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RV Provider-Management Datenleitungen, ECA-2025-026
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
15.09.2025
25.09.2025 11:00 Uhr
25.09.2025 11:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Bundesdruckerei GmbH
992-80152-82
Kommandantenstraße 18
10969
Berlin
Deutschland
DE300
FP ECA - Office for EU-Contract awarding (Vergabestelle)
vergabestelle@bdr.de
+49 302598-0
+49 302598-6074

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
keine Angabe
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 22894990
+49 2289499163

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

72411000-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand der Vergabe ist eine Rahmenvereinbarung mit einem Vertragspartner zur Beschaffung von Datenleitungen und verbundenen Services von einem Provider-Management als alleinigem Vertragspartner des Auftraggebers. Nähere Informationen zum konkreten Leistungsgegenstand können der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Vertragsdokument) entnommen werden.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Bundesdruckerei Gruppe leistet mit ihrer Digital- und Sicherheitskompetenz als Technologieunternehmen des Bundes einen Beitrag für die digitale Souveränität Deutschlands und Europas. Als Grundlage für die digitalen Geschäftsprozesse und zur Erledigung ihrer Aufgaben in Verwaltung, Entwicklung und Produktion beschafft die Bundesdruckerei Gruppe Datenleitungen. Der Auftraggeber ist ein Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe.

Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Vertragspartner zur Beschaffung von Datenleitungen und verbundenen Services von einem Provider-Management als alleinigem Vertragspartner des Auftraggebers. Nähere Informationen zum konkreten Leistungsgegenstand können der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Vertragsdokument) entnommen werden.

Die Beauftragung zur Überlassung der zu erbringenden Leistungen kann neben der Bundesdruckerei auch durch sekundäre Auftraggeber erfolgen. Diese umfassen sämtliche mit der Bundesdruckerei Gruppe GmbH beziehungsweise deren Tochterunternehmen gemäß §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen gemäß Anlage 8 zum Vertragsdokument und solche Unternehmen, die aus diesen Unternehmen hervorgehen. Nach aktuellem Stand kommen als sekundäre Auftraggeber neben der Bundesdruckerei GmbH damit folgende Unternehmen in Betracht:

D-Trust GmbH
genua GmbH
iNCO Sp. z o.o.
Xecuro GmbH
Maurer Electronics GmbH
Maurer Electronics Split d. o.o

Unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Auftragnehmer können als sekundäre Auftraggeber auch sämtliche, zu einem späteren Zeitpunkt hinzutretende nach §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen gelten.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
2

Der Vertragszeitraum beginnt mit dem Tag der Zuschlagserteilung und hat eine Grundlaufzeit von zwei (2) Jahren ("Grundlaufzeit"). Die Vertragslaufzeit verlängert sich nach der Grundlaufzeit jeweils automatisch um ein (1) weiteres Jahr ("Vertragsverlängerung"), sofern der Auftraggeber der Vertragsverlängerung nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit widerspricht. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt höchstens zwei (2) Mal, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von vier (4) Jahren hinaus erfolgt nicht.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Kommandantenstraße 18
10969
Berlin
Deutschland
DE300

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preispunktzahl

Die Bewertung der Angebotspreise erfolgt durch Ermittlung einer Preispunktzahl, die mit 60 % gewichtet in die Angebotswertung eingeht. Die maximal erreichbare Preispunktzahl erhält hierbei das Angebot mit dem niedrigsten Angebotswertungspreis gem. Preisblatt. Die Punktzahl der Angebote mit den nächsthöheren Angebotswertungspreisen wird mittels einfacher Interpolationsmethode ermittelt. Die maximal erreichbare Preispunktzahl beträgt 20.

Gewichtung
60,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Leistungspunktzahl gem. Kriterienkatalog

Zur Bewertung der Qualität wird eine Leistungspunktzahl auf Grundlage eines vom Bieter auszufüllenden Kriterienkatalogs mit Bewertungskriterien ermittelt. Die erreichte Leistungspunktzahl geht mit 40 % gewichtet in die Angebotswertung ein. Die maximal erreichbare Leistungspunktzahl beträgt 20.

Gewichtung
40,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Der für diesen Vertrag zulässige Höchstwert beträgt: 15.400.000 EUR. Bei Erreichen dieses Höchstwertes /dieses Auftragsvolumens endet die Rahmenvereinbarung automatisch.
Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, eine bestimmte Menge oder Anzahl von Leistungen aus dem Rahmenvertrag abzurufen (keine Mindestabnahmeverpflichtung).

Zur Prüfung des Nichtvorliegens eines Russland-Bezugs wird von dem Bieter, dessen Angebot für den Zuschlag vorgesehen ist, die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs (Formblatt) gefordert. Diese Eigenerklärung kann bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Wird das Vorliegen eines Russland-Bezugs i.S.d. Art. 5k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 festgestellt, wird der Zuschlag auf das betroffene Angebot nicht erteilt.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
15.400.000,00
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YVW57AJ

Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 135 Abs. 1 und 2 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe
im Amtsblatt der Europäischen Union.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die Angebote sind grundsätzlich ausschließlich elektronisch in Textform über das Online-Vergabeportal DTVP einzureichen. Die Vergabeunterlagen werden kostenfrei ausschließlich über den oben genannten Link zur Verfügung gestellt.
Für den Abruf der Unterlagen ist keine Registrierung notwendig; eine solche wird aber insbesondere im Hinblick auf die Versendung zusätzlicher Bewerberinformationen dringend empfohlen. Bitte beachten Sie, dass eine Registrierung jedoch keine vollumfängliche Gewähr für eine durchgängige Benachrichtigung bei neuen Informationen bieten kann. Die Bieter werden daher gebeten, den Posteingang des Online-Vergabeportals DTVP eigenständig in regelmäßigen Abständen auf etwaige Änderungen oder neue Informationen zum Vergabeverfahren zu prüfen.
Für die Abgabe eines Angebotes ist eine Registrierung zwingend. Diese ist kostenfrei.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

2
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

10969 Berlin

Bieter sind gemäß § 55 VgV Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Der Auftraggeber behält sich vor, bis zum Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist Erklärungen und Nachweise nachzufordern.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Hierzu legen die Bieter mit dem Angebot

a) das vollständig ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"

und

b) das vollständig ausgefüllte Formblatt "Bieterselbstauskunft" unter zwingenden Angaben insbesondere zu Unternehmenssitz, Steuernummer und Umsatz-Steuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte und Konzernstruktur

vor.

Stellt der Auftraggeber das Vorliegen zwingender Ausschlussgründe fest, wird der betroffene Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe fest, wird der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes über den Ausschluss des bietenden Unternehmens entscheiden.

Der Auftraggeber ist außerdem verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter vorliegen, an den der Auftrag vergeben werden soll, um zu prüfen, inwiefern für diesen Bieter Gründe für den Ausschluss vom Vergabeverfahren bestehen. Der Auftraggeber wird deshalb hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister abfordern. Hierbei handelt es sich mithin nicht um einen durch die Bieter einzureichenden Nachweis. Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO abzufordern und zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss des Bieters vorliegen. Diese Nachweise sind nicht durch die Bieter vorzulegen.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Auszug aus dem Handelsregister, der den zum Zeitpunkt der Angebotsfrist aktuellen Stand wiedergibt und nicht älter als drei Monate (bezogen auf den Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) ist.

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Ausgefüllte "Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben zum Netto-Gesamtumsatz (in EUR) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die geforderten Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen.

Eignungskriterium

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz

Ausgefüllte "Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben zum Netto-Umsatz (in EUR) mit zum Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die geforderten Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen.

Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen entsprechen und Provider-Management-Leistungen für Datenleitungen (inkl. Bereitstellung der Datenleitungen) darstellen.

Mindestanforderung:
Der Netto-Umsatz mit zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils pro Geschäftsjahr mindestens 3.000.000,00 EUR betragen haben.

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Ausgefüllte "Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu

a) Gesamtanzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers / Bieters beschäftigten Arbeitnehmer;

b) Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers / Bieters beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen.

Als vergleichbar gelten Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen entsprechen und Provider-Management-Leistungen für Datenleitungen darstellen.

Mindestanforderung:
Die Anzahl der durchschnittlich im Unternehmen des Bieters beschäftigten Arbeitnehmer, welche mit zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen, muss in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils pro Kalenderjahr mindestens zehn (10) betragen haben.

Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die geforderten Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Nachweis gemäß "Referenzerklärung" von mindestens zwei (2) Referenzprojekten aus den letzten drei (3) Jahren ausgehend vom Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist, welche mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, unter Angabe:

- der Bezeichnung und Beschreibung der erbrachten Leistung(en) (Aufgabenstellung, Leistungsinhalte und Tätigkeiten),
- des Auftraggebers der Referenz (nebst den geforderten Angaben im Dokument "Formblatt Referenzerklärung"),
- des ungefähren Auftragsvolumens (Umsatz),
- des Leistungszeitraums und des Leistungserbringers,
- Carrier, dessen Leistungen an den Referenzgeber verkauft wurden.

Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad einer Einzelbeauftragung im Rahmen der abzuschließenden Rahmenvereinbarung, wie in der Leistungsbeschreibung dargestellt, entsprechen und Provider-Management-Leistungen für Datenleitungen (inkl. Bereitstellung der Datenleitungen) darstellen.

Mindestanforderungen:
Es sind mindestens zwei (2) mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbare Referenzprojekte nachzuweisen. Die Referenzen müssen vergleichbare Leistungen von jeweils einem der folgenden fünf Carrier umfassen, wobei nicht beide Referenzen Leistungen desselben Carriers umfassen dürfen: Telekom, 1&1, Vodafone, o2/Telefónica, Colt Technology Services. Die Referenzen müssen demnach Leistungen von mindestens zwei unterschiedlichen Carriern von den fünf genannten umfassen.

Referenzerklärungen sind grundsätzlich unter Nutzung des Formblattes "Referenzerklärung" und unter Benennung der geforderten Angaben zum Auftraggeber (Name und Anschrift, Branche/Bereich des Auftraggebers und Ansprechpartner nebst Kontaktdaten) nebst den weiteren geforderten Angaben zur erbrachten Leistung einzureichen. Auf die konkrete Benennung des Auftraggebers sowie des Ansprechpartners kann ausnahmsweise verzichtet werden, wenn diesen Angaben eine Vertraulichkeitsverpflichtung des Bieters gegenüber dem Referenzauftraggeber entgegensteht.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Die Bieter verpflichten sich, die Vergabeunterlagen und alle Informationen, die ihnen im Rahmen des Vergabeverfahrens über die Verhältnisse des Auftraggebers bekannt werden, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen.

Besondere Ausführungsbedingung gemäß § 128 Abs. 2 GWB: Der Auftragnehmer sichert zu, dass er berechtigt und tatsächlich in der Lage ist, Datenleitungen und andere in der Leistungsbeschreibung genannte Leistungen mindestens der folgenden fünf Carrier an den Auftraggeber weiterzuverkaufen: Telekom, 1&1, Vodafone, o2/Telefónica, Colt Technology Services. Mit dem Angebot ist eine Verpflichtungserklärung zur Einhaltung dieser Ausführungsbedingung bei der Leistungserbringung einzureichen. Wird die Verpflichtungserklärung nicht eingereicht, führt dies - ggf. nach erfolgloser Nachforderung - zum Ausschluss des Angebotes.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung