"Sicherheitspapiere", ECA-2025-063
VO: VSVgV Vergabeart: Nicht offenes Verfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
26.08.2025
05.09.2025 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Bundesdruckerei GmbH
992-80152-82
Kommandantenstraße 18
10969
Berlin
Deutschland
DE300
FP ECA - Office for EU-Contract awarding (Vergabestelle)
vergabestelle@bdr.de
+49 302598-0
+49 302598-6074

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
---
---
---

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
keine Angabe
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 22894990
+49 2289499163

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

22990000-6
30197600-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Rahmenvertrag über die Lieferung von Sicherheitspapieren mit Langsieb-Wasserzeichen und UV-Merkmalen zur Herstellung von ID-Dokumenten.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lieferung von Sicherheitspapieren mit Langsieb-Wasserzeichen und UV-Merkmalen zur Herstellung von ID-Dokumenten mit einer maximalen Laufzeit von vier Jahren und einer maximalen Liefermenge von 100 Tonnen Sicherheitspapieren.

Der vorliegende Vertrag endet automatisch bei Erreichen dieser maximalen Liefermenge / Höchstmenge.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
2

Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach Ablauf von zwei Jahren.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht der Auftraggeber der Vertragsverlängerung mit einer Frist sechs Monaten zum Ablauf des laufenden
Vertragsjahres widerspricht. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt höchstens zwei Mal, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von vier Jahren hinaus erfolgt nicht.
Der vorliegende Vertrag endet zudem automatisch bei Erreichen der maximalen Liefermenge / Höchstmenge von 100 Tonnen Sicherheitspapieren.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Kommandantenstraße 18
10969
Berlin
Deutschland
DE300

Nachfolgende Bestimmungen gelten, sofern die jeweiligen Tatbestandsvoraussetzungen bei Vertragsschluss vorliegen oder während der Laufzeit des Vertrages eintreten könnten.

- Sofern der Auftragnehmer Zugriff auf interne Systeme des Auftraggebers erhalten soll, wird folgendes vereinbart:
Im Rahmen der Leistungserbringung dürfen durch den Auftragnehmer grundsätzlich weder technisches Equipment des Auftraggebers ins Ausland mitgeführt noch von dort auf die Systeme des Auftraggebers zugegriffen werden. Im Ausnahmefall kann die Mitnahme in und der Zugriff aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union durch die Exportkontrollabteilung des Auftraggebers geprüft und in Textform freigegeben werden.

- Sofern der Auftragnehmer SaaS-Leistungen anbietet, wird folgendes vereinbart:
Die Serverstandorte der Cloud sind in der BR Deutschland.

Dem Auftraggeber muss möglich sein, den Nutzerzugriff auf die vertragsgegenständliche Softwarelösung aus bestimmten Ländern und Regionen technisch zu erschweren bzw. zu unterbinden (bspw. anhand der IP-Adresse des Nutzers).

- Sofern Software von einem nicht bestimmten Nutzerkreis von Personen außerhalb des Auftraggebers genutzt werden soll, wird folgende Vereinbarungen getroffen:
Soweit der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht einräumen soll, gilt diese Anforderung nur, soweit anwendbares Exportkontroll- und Sanktionsrecht nicht entgegensteht.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Wertungspreis gemäß Preisblatt

Gewichtung
50,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualität Mustermaterialien

Qualitätsbewertung der Mustermaterialien

Gewichtung
50,00
Vergabe von Unteraufträgen

Bedingungen für die Vergabe von Unteraufträgen

Der Auftragnehmer muss alle Änderungen der Unterauftragnehmer angeben, die sich während der Auftragsausführung ergeben

Informationen die im Angebot anzugeben sind

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Die Bieter haben sich gegenüber dem Auftraggeber zu verpflichten, die Vergabeunterlagen und alle Informationen, die ihnen im Rahmen des Vergabeverfahrens über die Verhältnisse des Auftraggebers bekannt werden, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Zuschlagserteilung das Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs zu prüfen.
Daher wird von dem Bieter, dessen Angebot für den Zuschlag vorgesehen ist, die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs (Formblatt) gefordert. Diese Eigenerklärung muss nicht, aber kann bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Wird das Vorliegen eines Russland-Bezugs i.S.d. Art. 5k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 festgestellt, wird der Zuschlag auf das betroffene Angebot nicht erteilt.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Nichtoffenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

---

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


Keine Einschränkung im Rahmen der elektronischen Kommunikation.

Im Rahmen der Angebotsphase wird es für die Erstellung eines Angebotes erforderlich, dass Verschlusssachen mit dem Geheimhaltungsgrad VS-NfD übermittelt werden. Die Übermittlung der VS-NfD-Daten erfolgt postalisch (siehe auch Ziffer 11.2 der Teilnahmebedingungen).

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YVW5Q2K

Einlegung von Rechtsbehelfen

Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

---

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nicht vorgelegt wurden, können nach Ermessen des Auftraggebers nachgefordert werden. Der Auftraggeber behält sich mithin vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, soweit dies rechtlich zulässig ist, nachzufordern.

Werden die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Nachfrist eingereicht, muss ggf. der Teilnahmeantrag des betreffenden Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen werden. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch der Bewerber auf Nachforderung fehlender Unterlagen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB:
Hierzu legen die Bewerber mit dem Teilnahmeantrag
a) das vollständig ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" und
b) das vollständig ausgefüllte Formblatt
"Bewerberselbstauskunft" unter zwingenden Angaben insbesondere zu Unternehmenssitz, Steuernummer und Umsatz-Steuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte und Konzernstruktur vor.
Stellt der Auftraggeber das Vorliegen zwingender Ausschlussgründe fest, wird der betroffene Bewerber vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen fakultativer
Ausschlussgründe fest, wird der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes über den Ausschluss des sich bewerbenden Unternehmens entscheiden. Der Auftraggeber ist außerdem verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags
abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter vorliegen, an den der Auftrag vergeben werden soll, um zu prüfen, inwiefern für diesen Bieter Gründe für den Ausschluss vom Vergabeverfahren bestehen. Der Auftraggeber wird deshalb im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs hinsichtlich aller Bewerber, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden sollen, einen Wettbewerbsregisterauszug einholen. Der Auftraggeber prüft, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen vorliegen, welche den Ausschluss jeweiligen des Bewerbers vom Vergabeverfahren begründen.

Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO abzufordern und zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss des jeweiligen Bewerbers vorliegen. Diese Nachweise sind nicht durch die Bieter
vorzulegen.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

1. Darlegung der rechtmäßigen Existenz sowie der Rechts- und Vertretungsverhältnisse durch Angaben gemäß Bewerberselbstauskunft zu Unternehmenssitz, Steuernummer und Umsatz-Steuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte, Konzernstruktur;

2. Darlegung der rechtmäßigen Existenz sowie der Rechts- und Vertretungsverhältnisse durch Vorlage eines Auszuges aus dem Handelsregister, der den zum Zeitpunkt der Teilnahmefrist aktuellen Stand wiedergibt und nicht älter als 3 Monate (bezogen auf den Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist) ist;

3. Nachweis des Nicht-Vorliegens von (gesetzlichen) Ausschlussgründen durch Angaben gemäß Bewerberselbstauskunft zu Vertragsverhältnissen zum Unternehmen und etwaigen persönlichen/dienstlichen Beziehungen zu Mitarbeitern der Bundesdruckerei;

4. Nachweis des Nicht-Vorliegens von (gesetzlichen) Ausschlussgründen durch Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Formblatt;

5. Nachweis des Nicht-Vorliegens von (gesetzlichen) Ausschlussgründen mittels Auszug aus dem Wettbewerbsregister und Gewebezentralregister (nicht vom Bewerber vorzulegen)

Der Auftraggeber wird im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs hinsichtlich aller Bewerber, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden sollen, einen Wettbewerbsregisterauszug einholen. Der Auftraggeber prüft, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen vorliegen, welche den Ausschluss jeweiligen des Bewerbers vom Vergabeverfahren begründen.

Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO abzufordern und zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss des jeweiligen Bewerbers vorliegen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Sicherheit bei der Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von klassifizierten Informationen

6. Nachweis der Zuverlässigkeit Eigenerklärung zur Einhaltung von Geheimschutz-Anforderungen gemäß Formblatt.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

7. Darlegung des Umfangs der Geschäftstätigkeit Angaben gemäß Bewerberselbstauskunft zu

a) Netto-Gesamtumsatz (in EUR) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;

Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die geforderten Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

7. Darlegung des Umfangs der Geschäftstätigkeit Angaben gemäß Bewerberselbstauskunft zu

b) Netto-Umsatz (in EUR) hinsichtlich mit zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen in VS-Bereichen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;

Vergleichbar sind die Leistungen insbesondere dann, wenn sie sich auf die Herstellung und Lieferung von Sicherheitspapieren mit UV-Merkmalen beziehen.

Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die geforderten Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Voraussetzung für die Fälligkeit von Zahlungen ist die ordnungsgemäße Rechnungslegung.

Eigentumsvorbehalte des Auftragnehmers gelten nur, soweit sie sich auf die Zahlungsverpflichtung für die jeweiligen Lieferwaren beziehen, an denen der Auftragnehmer sich das Eigentum vorbehält. Insbesondere sind erweiterte oder verlängerte Eigentumsvorbehalte unzulässig.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Es sind besondere Vorgaben, u.a. zu Vertraulichkeitspflichten und Datenschutz, Sicherheitsbestimmungen, Compliance-Vorgaben sowie zu Exportkontrolle und Zoll einzuhalten. Details ergeben sich aus dem Vertrag und den entsprechenden Vertragsanlagen.

Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gilt in Bezug auf Art. 5k Abs. 1 Verordnung (EU) 833/2014 zudem Folgendes: Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich informieren, sollte er zu einem Zeitpunkt nach Vertragsschluss dem Personenkreis unterfallen,
demgegenüber die Vertragserfüllung nach Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung untersagt ist.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung

Die Notwendigkeit einer Sicherheitsüberprüfung von Personal kann im Laufe des Vertragsverhältnisses erforderlich werden. Details ergeben sich aus dem Vertrag und den entsprechenden Vertragsanlagen.