(7) Nachweis gemäß "Referenzerklärung" von mind. zwei (2) Referenzprojekten aus den letzten fünf (5) Jahren, ausgehend vom Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist , welche mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind und wovon mindestens eine Referenz die koordinierte Bearbeitung der Kostengruppen 400 und 500 aufweisen muss, unter Angabe:
- der Bezeichnung und Beschreibung der erbrachten Leistung(en) (Aufgabenstellung, Leistungsinhalte und Tätigkeiten),
- des Auftraggebers der Referenz (nebst den geforderten Angaben im Dokument "Formblatt Referenzerklärung"),
- des ungefähren Auftragsvolumens (Umsatz),
- des Leistungszeitraums und
- des Leistungserbringers.
Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen entsprechen und Generalplanungsleistungen aufweisen.
Als wertungsfähige Referenzerklärung werden auch solche Referenzprojekte akzeptiert, bei denen der Beginn der Leistungsphase 9 innerhalb der letzten 5 Jahre liegt (bezogen auf den Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist).
Mindestbedingung im Rahmen der Eignungsprüfung
In Bezug auf die vorstehend unter (7) geforderten Erklärungen zu vergleichbaren Referenzleistungen werden die folgenden Mindestbedingungen festgelegt:
- Es sind mindestens zwei (2) mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzprojekte aus den letzten fünf (5) Jahren ausgehend vom Zeitpunkt der Angebotsfrist einzureichen.
- Mindestens eine der einzureichenden Referenzen muss die koordinierte Bearbeitung der Kostengruppen 400 und 500 aufweisen.
Eine Nichterfüllung der benannten Mindestkriterien führt zum Ausschluss des betroffenen Angebots vom weiteren Vergabeverfahren.