Benennung der technischen Fachkraft, welche im Zusammenhang mit der Leistungserbringung in der Rolle als stellvertretene Projektleitung eingesetzt wird, nebst
- Nachweis (Zeugnis bzw. Urkunde) über den erfolgreichen Abschluss einer SiGeKo-Ausbildung gem. Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen RAB 30 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (Konkretisierung zu § 3 BaustellV) und
- Erklärung zu mind. einer (1) personenbezogenen Referenzleistung als zertifizierter SiGeKo im Rahmen eines Bauprojektes, welche mit den zu vergebenen Leistungen vergleichbar ist, unter Angabe:
o der Bezeichnung und Beschreibung der erbrachten Leistung(en) (Aufgabenstellung, Leistungsinhalte und Tätigkeiten),
o des Auftraggebers der Referenz / des Bauherrn mit Bauherrenkontakt,
o des ungefähren Auftragsvolumens (Umsatz),
o des Leistungszeitraums und des Leistungserbringers.
Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen entsprechen und Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinierung darstellen.
Mindestanforderungen:
In Bezug auf die vorstehend geforderte Erklärung zur vergleichbaren personenbezogenen Referenzleistung werden die folgenden Mindestbedingungen festgelegt:
- Es ist mindestens ein (1) mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbares personenbezogenes Referenzprojekt aus den letzten fünf (5) Jahren ausgehend vom Zeitpunkt der Angebotsfrist einzureichen.
- Das der Referenzleistung zugrundeliegende Bauprojekt muss eine Bausumme in Höhe von mind. 10.000.000 Euro aufweisen.
- Das der Referenzleistung zugrundeliegende Bauprojekt muss eine Brutto-Grundfläche (BGF) in Höhe von mind. 5.000 qm aufweisen.
- Der Leistungszeitraum als zertifizierter SiGeKo im Rahmen des zugrundeliegenden Bauprojektes darf die zusammenhängende Mindestdauer von 1 Jahr nicht unterschreiten.
Erfüllt die personenbezogene Referenz für die stellvertretene Projektleitung die Mindestanforderungen nicht, scheidet diese Referenz aus der Wertung aus. Unterschreitet die von einem Bieter vorgelegte Anzahl an personenbezogenen Referenzen die Mindestvorgabe von einer (1) Referenz für die benannte stellvertretene Projektleitung, wird das betroffene Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.