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Verfahrensangaben

BlueCat DDI

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Bundesdruckerei GmbH
992-80152-82
Kommandantenstraße 18
10969
Berlin
Deutschland
DE300
FP ECA - Office for EU-Contract awarding (Vergabestelle)
vergabestelle@bdr.de
+49 302598-0
+49 302598-6074

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
keine Angabe
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 22894990
+49 2289499163

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

30200000-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Vertrages über die Beschaffung von Hard- und Software des Herstellers BlueCat zur Verwaltung von DNS, DHCP und IP-Adressen (DDI).

Nähere Einzelheiten können der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung entnommen werden.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Vertrages über die Beschaffung von Hard- und Software des Herstellers BlueCat zur Verwaltung von DNS, DHCP und IP-Adressen (DDI).

Die Bundesdruckerei betreibt eine Bluecat Integrity DDI-Umgebung mit DNS/DHCP-Servern in mehreren Sicherheitszonen. Zusätzlich sollen Komponenten aus den Kategorien Edge, Gateway, Cloud Discovery & Visibility und Cloud DNS Service beschafft werden. Die gesamte DNS- und DHCP-Infrastruktur sowie die angeschlossenen Verwaltungsprozesse basieren auf dieser Plattform. Um die Funktionsfähigkeit dieser Infrastruktur zu gewährleisten, wird den Applikationsteams ein zentraler Monitoringservice zur Verfügung gestellt.

Folgende Teilprodukte müssen angeboten werden:
- Bluecat Integrity
- Bluecat Edge
- Bluecat Gateway
- Bluecat Cloud Discovery & Visibility
- Relevante Supportdienstleistungen

Nähere Einzelheiten können der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung entnommen werden.

Die Beauftragung der unter diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen kann neben dem Auftraggeber auch durch sekundäre Auftraggeber erfolgen. Diese umfassen sämtliche mit der Bundesdruckerei Gruppe GmbH beziehungsweise deren Tochterunternehmen gemäß §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen gemäß Anlage 9 zu diesem Vertrag ("sekundäre Auftraggeber") und solche Unternehmen, die aus diesen Unternehmen hervorgehen, mit Ausnahme der Leistungen zum Weiterverkauf gemäß § 2.4 dieses Vertrages. Nach aktuellem Stand kommen als sekundäre Auftraggeber neben der Bundesdruckerei GmbH damit folgende Unternehmen in Betracht:

D-Trust GmbH
genua GmbH
iNCO Sp. z o.o.
Xecuro GmbH
Maurer Electronics GmbH
Maurer Electronics Split d. o.o

Unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Auftragnehmer können als sekundäre Auftraggeber auch sämtliche, zu einem späteren Zeitpunkt hinzutretende nach § 15 ff. AktG verbundene Unternehmen gelten.

Umfang der Auftragsvergabe

2.550.000,00
EUR
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
2

Der Vertragszeitraum beginnt mit dem Tag der Zuschlagserteilung und hat eine Grundlaufzeit von 2 (zwei) Jahren ("Grundlaufzeit"). Die Vertragslaufzeit verlängert sich nach der Grundlaufzeit automatisch um (1) ein weiteres Jahr ("Vertragsverlängerung"), sofern der Auftraggeber der Vertragsverlängerung nicht mit einer Frist von 3 (drei) Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit widerspricht. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt höchstens 2 (zwei) Mal, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von 4 (vier) Jahren hinaus erfolgt nicht.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Kommandantenstraße 18
10969
Berlin
Deutschland
DE300

Nachfolgende Bestimmungen gelten, sofern die jeweiligen Tatbestandsvoraussetzungen bei Vertragsschluss vorliegen oder während der Laufzeit des Vertrages eintreten könnten.

- Sofern Software von einem nicht bestimmten Nutzerkreis von Personen außerhalb des Auftraggebers genutzt werden soll, wird folgende Vereinbarungen getroffen:

Soweit der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht einräumen soll, gilt diese Anforderung nur, soweit anwendbares Exportkontroll- und Sanktionsrecht nicht entgegensteht.

- Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gilt in Bezug auf Art. 5k Abs. 1 Verordnung (EU) 833/2014 folgendes:

Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich informieren, sollte er zu einem Zeitpunkt nach Vertragsschluss dem Personenkreis unterfallen, demgegenüber die Vertragserfüllung nach Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung untersagt ist.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Für die Bewertung der Wirtschaftlichkeit ist zu 100 % der Preis maßgeblich. Hierfür wird die Wertungssumme (Zelle D 10) im Reiter "Zusammenfassung" des Preisblattes herangezogen.

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russlandbezugs gemäß Formblatt

Die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs muss nicht zwingend (kann aber) bereits mit dem Angebot eingereicht werden.

Sofern die Erklärung nicht mit Abgabe des Angebots vorgelegt wird, wird der Auftraggeber von demjenigen Bieter, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, selbige vor Zuschlagserteilung innerhalb einer angemessenen Nachfrist in Textform abfordern. Wird die Erklärung dann nicht oder nicht fristgerecht vorgelegt, muss das Angebot ausgeschlossen werden.

2. Fragebogen für Zulieferer gemäß Formblatt
Mit dem Angebot ist der ausgefüllte Fragebogen für Zulieferer (Formblatt II.6_Anl6) einzureichen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
3.060.000,00
EUR
EUR
3.060.000,00
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 160 Abs. 3 GWB:

Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

§ 135 Abs. 1 und 2 GWB:

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

1
1

Größe der Unternehmen

1
1
0
0

Herkunft der Unternehmen

0
0

Überprüfung der Angebote

Angaben zum Auftrag

Angaben zum Wert des Auftrags

EUR
EUR

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
3.060.000,00
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

1
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

Axians Networks & Solutions GmbH
196863753
Mittleres Unternehmen
Am Borsigturm 29
13507
Berlin
Deutschland
DE300
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Nein
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

28.01.2026
28.01.2026

Angaben zum Wert des Auftrags

EUR

Angaben zum Angebot

1
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung