikogebieten im Produkt enthalten sind oder wenn diese im Produkt eingesetzten Rohstoffe aus Recyclingmaterial bestehen.

Weitere Hinweise liefert die am 8. Juni 2017 in Kraft getretene EU-Verordnung zur ?Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten?. Die Mindestanforderungen müssen für Bauprodukte, deren Primärrohstoffe in Ländern der EU gewonnen und deren Sekundärrohstoffe in Ländern der EU produziert wurden, nicht nachgewiesen werden, da diese durch die europäische Gesetzgebung als ausreichend geregelt angesehen wird. Als Nachweis hierfür ist für die Qualitätsstufe 1.1 eine entsprechende Zusicherung des Herstellers über die Einhaltung der Mindestanforderungen notwendig. Für die Qualitätsstufen 1.2 und 1.3 ist die lückenlose Einhaltung der Mindestanforderungen durch die standardgebende Organisation im Rahmen der Produktzertifizierung sicher zu stellen. Für den Indikator 2 ?Sekundärrohstoffe? ist der Nachweis für die Einhaltung der Mindestanforderung ab der letzten Nachnutzung lückenlos über eine Herstellererklärung oder ein Zertifikat zu erbringen.

Es ist angestrebt, dass die herstellenden Unternehmen Kenntnisse über die Herkunft, die Gewinnung und die Verarbeitungsprozesse der im Produkt eingesetzten Roh- und Werkstoffe haben und dazu beitragen, dass sich entlang der Wertschöpfungsprozesse die Transparenz über ökologische und soziale Aspekte erhöht und sich durch eine aktive Einflussnahme der Marktteilnehmer die ökologischen und sozialen Standards der Gewinnung und der Produktion verbessern. Zusätzlich liegt ein Nachweis vor, dass das herstellende Unternehmen/die herstellenden Unternehmen für das Produkt auf unternehmerischer Ebene die Verantwortung für eine verantwortungsbewusste und transparente Ressourcengewinnung und verarbeitung trägt/tragen und diese angemessen, zum Beispiel über CSR-Berichte, die die Verantwortung für die Lieferkette darstellt/darstellen und die Inhaltsstoffe der Produkte angemessen dokumentiert/dokumentieren und kommuniziert/kommunizieren.

Unter Verantwortung auf unternehmerischer Ebene wird verstanden, dass der / die Hersteller eine (Mit-)Verantwortung für die Einhaltung ökologischer und sozialer Standards bei der Gewinnung und Verarbeitung der von ihm/ ihnen genutzten Roh- und Werkstoffe übernimmt /übernehmen und sich zur Übernahme unternehmerischer Sorgfaltspflichten entsprechend der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen oder anderer gleichwertiger Leitlinien verpflichtet /verpflichten. Folgende Grundsätze und Prozesse sind mindestens im Unternehmensleitbild des Herstellers / der Hersteller der in Baustoffen, Produkten, Bauteilen eingesetzten Roh- und Werkstoffe verankert:

Verhinderung von Korruption und Bestechung, Verhinderung von negativen ökologischen und sozialen Auswirkungen im Umgang mit Roh-, Werk- oder Sekundärstoffen (z. B. Konfliktmineralien), die der/die Hersteller im Rahmen der Produktion verwenden Verhinderung von Verstößen gegen Menschenrechte Zusätzlich hat der Hersteller die Herkunft der in den Produkten eingesetzten Primärrohstoffe zu dokumentieren, alle Verarbeitungsschritte zu benennen und die Orte (Länder und Regionen) der Verarbeitungsschritte kenntlich zu machen. Es ist als Nachweis eine Rohstoffliste mit Herkunftsnachweisen und eine Beschreibung der Verarbeitungsschritte mit den Orten in Form einer Herstellererklärung vorzulegen. Dieser Nachweis ist zur Erreichung der vollen Punktzahl in Indikator ENV1.3 Ind. 1.1 gemäß QS1.1 für vier verschiedene Produkte von vier verschiedenen Herstellern zu erbringen. Hierfür ist die Überschreitung einer Signifikanzgrenze notwendig.

Die Materialkosten des Produkts müssen mindestens einen Anteil von 0,5 % an den Gesamtkosten für die KG300 und 500 (gem. DIN 276) haben. Für Produkte, die eine Bewertung gemäß Qualitätsstufe 1.2 oder 1.3 erhalten, gilt ebenfalls die Einhaltung der Mindestanforderungen. Zusätzlich verfügt das verwendete Bauteil / Produkt über ein Zertifikat eines von der DGNB anerkannten Standards (Synonyme im Rahmen dieses Kriteriums ?Zertifizierungssystem? / ?Label?), der über gesetzliche Regelungen zu Umweltschutz und Arbeitssicherheit hinaus geht und über den Standard mindestens die Einhaltung bestimmter formeller (= systemischer) und inhaltlicher Anforderungen auf Produktebene zusichert.

Eine Liste der anerkannten Labels ist auf der Website der DGNB zu finden. Idealerweise sollen die Anforderungen gemäß QS1.2 oder QS1.3 für die nachfolgenden Werkstoffgruppen erfüllt werden. Holz- und Holzwerkstoffe Naturstein Beton Metalle Glas Als Mindestanforderung für die Zertifizierung in der Version 2023 müssen ? 50 % (Masse) der Holzwerkstoffe aus zertifizierter nachhaltiger Forstwirtschaft stammen (FSC-/PEFC-/Holz-von-Hier Label).

DGNB-Nachweisunterlagen

Der Nachweis der einzusetzenden Bauprodukte und Materialien kann über folgende Dokumente erfolgen. Technische Informationen Sicherheitsdatenblätter (SDB) Umweltproduktdeklarationen der Typen I und III und Herstellererklärungen zu Inhaltsstoffen und Rezepturbestandteilen Herstellererklärung SVHC-Erklärung der Hersteller von Erzeugnissen. Die Dokumentation der aufgeführten Werkstoffe, Produkte und Elemente muss mindestens folgende Angaben enthalten. Eine Excel-basierte Übersichtstabelle zur Abstimmung zwischen dem Auditor und dem ausführenden Unternehmen wird zur Verfügung gestellt. Diese enthält mindestens Angaben zu: Bauprodukt Hersteller Mengen- /Flächenangaben Beschreibung der einzelnen Schichten Nachweisdokument (TM, SDB, EPD, Herstellererklärung, ?) Rohstoffliste mit Herkunftsnachweis für die relevanten Materialgruppen Zusätzlich: Separate Bestätigung über die Einhaltung der Taxonomie-Anforderungen: Anforderungen in den Zeilen 47 und 48 in der Qualitätsstufe 4 (max. 0,006 mg Formaldehydemissionen / m³)

Prüfung und Freigabe

Die Prüfung und Freigabe der einzusetzenden Bauprodukte durch den Auditor (Dipl.-Ing. Pejman Peyvandi, PPeyvandi@schuessler-plan.de) ist vor Einbau erforderlich. Dazu ist ein Soll-/Ist-Vergleich nebst Freigabeliste und Baustellenprotokolle der Materialkontrollen sowie Mängelanzeige / Mängelfreimeldung entsprechend Anlage 5 (siehe Kriterienkatalog Gebäude Neubau V23 bei Fehlanwendungen) einzureichen.


 
 

Baustellendurchführung nach DGNB

Umweltschutz Baustelle:

Ziel ist die Minimierung der negativen Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit durch Lärm, Staub, Schmutz und Abfall.

Die Einhaltung der u.s. Vorgaben wird in regelmäßigen Abständen vom AG (Bauleitung) kontrolliert und dokumentiert und sollte vom AN unterstützt werden. Der AN schult seine Mitarbeitenden und eventuelle Nachunternehmer bezüglich der folgenden Vorgaben und dokumentiert dies.


 
 

Lärmarme Baustelle

Grundsätzlich ist die Baustelle so zu planen, einzurichten und zu betreiben, dass der Baulärm den allgemeinen Geräuschpegel der Umgebung nicht überschreitet bzw. dieser mit geeigneten Maßnahmen reduziert wird. Es ist auf lärmmindernde Arbeitstechniken zu achten.

Die verwendeten Maschinen müssen dem aktuellen technischen Standard entsprechen und sollten nach Möglichkeit die Vorgaben nach RAL-UZ53 (Blauer Engel) einhalten. Es ist eine Liste der eingesetzten Baumaschinen mit Nachweis des Schallleistungspegels LWA zu führen (siehe Anlage 2) und vor Einsatz entsprechend mit der Bauleitung abzustimmen.

Besonders lärmintensive Arbeiten sind vom AN vorab anzuzeigen und mit der Bauleitung und/oder SiGeKo abzustimmen.

Die Schutzzeiten gemäß des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG § 47) sind einzuhalten. Ist ein Einsatz außerhalb der Schutzzeiten unvermeidbar, ist eine Ausnahmegenehmigung einzuholen und entsprechend zu dokumentieren. Die Nachbarschaft ist darüber in Kenntnis zu setzen.


 
 

Staubarme Baustelle

Alle verwendeten Geräte und Maschinen müssen mit einer wirksamen und modernen Absaugmechanik ausgestattet sein.

Der Staub ist umgehend an der Entstehungsstelle mit einem saugenden Verfahren oder idealerweise mit einem Feucht-/Nassverfahren zu beseitigen, sodass keine Ablagerungen entstehen. Wenn es technisch möglich ist, ist die Ausbreitung des Staubs in nicht betroffene Bereiche zu unterbinden.

Bei der Auswahl der Materialien sind vorzugsweise staubarme Materialien zu wählen, zum Beispiel Granulate oder fertige Mischungen statt pulvriger Stoffe.

Es ist eine Liste der eingesetzten staubarmen Baumaschinen und Geräte gemäß BG-Bau zu führen (siehe Anlage 3) und entsprechend vor Einsatz mit der Bauleitung abzustimmen.

Besonders staubintensive Arbeiten sind vom AN vorab anzuzeigen und mit der Bauleitung und/oder SiGeKo abzustimmen.


 
 

Boden- und Grundwasserschutz Baustelle

Boden und Grundwasser sind vor Verunreinigung durch Baustoffe, Betriebsmittel etc. zu bewahren.

Stoffe mit H-Sätzen sollen vermieden werden und keinesfalls in Kontakt mit dem Boden kommen. Sollte die Verwendung solcher Stoffe unumgänglich sein, ist die Bauleitung zu informieren. Der Einsatz ist zu überwachen, jede Verunreinigung des Bodens ist der Bauleitung zu melden und fachgerecht zu sanieren. Auch die Lagerung umweltschädlicher Baustoffe ist zu beachten und mit der Bauleitung und/oder SiGeKo abzustimmen.

Alle Maschinen sind regelmäßig auf schädliche Umweltwirkungen zu überprüfen (Ölaustritt u.ä.) und es ist ggf. umgehend Abhilfe zu schaffen.

Zudem sollte der Boden vor starken mechanischen Einflüssen geschützt werden. Verdichtungen und Vermischungen von Bodenschichten sollten vermieden werden, zum Beispiel durch die Bewegung schwerer Geräte auf befestigtem Untergrund.


 
 

Abfallarme Baustelle

Es sind die gesetzlichen Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) einzuhalten.

Abfall sollte grundsätzlich vermieden oder weiterverwertet werden. Ist dies nicht möglich, sind die Abfälle fachgerecht zu entsorgen nach mineralischen Abfällen, Wertstoffen, gemischten Bauabfällen und Problemabfälle. Durch eine sortenreine Trennung wird eine spätere Recyclingfähigkeit ermöglicht. Misch- und Problemabfälle sollten entsprechend vermieden werden.

Umweltfreundliche Verpackungen bzw. geringe Verpackungsanteile sind bei der Wahl der Baustoffe zu bevorzugen (z.B. Großgebinde, verpackungslose Anlieferung, recyclebare Verpackungen, ?).

Abfälle müssen unmittelbar beim täglichen Verlassen der Baustelle beseitigt werden


 
 

ZTV Putz-/Stuckarbeiten, WDVS

  1. ZTV Putz-/Stuckarbeiten, WDVS

Nr.

Baustoff/Produkt

Anforderung an

Nachweis

02

Beschichtung mineralischer Untergründe innen wie Tapeten, Vliese, GK-Platten, etc. (Tiefengrund, Grundierungen, Betonlasuren, dekorative Spachtelmasse)

VOC/SVOC

lösemittelfrei und weichmacherfrei und konservierungsmittelfrei nach VdL-RL01 oder DE-UZ 102 (SVOC)

Taxonomie:
?Blauer Engel? gem. DE-UZ 102

05

Beschichtung mineralischer Untergründe außen, z.B. Dispersionsdämmstoffkleber, dekorative Farben

VOC

< 40 g/l

Notwendigkeit des Einsatzes von filmgeschützten Produkten begründen unter Einbeziehung der UBA Merkblätter

QNG: < 30 g/l, Kunstharzestriche inkl. Kunstharzbeschichtungen auf Bodenbelägen: Einhaltung AgBB-Schema

08

Hilfs- und Verlegewerkstoffe unter Wand und Bodenbelägen: Grundierungen, Voranstriche, Spachtelmasse, Fugenmörtel, Klebstoffe)

VOC

GISCODE D1, ZP1, CP1, CP2, CP3, RU 0,5, RU 1, RE05, RE10, RE20 oder RE30 oder RS10 und EMICODE EC1PLUS oder DE-UZ 113

QNG: Klebstoffe für Bodenbeläge: Einhaltung AgBB-Schema

39

Montageschäume für Dämmstoffe

Halogenierte und sonstige Treibmittel

Keine Verwendung von Montageschäumen, Ausnahme: in Fugen von WDVS-Platten Montageschäume ohne halogenierte Treibmittel zugelassen

40

Kunstschaum-Dämmstoffe (Resolplatten)

Halogenierte
Treibmittel

Kein Einsatz von halogenierten Treibmitteln

QNG: EPS/ XPS-Platten: HBCD ? 0,10 %

PUR/ PIR-Platten: TCEP ? 0,10 %

Phenolharzschaumplatten und gespritzter UF-Dämmschaum: Einhaltung AgBB-Schema

42

Flammenhemmende Bauprodukte (Brandschutz, Verklebungen/Abdichtungen, PU-Montagekleber für WD)

Chlorparaffine und SVHC

Chlorparaffine < 0,1 % und
SVHC ? 0,1 %

QNG: TCEP, PBB, PBDE ? 0,1 %

Lösemittelfrei oder GISCODE PU10, PU 20, PU40 (ALT) bzw.

PU50 (ALT)

QNG: 5.1

Außenputze auf Beton, Mauerwerk oder WDVS

Biozide (Beschichtungschutzmittel)

Deklaration biozider Wirkstoffe (sofern eingesetzt)


 
 

WDVS

Nachfolgend beschrieben ist das Wärmedämm-Verbundsystem auf Basis verklebter und verdübelter Mineralwoll-Dämmplatten und Schlussbeschichtung mit mineralischem Spachtelputz zur Anwendung im Massivbau, Untergrund Stahlbetonflächen.

Die Lastklasse /Windlast ist nach der DIN 1055 vom AN eigenverantwortlich zu prüfen und statisch nachzuweisen.

Das Leitfabrikat "Brillux" ist als Qualitätsgrundlage zu verstehen, jedoch nicht bindend für den Bieter. Alle Komponenten des angebotenen WDVS Aufbaus sind nach den Vorgaben des jeweilis vom AN angebotenen Herstellers/Systemgebers einzusetzen und zu verarbeiten. Mischaufbauten verschiedener Hersteller sind nicht zulässig.

Die bauseitigen Fensterbänke sind wasserdicht, jedoch Dehnung zulassend, in das WDVS einzuarbeiten.

Bei allen Verklebungen ist zu berücksichtigen, dass die Klebermengen über den Mindestanforderungen der Hersteller zu verwenden sind. Es ist sicherzustellen, dass immer mind. 60% der Flächen mit Kleberauftrag versehen sind.


 
 

Gleichwertigkeit der Produkte

Die in den Leistungsbeschreibungen angegebenen Fabrikate gelten als Qualitätsbeispiel und schaffen für alle Anbieter eine einheitliche Kalkulationsgrundlage. Sie werden durch Angebotsabgabe Bestandteil des Angebotes. Der Bieter hat die Möglichkeit, ein anderes gleichartiges Erzeugnis anzubieten, wobei der Nachweis der Gleichwertigkeit durch den Auftraggeber verlangt werden kann. Die Bauleitung behält sich vor, von allen zur Anwendung kommenden Stoffen Proben zu nehmen und diese auf Qualität und Eignung untersuchen zu lassen.


 
 

Hinweis WDVS

Wärmedämm-Verbundsystem auf Basis angeklebter und angedübelter Mineralwolle-Dämmplatten zur Anwendung im Massivbau wie nachfolgend beschrieben anbringen.

angebotenes Erzeugnis z.B. Brillux WDV-System MW Top gemäß allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung Nr. Z-33.43-257, nichtbrennbar A1 bzw. schwerentflammbar nach DIN 4102, oder gleichwertig:

Ergänzung 61 des Bieters
Hersteller: ...

                     (vom Bieter einzutragen)

Ergänzung 62 des Bieters
Typ:        ...

                     (vom Bieter einzutragen)

Hinweis: Die nachfolgenden Produkte und Leistungen sind herstellerspezifisch als zugelassener Gesamtbaufbau eines Herstellers anzubieten.

Der Windlast- und Systemnachweis nach DIN EN 1991-1-4 ist vom AN in Verbindung mit der WDVS Zulassung des Herstellers zu erbringen.


 
 
0001

Fensterflächen schützen

Schützen der Aluminiumfenster, durch ganzflächiges Abkleben mit geeigneten Folien, windsicher befestigt, einschl. späterer restloser Demontage aller Folien und Klebereste,

Fenstergrößen 20 St. ca. 3,70 x 2,15 m bzw. 12 St. ca. 5,00 x 2,15 m bzw. 1 St. ca. 1,50 x 15,00 m


   
       
    350  m2
 
 
0002

Grundierung Tiefgrund

Grundierung stark saugender Untergründe mit konservierungsmittel-, lösemittel- und weichmacherfreiem, wasserverdünnbaren Tiefgrund.

konservierungsmittel-, lösemittel- und weichmacherfrei

geprüft nach den Anforderungen des AgBB-Schemas

geforderter Nachweis zur Grundierung Urkunde Blauer Engel UZ-102, Untergrund Stahlbetonflächen, vollflächig nach Herstellervorschrift auftragen.

angebotenes Erzeugnis z.B. Brillux

Lacryl Tiefgrund 595 oder gleichwertig nach Herstellervorschrift


   
       
    660  m2
 
 
0003

Alu-Sockelprofil als unterer Abschluss

Sockelprofil aus Aluminium in U-Form mit Tropfkante als unteren Abschluss der Fassadendämmung mit 3 Schlagschrauben aus verzinktem Stahl pro Meter einschließlich Verbinder aus Hart-PVC mit vorgefertigter Nut anbringen, einschl. Ausgleich kleinerer Untergrundunebenheiten

Für Dämmschichtdicke 24 cm

angebotenes System Brillux

WDVS Sockelprofil 3770, einschl. zugelassener Befestigungsmittel, nichtrostend.

Ausführung einschl. Hinterfütterung mit Kompri-Dichtband z.B. Brillux 3796, Fugenbreite bis ca. 10 mm, oder gleichwertig


   
       
    75  m
 
 
0004

Sockelabschlussprofil Rücksprung

Wärmebrückenfreien, unteren Anschluss bei rückspringender Sockeldämmung mit speziellem Kunststoff-Winkelprofil mit integriertem Gewebestreifen, unterseitigem Kunststoffschenkel und überputzbarer Abtropfnase einschließlich vorkomprimiertem Fugendichtband aus imprägniertem Polyurethan-Weichschaum herstellen.

Ausführung für Sockelrücksprung ca. 2-4 cm

angebotenes Erzeugnis z.B.Brillux

WDVS Dichtband 3796

WDVS Sockelabschlussprofil 3815, oder gleichwertig.


   
       
    75  m
 
 
0005

Anschluss Dachrand

Anschluss an angrenzendes Bauteil mit vorkomprimiertem Fugendichtband aus imprägniertem Polyurethan-Weichschaum herstellen.

Typ 0003, Fugenbreite 3-9 mm

Bauteil: Dachanschluss nach Detail (auskragender Dachrand mit Holzwerkstoffplatte).

angebotenes System Brillux

WDVS Dichtband 3796 oder gleichwertig.


   
       
    75  m
 
 
0006

Anschluss Fassadenbekleidung

Anschluss an angrenzendes Bauteil mit vorkomprimiertem Fugendichtband aus imprägniertem Polyurethan-Weichschaum einschließlich Kunststoffschiene, gelocht mit Abzugskante und integriertem Gewebestreifen, für den Abschluss der Armierung und Putzbeschichtung, herstellen.

Typ 0003, Fugenbreite 3-9 mm

Bauteil: Anschluss im Bereich der Vorhangfassade oder Sandwichpaneele der Halle

angebotenes Erzeugnis Brillux

WDVS Dichtband 3796

WDVS Putzabschlussprofil 3687, oder gleichwertig


   
       
    40  m
 
 
0007

Perimeterdämmung

Geeignete Dämmplatten im Erdreich bzw. im spritzwasserbelasteten Bereich verkleben. Feuchtigkeitsunempfindliche, Klebe- und Armiermasse auf Dispersionsbasis angemischt mit speziellem, chromatarmen System-Härter als Klebemörtel für feuchtebelastete Bereiche.

Perimeterdämmplatte 035 WAS / 039 PW, Kanten stumpf

Plattenkante: Stumpf

Höhe der Ausführung: 50-70 cm nach Sockeldetail

Plattendicke: 22 cm

angebotenes Erzeugnis Brillux

Perimeter-Dämmplatte 3537

BaseTec 3540

BaseTec 3541, oder gleichwertig.


   
       
    40  m2
 
 
0008

Feuchteschutzanstrich

zweimaliger Feuchteschutzanstrich der vorbeschriebenen Sockelperimeterdämmung im Einbindungsbereich (unterhalb Geländeoberkante - erdberührt -) nach Absprache ganzflächig nach Herstellervorschrift aufbringen.

Fabrikat: z.B. Brillux BaseTec 3540 gemischt mit BaseTec 3541 oder gleichwertig


   
       
    40  qm
 
 
0009

Anschluss an Fenster u. Türen

Anschlussprofil mit integriertem, expandierendem PUR-Band, zweistufiger Anputzkante und Gewebestreifen auf Fenster- und Türrahmen (Aluminiumprofile) anbringen. Den Gewebestreifen in die nachfolgende Armierungsschicht überlappend einbetten.

selbstklebend, geprüft hinsichtlich Schlagregendichtheit, alterungsbeständig, mit abreißbarer Abbruchkante und integriertem Gewebestreifen, Klasse A gemäß VDPM-Merkblatt

angebotenes Erzeugnis Brillux

WDVS Gewebe-Anschlussprofil Pro 3880, oder gleichwertig


   
       
    125  m
 
 
0010

MW Top Dämmplatte WLG 035

Mineralwolle-Dämmplatte 035 als Doppellamelle einlagig, mit mineralischem Klebemörtel dicht gestoßen anbringen.

Wärmeleitfähigkeit: 0,035 W/(m x K)

Format: z.B. 120 x 40 cm (je nach Hersteller), Doppellamellenformat

Plattenkanten: stumpf

beidseitig vorbeschichtet

Plattendicke: 24 cm

Klebemörtel:

Mineralische Klebe- und Armierungsmasse

angebotenes Erzeugnis Brillux

WDVS Pulverkleber 3550

MW Top Dämmplatte LD DLF 3891

oder gleichwertig,

Ergänzung 61 des Bieters
Hersteller: ...

                     (vom Bieter einzutragen)

Ergänzung 62 des Bieters
Typ:        ...

                     (vom Bieter einzutragen)


   
       
    620  m2
 
 
0011

Laibungen herstellen

Laibungen bei bündig mit der Rohbauwand eingebauten Fenstern herstellen. Durch die Dicke der Dämmung der Fassadenfläche entstehende Laibungen rechtwinklig zur Flächendämmung ausbilden.

Überdeckung der Blendrahmen: 4 cm


   
       
    190  m
 
 
0012

Rollladenkasten einarbeiten

Zuschneiden, Ausklinken und dreiseitiges Anarbeiten der Dämmplatten im Bereich vorgelagerter (überputzbarer) Rollladenkästen einschließlich Überdämmung in geringerer Dämmdicke.

Höhe des Raffstorekastens: ca. 25 cm

Maß der Vorlagerung: ca. 20 cm

Dämmdicke auf Raffstorekasten: mindestens 4 cm, als Zulage.


   
       
    150  m
 
 
0013

Anschluss an Fensterbank

Anschlüsse im Bereich von bauseitigen Fensterbank-Abschlussprofilen durch Ausschneiden der Dämmplatten und Einbau von vorkomprimiertem Fugendichtband aus imprägniertem Polyurethan-Weichschaum oberhalb und seitlich der Profile herstellen.

Laibungstiefe: ca. 24 cm

Dichtband:Typ 0003, Fugenbreite 5-9 mm

angebotenes Erzeugnis Brillux

WDVS Dichtband 3796, oder gleichwertig.


   
       
    80  St
 
 
0014

Anschluss an Fensterbankunterseiten

Anschlüsse an Fensterbankunterseiten bei rohbaubündigen Fenstern durch Anschrägen der WDVS Dämmplatten und Einbau von vorkomprimiertem Fugendichtband aus imprägniertem Polyurethan-Weichschaum unter die Fensterbänke herstellen.

Neigungswinkel (Schräge): ca. 5 Grad

Dichtband: Typ 0003 *, Fugenbreite 3-9 mm, sonst wie vor.


   
       
    150  m
 
 
0015

Verdübelung MW Dämmplatte

Statisch relevante Verdübelung mit bauaufsichtlich zugelassenen WDVS Schraub-Tellerdübel in versenkter Montage unter dem Gewebe. Den WDVS Dübel ca. 15 mm vertieft in die Dämmplatte einschrauben. Mineralwolle-Scheibe, rund, gerade geformt in die Vertiefung oberflächenbündig einsetzen. Dübellänge entsprechend der Dämmplattendicke wählen. Die Dübel müssen nach statischem Erfordernis, jedoch mind. 30 mm im tragfähigen Untergrund verankert sein,

Verankerungsgrund:Stahlbeton.

Zugelassener Tellerdübel zur versenkten oder oberflächenbündigen Verdübelung in Kombination mit Zusatzdübelteller aus Polyamid, Durchmesser ca.112 mm und Mineralwolle-Scheibe, rund, gerade geformt

Dübellänge: 275 mm

Dübeldichte: mind. 6,25 Stück/m². je nach Windlast, Systemzulassung und Herstellervorschrift, an Gebäudeecken sind je nach System zusätzliche Verdübelungen vorzusehen.

angebotenes Erzeugnis Brillux

WDVS Dübelteller 3711 Typ VT 2G

WDVS Senkdübel STR U 2G 3811

WDVS Dübel-Rondell STR 3832, oder gleichwertig, passend zum angebotenen System und Zulassung.


   
       
    620  m2
 
 
0016

Kantenschutz an Gebäudeecken

Verstärkte Kunststoff-Eckwinkel mit beidseitigen, alkalibeständigen Gewebestreifen als Kantenschutz an allen Gebäude- oder Fensterecken lot- und fluchtrecht in die nachfolgend beschriebene Armierungsmasse einbetten. Format: ca. 10/20 cm

angebotenes Erzeugnis Brillux

WDVS Gewebe-Eckschutzschiene 3763, oder gleichwertig.


   
       
    240  m
 
 
0017

Kantenschutz Tropfkantenprofil

Kunststoff-Winkelprofil wie vor beschrieben, jedoch an Fensterstürzen /Unterkante der Rollladenkästen

mit überputzbarer Abtropfnase und integriertem Gewebestreifen auf Unterkanten (Sturzbereich) der WDVS Dämmplatten mit der systemzugehörigen Armierungsmasse vollflächig anbringen. Die Gewebestreifen sind in die nachfolgende Armierungsschicht einzubetten.

Bauteil: Oberer Fensterbereich der großen Fenster

Erzeugnis Brillux

WDVS Tropfkantenprofil 3678 oder gleichwertig.


   
       
    150  m
 
 
0018

Diagonalarmierung Armierungspfeile

Diagonalarmierungen an allen Fassadenöffnungen und Aussparungen mit  speziell zugeschnittenen Gewebestreifen mit V-förmigen 90 Grad-Ausschnitt unter Verwendung der systemgerechten Armierungsmasse herstellen.

Erzeugnis Brillux

WDVS Diagonal-Armierungspfeil 3713, oder gleichwertig.


   
       
    160  St
 
 
0019

Flächenarmierung

Flächenarmierung mit alkalibeständigem, blauen Armierungsgewebe, Maschenweite ca. 4 x 4 mm, mind.10 cm überlappend und mineralischem Armierungsmörtel ganzflächig herstellen.

angebotenes Erzeugnis Brillux

WDVS Pulverkleber 3550

WDVS Glasseidengewebe 3797, oder gleichwertig.


   
       
    620  m2
 
 
0020

Laibungen armieren

Laibungen an Öffnungen und Nischen, wie in der vorgenannten Position zur Armierungsausbildung in diesem WDV-System beschrieben, armieren.

Laibungstiefe: ca. 24 cm


   
       
    190  m
 
 
0021

Zwischenanstrich Armierung

Zwischenanstrich der armierten Fassadenfläche mit gut füllendem, faserverstärkten, lösemittel- und weichmacherfreien Streichfüller auf Silikatbasis mit organischen Stabilisatoren in Anlehnung an den Farbton des Silikat-Putzes.

angebotenes Erzeugnis Brillux

Silikat-Streichfüller 3639, oder gleichwertig.


   
       
    620  m2
 
 
0022

Laibungen Zwischenanstrich

Laibungen an Öffnungen und Nischen, wie in der vorgenannten Position zur Zwischenanstrich der Armierung in diesem WDV-System beschrieben.

Laibungstiefe: ca. 24 cm


   
       
    190  m
 
 
0023

Oberputz / Silikat-Putz KR

Oberputz: Mineralischen Putz nach DIN EN 15824 mit Filmschutz gegen Algen und Pilze auftragen, auf Kornstärke abziehen und strukturieren.

verarbeitungsfertig, äußerst wasserdampfdiffusionsfähig, wetterbeständig, leicht strukturierbar, Kratzputzstruktur, für außen

Körnung: Silikat-Kratzputz, Struktur K3

Standardfarbton: weiß

angebotenes System Brillux

KR K3, 3641

Silikat-Putz KR

in Protect Qualität, oder gleichwertig,

Ergänzung 61 des Bieters
Hersteller: ...

                     (vom Bieter einzutragen)

Ergänzung 62 des Bieters
Typ:        ...

                     (vom Bieter einzutragen)


   
       
    620  m2
 
 
0024

Laibungen beschichten

Laibungen an Öffnungen und Nischen, wie in allen Leistungen zur Schlussbeschichtung der Wandflächen beschrieben, behandeln.

Laibungstiefe: ca. 24 cm


   
       
    190  m
 
 
0025

Zweimaliger Anstrich Fassadenfarbe

Zusätzlicher zweimaliger Anstrich der vorgenannten Putzflächen.

Zwischenanstrich mit einkomponentiger Silikat-Fassaden- und Egalisierungsfarbe mit Filmschutz gegen Algen und Pilze in Sonder-Pigmentierung

Schlussanstrich mit einkomponentiger Silikat-Fassaden- und Egalisierungsfarbe mit Filmschutz gegen Algen und Pilze in Sonder-Pigmentierung

wasserverdünnbar, wetterbeständig, hoch wasserdampfdurchlässig, gut deckend, mit mineralischen Charakter

Farbtonbeständigkeit: Fb-Code A1

Glanzgrad: G3 matt nach Musterfläche

Wasserdampfdurchlässigkeit: V1 (hoch)

Wasseraufnahmekoeffizient: W3 (niedrig)

Satt getönter Spezial-Farbton mit  infrarotreflektierender Eigenschaft zur Reduzierung der Oberflächenaufheizung.

Farbton nach Angabe des Auftraggebers. ca. Farbton RAL 7039 (nach Muster)

angebotenes Erzeugnis Brillux

Extrasil 1911

in Protect Qualität

im SolReflex-System

TSR-Formel, oder gleichwertig, angebotenes Erzeugnis:

Ergänzung 61 des Bieters
Hersteller: ...

                     (vom Bieter einzutragen)

Ergänzung 62 des Bieters
Typ:        ...

                     (vom Bieter einzutragen)


   
       
    620  m2
 
 
0026

Laibungen streichen

Laibungen an Öffnungen und Nischen, wie in allen Leistungen zur Schlussbeschichtung der Wandflächen beschrieben, behandeln.

Laibungstiefe: ca. 24 cm


   
       
    190  m
 
 
0027

Montageblöcke 20/20

Montageblöcke, Abm. ca. 20/20 cm, in die vorbeschriebene Wärmedämmebene einbauen, zur bauseitigen Befestigung von Leuchten oder sonstigen Anbauten nach Absprache mit dem AG, als Zulage.


   
       
    10  St
 
 
0028

Rückbau Gerüstkonsolen

Rückbau der Ausleger-Gerüstkonsolen im Zuge der Fassadenarbeiten, nach Vorschrift der Arbeitssicherheit und UVV, parallel zum Aufbringen der Fassadendämmplatten, die Konsolen sind in der Nähe des Gerüstes zum Abtransport durch den Gerüstbauer geordnet zu lagern.


   
       
    450  m
 
 
0029

Gerüstlöcher schließen

Gerüstlöcher der Verankerung schließen, nach Aufforderung durch die Bauleitung, im Zuge des Gerüstabbaus, Füllen des Anker-Hohlraums und beispachteln der Öffnung mit Spachtelputz wie vor beschrieben sowie Beiarbeiten und Anpassen des Oberflächen-Farbtons RAL 7039.


   
       
    80  St
 
 
0030

Stundenlohnarbeit / Facharbeiter

Facharbeiterstunde für nicht erfasste Leistungen nach vorheriger, ausdrücklicher Beauftragung gegen besonderen Nachweis einschließlich aller Lohnnebenkosten, Abrechnung nur nach von der Bauleitung durch Unterschrift anerkanntem Stundennachweis.


   
       
    30  Std
 
 
0031

Stundenlohnarbeit Helfer

Helferstunde, sonst wie vor beschrieben.


   
       
    30  Std
 
 
 

Zusammenstellung

Projekt: 2025-007 Access e:V. Neubau F&E am Forschungsflugplatz Merzbrück
LV: 011 WÄRMEDÄMMVERBUNDSYSTEM
 
 
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
LV
011
 
  LV  WÄRMEDÄMMVERBUNDSYSTEM