Nachweis gemäß "Referenzerklärung" von mind. drei (3) Referenzprojekten aus den letzten drei (3) Jahren ausgehend vom Zeitpunkt der Angebotsfrist , welche mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, unter Angabe:
- der Bezeichnung und Beschreibung der erbrachten Leistung(en) (Aufgabenstellung, Leistungsinhalte und Tätigkeiten),
- des Auftraggebers der Referenz (nebst den geforderten Angaben im Dokument "Formblatt Referenzerklärung"),
- des ungefähren Auftragsvolumens (Umsatz),
- des Leistungszeitraums und
- des Leistungserbringers.
Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen entsprechen.
Referenzerklärungen sind grundsätzlich unter Nutzung des Formblattes "Referenzerklärung" und unter Benennung der geforderten Angaben zum Auftraggeber (Name und Anschrift, Branche/Bereich des Auftraggebers und Ansprechpartner nebst Kontaktdaten) nebst den weiteren geforderten Angaben zur erbrachten Leistung einzureichen. Auf die konkrete Benennung des Auftraggebers sowie des Ansprechpartners kann ausnahmsweise verzichtet werden, wenn diesen Angaben eine Vertraulichkeitsverpflichtung des Bieters gegenüber dem Referenzauftraggeber entgegensteht.
Mindestanforderungen im Rahmen der Eignungsprüfung:
In Bezug auf die geforderten Erklärungen zu Referenzleistungen wird die folgende Mindestbedingung festgelegt:
Es sind mindestens drei (3) Referenzen aus den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren hinsichtlich erfolgreich erbrachter vergleichbarer Leistungen nachzuweisen.
Vergleichbar sind die Leistungen insbesondere dann, wenn sie in Art und Umfang im Wesentlichen den in der Leistungsbeschreibung definierten Anforderungen entsprechen.
Die Leistung des Referenzprojektes ist dann vergleichbar, wenn mindestens folgende Anforderungen erfüllt sind:
- Die erbrachte Leistung muss im In- und Outbound Bereich erbracht worden sein.
- Die Leistung muss über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten durchgängig erbracht worden sein.
- Im Schnitt müssen mindestens 2000 Calls pro Monat im Inbound bearbeitet worden sein.
- Der Support muss einen technischen Hintergrund vorweisen.
- 1 Referenz muss nachweisen, dass die Leistung für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht worden ist.
- 1 Referenz muss nachweisen, dass eine 24/7 Hotline betrieben wurde.
Eine Nichterfüllung der benannten Mindestanforderung führt zum Ausschluss des betroffenen Angebots vom weiteren Vergabeverfahren.