- Keine Ausschlussgründe (A)
Es werden folgende Eigenerklärungen (A) gefordert:
- Über das Vermögen des Unternehmens wurde nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt nach den Bestimmungen des Landes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat;
- Unser Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation;
- Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, ist rechtskräftig verurteilt worden, wegen:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), §129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
c) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
d) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
e) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern)
h) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
j) den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder einem Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbstverantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes gegen Ordnungswidrigkeiten dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
- Unser Unternehmen kommt seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben gemäß den Bestimmungen des Landes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat, ordnungsgemäß nach.
- Unser Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen keine geltenden umwelt- , sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verstoßen.
- Unser Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen, durch die unsere Integrität infrage gestellt wird. Insbesondere wurden keine Vereinbarungen mit einem anderen Unternehmen getroffen haben, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
A = Ausschluss
Es werden folgende Eigenerklärungen (A) gefordert:
- Unser Unternehmen verfügt über eine Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens 3,0 Mio. EUR bei jeweils zweifacher Maximierung pro Jahr und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 1,0 Mio. EUR bei jeweils zweifacher Maximierung pro Jahr
Alternativ zu vorstehender Erklärung;
- Unser Unternehmen wird im Auftragsfall die bestehende Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung gemäß der vorstehenden Vorgaben zu den Versicherungssummen aufstocken;
- Bruttogesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2021-2023 oder 2022-2024) beziffern wir wie folgt.
Los 1: (A = Ausschluss, B = Bewertung)
Referenzen
- Mindestens drei Referenzen aus dem Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume, Honorarzone IV, LPH 3 - 8 aus den letzten zehn Jahren (Fertigstellung LPH 8 2015 - 2025), Gebäudenutzung (B: Sanierung Schwimmbad, Neubau Schwimmbad, keine vgl. Nutzung), Projektkosten KG 300/400 (B größer/gleich 7 Mio., größer/gleich 5 Mio. und kleiner 7 Mio., kleiner 5 Mio.netto), Besondere Referenzmerkmale (B: energetische Sanierung von Sportstätten, Projekt wird durch Zuwendungen finanziert - im Rahmen der Referenz wurde auch der Verwendungsnachweis mit geführt, Einbindung erneuerbarer Energien), LPH (B: LPH 3 - 9).
Projektleitung und Projektstellvertretung (jeweils getrennt)
- Projektvolumen der letzten drei Projekte KG 300/400 (größer/gleich EUR 21 Mio., größer/gleich 15 Mio. und kleiner 21 Mio., kleiner 15 Mio.
- Berufserfahrung (mehr als 15 Jahre, mehr als 10 und weniger als 15 Jahre, mehr als 5 und weniger als 10 Jahre, weniger als 5 Jahre)
- vgl. Referenzen bei der Sanierung oder dem Neubau von Schwimmbänder (größer/gleich 3, 2 oder weniger als 2)
- Objektüberwachung für Projekte größer/gleich 7 Mio. netto KG 300/400 (B: größer/gleich 5 Projekte, 1 - 4 Projekte, keine Objektüberwachung)
- Objektüberwacher namentlich benannt (A)
Lose 2 und 3 analog zu Los 1, leistungsbildbezogen angepasst.
Siehe Bewertungsmatrices im Projektraum