Die Abholung der Geräte erfolgt von deutschlandweiten Standorten. Die Leistungen sind ansonsten grundsätzlich am Standort des Auftragnehmers zu erbringen.
Nachfolgende Bestimmungen gelten, sofern die jeweiligen Tatbestandsvoraussetzungen bei Vertragsschluss vorliegen oder während der Laufzeit des Vertrages eintreten könnten.
- Sofern der Auftragnehmer Zugriff auf interne Systeme des Auftraggebers erhalten soll, wird folgendes vereinbart:
Im Rahmen der Leistungserbringung dürfen durch den Auftragnehmer grundsätzlich weder technisches Equipment des Auftraggebers ins Ausland mitgeführt noch von dort auf die Systeme des Auftraggebers zugegriffen werden. Im Ausnahmefall kann die Mitnahme in und der Zugriff aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union durch die Exportkontrollabteilung des Auftraggebers geprüft und in Textform freigegeben werden.
- Sofern der Auftragnehmer SaaS-Leistungen anbietet, wird folgendes vereinbart:
Die Serverstandorte der Cloud sind in der BR Deutschland.
Dem Auftraggeber muss möglich sein, den Nutzerzugriff auf die vertragsgegenständliche Softwarelösung aus bestimmten Ländern und Regionen technisch zu erschweren bzw. zu unterbinden (bspw. anhand der IP-Adresse des Nutzers).
- Sofern Software von einem nicht bestimmten Nutzerkreis von Personen außerhalb des Auftraggebers genutzt werden soll, wird folgende Vereinbarungen getroffen:
Soweit der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht einräumen soll, gilt diese Anforderung nur, soweit anwendbares Exportkontroll- und Sanktionsrecht nicht entgegensteht.
- Im Falle von Beistellungen des Auftraggebers gilt folgendes:
Eine Verwendung der vom Auftraggeber beigestellten Materialien durch den Auftragnehmer oder ggf. deren Unterauftragnehmer im Ausland (EU und Nicht-EU) ist nur mit vorheriger Prüfung der Exportkontrollabteilung des Auftraggebers und deren Freigabe in Textform zulässig.
Zudem ist zu beachten:
Das Desktopgerät bestehend aus den Komponenten Basisteil, Bedienteil und Bedienteilhalter - ist nach dem Common Criteria Schutzprofil für das Document Management Terminal (BSI-CC-PP-0064-V2-2018) zertifiziert, was besondere Anforderungen an die beteiligten Standorte und die Entsorgung stellt.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die zur Vertragserfüllung verwendeten Standorte des Auftragnehmers und seiner Unterauftragnehmer im angemessenen Umfang und mit angemessener Vorankündigung zu besichtigen, um die Einhaltung gesetzlicher sowie vertraglicher Vorgaben zu kontrollieren.