Der Bieter hat der Vergabestelle zum Nachweis seiner Zuverlässigkeit gem. § 6a VOB/A und gem. § 4 und § 8 des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG)
vom 31. Oktober 2013 folgende Unterlagen (teilweise mit dem Angebot) vorzulegen:
1.) Erklärung zum Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG):
- § 4 Tariftreue und besondere Mindestentgelte
- § 12 Beachtung von ILO-Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen
- § 13 Nachunternehmen
- § 15 Sanktionen
2.) Nachweis über die vollständige Entrichtung von Beiträgen
- des zuständigen Sozialversicherungsträgers
- der zuständigen Sozialkasse des Baugewerbes
Die Nachweise und der Auszug dürfen nicht älter als 12 Monate sein.
Ausländische Bieter haben eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes vorzulegen.
3.) Andere Bescheinigungen nach VOB/A § 6a