Nachweis gemäß "Referenzerklärung" von mind. zwei (2) Referenzprojekten aus den letzten fünf (5) Jahren ausgehend vom Zeitpunkt der Angebotsfrist , welche mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, unter Angabe:
- der Bezeichnung und Beschreibung der erbrachten Leistung(en) (Aufgabenstellung, Leistungsinhalte und Tätigkeiten),
- des Auftraggebers der Referenz (nebst den geforderten Angaben im Dokument "Formblatt Referenzerklärung"),
- des ungefähren Auftragsvolumens (Umsatz),
- des Leistungszeitraums und
- des Leistungserbringers.
Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen entsprechen und Planungsleistungen zu Mittelspannungs- und Transformatorenstationen darstellen.
Diese Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen.
Referenzerklärungen sind grundsätzlich unter Nutzung des Formblattes "Referenzerklärung" und unter Benennung der geforderten Angaben zum Auftraggeber (Name und Anschrift, Branche/Bereich des Auftraggebers und Ansprechpartner nebst Kontaktdaten) nebst den weiteren geforderten Angaben zur erbrachten Leistung einzureichen. Auf die konkrete Benennung des Auftraggebers sowie des Ansprechpartners kann ausnahmsweise verzichtet werden, wenn diesen Angaben eine Vertraulichkeitsverpflichtung des Bieters gegenüber dem Referenzauftraggeber entgegensteht.
Mindestanforderung: In Bezug auf die vorstehend geforderten Referenzerklärungen zu vergleichbaren Referenzleistungen wird die folgende Mindestanforderung festgelegt:
- Es sind mindestens 2 mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzprojekte aus den letzten fünf (5) Jahren ausgehend vom Zeitpunkt der Angebotsfrist einzureichen. Hierbei ist es ausreichend, wenn der Abschlusszeitpunkt der Referenz innerhalb der letzten fünf (5) Jahre liegt.
- Bei mindestens einer dieser Referenzerklärungen muss es sich um die Planung einer Mittelspannungsanlage und Transformatorenstation (10 kV) in Verbindung mit einer Niederspannungshauptverteilungsanlage (NSHV-Anlage) mindestens 1000 A handeln.