Ausgefüllte "Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu
a) Gesamtanzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers / Bieters beschäftigten Arbeitnehmer;
b) Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers / Bieters beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen.
Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen entsprechen und sich auf Dienstleistungen im technischen Gebäudemanagement beziehen.
Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die geforderten Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen.
In Bezug auf die vorstehend unter a) geforderte Angabe der Gesamtanzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer wird die folgende Mindestbedingung festgelegt:
- Die Gesamtanzahl der beschäftigten Arbeitnehmer muss je Kalenderjahr mindestens 25 Personen betragen.
In Bezug auf die vorstehend unter b) geforderte Angabe zur Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen, werden die folgenden Mindestbedingungen festgelegt:
- Die durchschnittliche Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen und über einen Meister mit technischer Ausrichtung verfügen oder staatlich geprüfte Techniker sind, muss in Summe in jedem der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils mindestens 2 betragen.
- Die durchschnittliche Anzahl der beschäftigten sonstigen Fachpersonals (z.B. Gesellen mit technischer Ausbildung), welches zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringt, muss in jedem der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils mindestens 15 betragen.
- Die durchschnittliche Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen, und über die Qualifikation Mechatroniker für Kältetechnik oder gleichwertig verfügen, muss in Summe in jedem der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils mindestens 2 betragen.
Eine Nichterfüllung der benannten Mindestanforderung führt zum Ausschluss des betroffenen Angebots vom weiteren Vergabeverfahren.