In Bezug auf die vorstehend geforderten Erklärungen zu Referenzleistungen werden die folgenden Mindestbedingungen festgelegt:
a. Es sind mindestens 3 mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzprojekte aus den letzten fünf (5) Jahren ausgehend vom Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist einzureichen.
b. Bei mindestens einer von diesen Referenzerklärungen muss es sich um eine vergleichbare TGA-Planungsleistung im Bereich Sanierung bzw. Umnutzung von Gewerbebauten handeln, welche in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen entspricht.
c. Bei mindestens zwei von diesen Referenzerklärungen müssen die anrechenbaren Kosten für die Anlagengruppen 1 bis 4 insgesamt mindestens 5 Mio. EUR netto betragen.
Vorgelegte Referenzen können jeweils eine oder mehrere der unter b. bis c. aufgeführten Mindestanforderungen erfüllen.
Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen entsprechen und TGA-Planungsleistungen (KG 400) darstellen.
Als wertungsfähige Referenzerklärung werden auch solche Referenzprojekte akzeptiert, bei denen die nachlaufenden Teilleistungen der Leistungsphase 5 und die Leistungsphase 8 noch nicht abgeschlossen sind (bezogen auf den Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist), die bis dahin abschließbaren Leistungen jedoch bereits erbracht wurden.
Eine Nichterfüllung der benannten Mindestkriterien führt zum Ausschluss des betroffenen Teilnahmeantrags vom weiteren Vergabeverfahren.