Nachweis gemäß "Referenzerklärung" von Referenzprojekten, welche mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, aus den letzten drei Jahren ausgehend vom Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist unter Angabe:
- der Bezeichnung und Beschreibung der erbrachten Leistung(en) (Aufgabenstellung, Leistungsinhalte und Tätigkeiten) inkl. Angabe der Quadratmeterzahl der zu reinigenden Fläche und ggf. Angabe der Reinigung antistatischer ESD-Böden
- des Auftraggebers der Referenz (nebst den geforderten Angaben im Dokument "Formblatt Referenzerklärung"),
- des ungefähren Auftragsvolumens (Umsatz),
- des Leistungszeitraums und
- des Leistungserbringers.
Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen entsprechen und sich auf die Unterhalts- und Grundreinigung mit Sonder- und Glasreinigung in Gebäuden beziehen.
Mindestanforderungen:
- Es sind je Los mindestens drei (3) mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzprojekte aus den letzten drei (3) Jahren ausgehend vom Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist einzureichen.
- Für das Los 1 muss die Quadratmeterzahl der zu reinigenden Fläche mind. 80.000 qm pro Monat je Referenzobjekt umfassen.
- Für das Los 2 muss die Quadratmeterzahl der zu reinigenden Fläche mind. 10.000 qm pro Monat je Referenzobjekt umfassen.
- Mindestens eine von drei (3) vergleichbaren Referenzen je Los muss mit antistatischen ESD-Böden ausgestattet sein.
Sollte der Bewerber sich für beide Lose bewerben, ist es ausreichend, wenn er drei Referenzen gemäß den Mindestanforderungen von Los 1 einreicht.
Die Nichterfüllung bereits einer der benannten Mindestanforderungen führt zum Ausschluss des betroffenen Angebots vom weiteren Vergabeverfahren im jeweiligen Los.
Referenzerklärungen sind grundsätzlich unter Nutzung des Formblattes "Referenzerklärung" und unter Benennung der geforderten Angaben zum Auftraggeber (Name und Anschrift, Branche/Bereich des Auftraggebers und Ansprechpartner nebst Kontaktdaten) nebst den weiteren geforderten Angaben zur erbrachten Leistung einzureichen. Auf die konkrete Benennung des Auftraggebers sowie des Ansprechpartners kann ausnahmsweise verzichtet werden, wenn diesen Angaben eine Vertraulichkeitsverpflichtung des Bieters gegenüber dem Referenzauftraggeber entgegensteht.