Nachweis gemäß "Referenzerklärung" von mindestens zwei (2) Referenzprojekten aus den letzten drei (3) Jahren ausgehend vom Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist, welche mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, unter Angabe:
- der Bezeichnung und Beschreibung der erbrachten Leistung(en) (Aufgabenstellung, Leistungsinhalte und Tätigkeiten),
- des Auftraggebers der Referenz (nebst den geforderten Angaben im Dokument "Formblatt Referenzerklärung"),
- des ungefähren Auftragsvolumens (Umsatz),
- des Leistungszeitraums und des Leistungserbringers,
- Carrier, dessen Leistungen an den Referenzgeber verkauft wurden.
Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad einer Einzelbeauftragung im Rahmen der abzuschließenden Rahmenvereinbarung, wie in der Leistungsbeschreibung dargestellt, entsprechen und Provider-Management-Leistungen für Datenleitungen (inkl. Bereitstellung der Datenleitungen) darstellen.
Mindestanforderungen:
Es sind mindestens zwei (2) mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbare Referenzprojekte nachzuweisen. Die Referenzen müssen vergleichbare Leistungen von jeweils einem der folgenden fünf Carrier umfassen, wobei nicht beide Referenzen Leistungen desselben Carriers umfassen dürfen: Telekom, 1&1, Vodafone, o2/Telefónica, Colt Technology Services. Die Referenzen müssen demnach Leistungen von mindestens zwei unterschiedlichen Carriern von den fünf genannten umfassen.
Referenzerklärungen sind grundsätzlich unter Nutzung des Formblattes "Referenzerklärung" und unter Benennung der geforderten Angaben zum Auftraggeber (Name und Anschrift, Branche/Bereich des Auftraggebers und Ansprechpartner nebst Kontaktdaten) nebst den weiteren geforderten Angaben zur erbrachten Leistung einzureichen. Auf die konkrete Benennung des Auftraggebers sowie des Ansprechpartners kann ausnahmsweise verzichtet werden, wenn diesen Angaben eine Vertraulichkeitsverpflichtung des Bieters gegenüber dem Referenzauftraggeber entgegensteht.