In Bezug auf die vorstehend geforderten Erklärungen zu Referenzleistungen werden die folgenden Mindestbedingungen festgelegt:
a. Es sind mindestens drei (3) Referenzen über erfolgreich erbrachte Leistungen aus den letzten zehn (10) Jahren (ausgehend vom Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist) nachzuweisen.
Als wertungsfähige Referenzerklärung werden auch solche Referenzprojekte akzeptiert, bei denen die Leistungsphase 8 noch nicht abgeschlossen ist (bezogen auf den Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist).
b. Bei mindestens einer Referenz muss es sich um eine Generalplanungsleistung handeln, welche mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar ist.
Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen entsprechen und Generalplanungsleistungen darstellen.
c. Bei mindestens einer Referenz muss es sich um eine Planungsleistung im Bereich Sanierung bzw. Umnutzung von Gewerbebauten handeln, welche in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen entspricht.
d. Bei mindestens einer Referenz muss es sich um eine Planungsleistung im Bereich Schadstoffsanierung handeln, welche in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen entspricht.
Vorgelegte Referenzen können jeweils eine oder mehrere der unter b. bis d. aufgeführten Mindestanforderungen erfüllen.
Eine Nichterfüllung der benannten Mindestkriterien führt zum Ausschluss des betroffenen Teilnahmeantrags vom weiteren Vergabeverfahren.