Vorinformation zum Projekt SANIERUNG STADTBAD HALLE (SAALE) für die geplanten EU-weiten Vergabeverfahren nach VOB/A im Veröffentlichungszeitraum von Mai 2025 bis April 2026
1-331-01 Erweiterer Rohbau1-392-01 Gerüstbauarbeiten1-334-01 Tischlerarbeiten - Fenster, Außen- und Innentüren aus Holz1-334-02 Metallbauarbeiten - Fenster, Außen- und Innentüren aus Metallwerkstoffen1-410-01 Sanitär- und Feuerlöschanlagen1-430-01 Lüftungs- und Kälteanlagen1-361-01 Zimmererarbeiten Dachtragwerk 1-420-01 Heizungsanlagen1-440-01 Elektrotechnik1-336-01 Innenputzarbeiten 1-470-01 Schwimmbadtechnik1-342-01 Trockenbau und Akustikbau1-362-01 Dachdecker- und Dachklempnerarbeiten
Rechtsbehelfsfrist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB
Die Aufklärung des Angebotsinhaltes und die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß §§ 15 EU und 16a EU VOB/A.
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung sind Angaben gemäß § 6a EU Nr. 1 VOB/A zu machen. Zum Nachweis wird die Eintragung in das Berufs- und Handelsregister oder die Eintragung in der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes verlangt. Die Nachweisführung erfolgt wie unter "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" angegeben.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind Angaben gemäß § 6a EU Nr. 3 VOB/A zu machen. Die Nachweisführung erfolgt wie unter "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" angegeben.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind Angaben gemäß §6a EU Nr. 2 VOB/A zu machen.
Nachweisführung für alle Eignungskriterien: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (PQ-Verzeichnis), ggf. ergänzt durch geforderte, auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte, auftragsspezifische Einzelnachweise. Eintragungen in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten der EU sind als Nachweis zugelassen, soweit eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache vorliegt.
Nichtpräqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 VHB - Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte, auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte, auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind auf Nachforderung die Nachweise und Bescheinigungen zuständiger Stellen - auch für die Nachunternehmen - innerhalb der im Verfahren festgelegten Frist (max. 6 Kalendertage) zu übermitteln. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigter/m Vertreter/in.
Wird bei Auftragsbekanntmachung bekanntgegeben.
Die spezifischen Eignungskriterien werden mit der jeweiligen Auftragsbekanntmachung bekanntgegeben.