Gegenstand des Auftrages sind IT-Dienstleistungen. Hierzu gehören maßgeblich:Für die standortübergreifende Betreuung der IT-Infrastruktur der Auftraggeber werden zuverlässige, kompetente und serviceorientierte Auftragnehmer gesucht.Gegenstand der Ausschreibung ist die standortübergreifende Betreuung der IT-Infrastruktur durch einen externen IT-Dienstleister. Die Ausschreibung erfolgt durch drei Organisationen der AWO (mit Standort in Berlin und aufgeteilt in drei Lose).Der Auftrag umfasst insbesondere die Sicherstellung des laufenden IT-Betriebs einschließlich Support, Betreuung zentraler Systeme sowie regelmäßiger Vor-Ort-Präsenz. Hinzu kommen organisationsspezifische Zusatzleistungen.Erwartet werden ein zuverlässiger, deutschsprachiger und serviceorientierter Support, transparente Kommunikation und Dokumentation, feste Ansprechpersonen sowie eine technologieoffene Beratungskompetenz.Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anhang 03).
Der Vertrag hat pro Los jeweils eine Grundlaufzeit von 24 Monaten und kann sich nach den Bedingungen des Vertrages jeweils zweimalig um weitere 12 Monate verlängern.
Neben den optionalen Vertragsverlängerungen werden können pro Los bestimmte gekennzeichnete Leistungen optional beauftragt werden.
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium. Die Zuschlagskriterien sind nur in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Es wird eine nachhaltige, ressourcenschonende Leistungserbringung erwartet. Maßnahmen der Nachhaltigkeit sind in einem der Angebotskonzepte darzustellen.
Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Nachforderungen sind nach § 56 VgV zulässig.
1. Eigenerklärung Ausschlussgründe zu §§ 123, 124 GWB 2. Eigenerklärung Ausschlussvoraussetzungen gem. § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG3. Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Fassung
4. Unternehmensdarstellung/Erklärung über die Unternehmensstruktur, insb. die die organisatorische Gliederung, das Leistungsspektrum sowie personelle Kapazitäten verteilt auf die Standorte des Unternehmens, max. zwei DIN A4 Seiten.
5. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register (Auszug in Kopie beizufügen). Hinweis: Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
6. Erklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz netto innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Mindestanforderungen:Durchschnittlicher Umsatz innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre von mindestens 500.000,00 EUR
7. Erklärung darüber, dass der Bieter spätestens bei Beginn der Leistung über eine marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden unter Angabe der Deckungssummen verfügt.
8. Erklärung, aus der die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren insgesamt und in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags ersichtlich ist.Mindestanforderungen:Mindestens 20 Beschäftigte im Tätigkeitsbereich des Auftrages.
9. Vorlage geeigneter ReferenzenVorlage von mindestens 3 geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge, die nachfolgende Mindestanforderungen erfüllen und mit Angabe- des Auftraggebers (mit Angabe des persönlichen Ansprechpartners), - der Bezeichnung des Projektes- des Projektzeitraums, - des Projektvolumens und - des Projektinhalts.Es sind Referenzen aus den letzten 5 Jahren (maßgeblich ist der Projektabschluss, Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist) einzureichen. Referenzen sind geeignet, wenn es sich um Projekte zur Betreuung der IT-Landschaft von Auftraggebern mit mindestens fünf (5) Standorten handelt mit einer Projektlaufzeit von mindestens zwei Jahren und einem Auftragsvolumen von 200.000,00 EUR (netto).Mindestanforderungen:- Mindestens eine geeignete Referenz beinhaltet Erfahrungen mit der Implementierung und dem Betrieb von 3CX- Mindestens ein geeignetes Referenzprojekt für eine Non-Profit-Organisation (bspw. aus der Wohlfahrtspflege oder sozialen Diensten)
§ 128 Abs. 1 GWB ist zu beachten.