Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist ein geeigneter Seminar-/Veranstaltungsort zur Durchführung der kulturweit-Vorbereitungs- und Nachbereitungsseminare (Outgoing), der In-coming-Vorbereitungsseminare sowie ggf. einer Alumni-Veranstaltung pro Jahr.Kulturweit ist das internationale Bildungsprogramm der Deutschen UNESCO-Kommission e.V. (DUK). DUK. Seit 2009 können junge Menschen aus Deutschland mit dem kulturweit-Freiwilligendienst ein Freiwilliges Soziales Jahr im internationalen Netzwerk der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik leisten. Seit 2015 bietet kulturweit-Incoming Menschen aus dem Ausland die Möglichkeit, die Arbeit von Bildungs- und Kultureinrichtungen in Deutschland kennenzulernen. Bis heute haben fast 6.000 Menschen an den kulturweit-Programmen teilgenommen.Es wird ein gemeinsamer Seminar-/Veranstaltungsort für sämtliche Seminare/Veranstaltungen gesucht. Aufgrund von logistischen Anforderungen und personellen Ressourcen sollen die Seminare und Veranstaltungen am selben Ort stattfinden. Eine Aufteilung auf verschiedene Seminar-/Veranstaltungsorte ist aus organisatorischen, personellen und verwaltungstechni-schen Gründen nicht möglich. Die zu erbringenden Leistungen umfassen die Unterbringung und Vollverpflegung aller Teil-nehmer*innen, des (pädagogischen und organisatorischen) Personals, von Mitarbeitenden von kulturweit sowie von Partnerorganisationen, die Bereitstellung von ausreichenden Arbeits-, Aufenthalts- und Seminarräumen (ggf. mit Seminarausstattung und -technik) und entspre-chende Rahmenbedingungen für ein möglichst vielseitiges Freizeitangebot.
Der Seminar-/Veranstaltungsort darf höchstens 70 km vom Berliner Hauptbahnhof entfernt liegen und die Fahrzeit mit dem öffentlichen Personennahverkehr vom Berliner Hauptbahnhof zum Seminar-/Veranstaltungsort darf höchstens 2 Stunden betragen.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt vier Jahre. Sie beginnt am 01.01.2026 und endet spätestens am 31.12.2029. Das Höchstabrufvolumen aus der Rahmenvereinbarung beträgt 1.750.000 EUR (netto).
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anhang 01).
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist ein geeigneter Seminar-/Veranstaltungsort zur Durchführung der kulturweit-Vorbereitungs- und Nachbereitungsseminare (Outgoing), der In-coming-Vorbereitungsseminare sowie ggf. einer Alumni-Veranstaltung pro Jahr.
Die Ermittlung der Wirtschaftlichkeit erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses, § 127 GWB i.V. mit § 58 Abs. 1 und 2 VgV. Dabei sind folgende Zuschlagskriterien und Gewichtungen vorgesehen: Preis 50 Punkte. Leistung 50 Punkte. Die Gesamtpunktzahl für das Angebot ergibt sich aus der Summe der im Rahmen der Preiswertung und im Rahmen der Leistungsbewertung erreichten Punktzahl..
Insgesamt können bei der Bewertung des Preises maximal 50 Punkte erzielt werden .
Insgesamt können in der Leistungsbewertung 50 Punkte erreicht werden.
Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer die Auftraggeberin über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Auftraggeberin; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Die Auftraggeberin behält sich vor, den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen (d.h. etwa Konzepte oder Preisblätter) ist jedoch ausgeschlossen, da sie die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
1. Eigenerklärung Ausschlussgründe zu §§ 123, 124 GWB 2. Eigenerklärung Ausschlussvoraussetzungen gem. § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG3. Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Fassung
4. Unternehmensdarstellung/Erklärung über die Unternehmensstruktur, insb. die organisatorische Gliederung, das Leistungsspektrum sowie personelle Kapazitäten, max. zwei DIN A4 Seiten. 5. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register (Auszug in Kopie beizufügen) oder Erklärung, dass keine Eintragungspflicht besteht.
6. Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
Mindestanforderungen zu 6.:Der durchschnittliche Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre liegt bei über 750.000 EUR (netto). Der durchschnittliche Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren liegt bei 500.000 EUR (netto).
7. Erklärung darüber, dass der Bewerber spätestens bei Beginn der Leistung über eine marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden unter Angabe der Deckungssummen verfügt.
8. Vorlage von mindestens zwei geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge, die nachfolgende Mindestanforderungen erfüllen und mit Angabe- des Auftraggebers (mit Angabe des persönlichen Ansprechpartners), - der Bezeichnung des Projektes- des Projektzeitraums, - des Projektvolumens und - des Projektinhalts.
Eine Referenz ist geeignet, wenn es sich um die Bereitstellung eines Veranstaltungsortes samt Unterbringungs- und Verpflegungsmöglichkeit für vergleichbare Seminare handelt.
Es sind Referenzen aus den letzten 3 Jahren (Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist) einzureichen.
Mindestanforderungen zu 8.:- Es sind mindestens zwei geeignete Referenzen einzureichen.