Nachweis gemäß "Referenzerklärung" von mindestens drei (3) Referenzprojekten aus den letzten fünf (5) Jahren ausgehend vom Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist, unter Angabe:
- der Bezeichnung und Beschreibung der erbrachten Leistung(en) (Aufgabenstellung, Leistungsinhalte und Tätigkeiten),
- des Auftraggebers der Referenz (nebst den geforderten Angaben im Dokument "Formblatt Referenzerklärung"),
- des ungefähren Auftragsvolumens (Umsatz),
- der erbrachten Leistungsphasen,
- des Leistungszeitraums und
- des Leistungserbringers.
Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen entsprechen und Planungsleistungen zur Baulogistik (mindestens bezüglich LP 4 bis 8) darstellen.
Als wertungsfähige Referenzerklärung werden auch solche Referenzprojekte akzeptiert, bei denen die Leistungsphase 8 noch nicht abgeschlossen ist (bezogen auf den Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist), die bis dahin abschließbaren Leistungen jedoch bereits erbracht wurden.
Referenzerklärungen sind grundsätzlich unter Nutzung des Formblattes "Referenzerklärung" und unter Benennung der geforderten Angaben zum Auftraggeber (Name und Anschrift, Branche/Bereich des Auftraggebers und Ansprechpartner nebst Kontaktdaten) nebst den weiteren geforderten Angaben zur erbrachten Leistung einzureichen. Auf die konkrete Benennung des Auftraggebers sowie des Ansprechpartners kann ausnahmsweise verzichtet werden, wenn diesen Angaben eine Vertraulichkeitsverpflichtung des Bewerbers gegenüber dem Referenzauftraggeber entgegensteht.
Diese Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
In Bezug auf die vorstehend geforderten Erklärungen zu Referenzleistungen werden die folgenden Mindestbedingungen festgelegt:
a. Es sind mindestens 3 mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzprojekte aus den letzten fünf (5) Jahren ausgehend vom Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist einzureichen.
b. Bei mindestens einer von diesen Referenzerklärungen muss es sich um eine vergleichbare Planungsleistung bezüglich eines Bauvorhabens im laufenden Betrieb handeln.
c. Bei mindestens einer von diesen Referenzerklärungen muss es sich um eine vergleichbare Planungsleistung in Verbindung mit räumlich beengten baulogistischen Flächen (Bau im dicht bebauten innerstädtischen Bereich oder vergleichbare Beengung) handeln.
Vorgelegte Referenzen können jeweils eine oder mehrere der unter b. und c. aufgeführten Mindestanforderungen erfüllen.