Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die zeitlich befristete Überlassung eines Secret Management Softwareproduktes zur sicheren Verwaltung von sensiblen Zugangsdaten, API-Schlüsseln und anderen geheimen Informationen in IT-Systemen, inklusive den entsprechend zugehörigen Pflege- und Supportleistungen sowie produktbezogenen und unterstützenden Dienstleistungen.
Die Leistung wird entsprechend der technischen Anforderungen der Softwareprodukte in zwei Fachlose aufgeteilt. Die konkrete Losaufteilung und die entsprechenden Leistungsgegenstände gliedern sich wie folgt:
Fachlos 1: Beschaffung und Implementierung eines Secret-Management-Tools mit Kernfunktionen
Fachlos 2: Beschaffung und Implementierung eines Secret-Management-Tools mit erweiterten Krypto-Services
Folgende Anforderungen werden an die Lizenzen und deren Lieferung gestellt:
- Alle Lizenzen sind in allen zum jeweiligen Abrufzeitpunkt vom Hersteller unterstützten Versionen anzubieten.
- Die Überlassung von Software-Produkten erfolgt innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Abruf.
- In der jährlichen Abrechnung müssen die Kosten pro Abruf separat ausgewiesen werden.
- Es werden ausschließlich Neulizenzen zur Verfügung gestellt.
- Eine Dokumentation in englischer oder deutscher Sprache für das Software-Produkt ist bereitzustellen.
- Der Auftraggeber strebt die Unabhängigkeit von Herstellern an. Das bedeutet, dass die Implementierung und der Betrieb der Lösung nicht den zusätzlichen Kauf oder die Implementierung spezifischer Hardware oder Software desselben Herstellers oder anderer Hersteller voraussetzen dürfen.
Nähere Informationen zum Leistungsgegenstand können den den Vergabeunterlagen beigefügten Verträgen für die Fachlose 1 und 2 nebst Leistungsbeschreibung, Kriterienkatalog der Fachlose 1 und 2 und den Preisblättern (Anlagen 1, 2 und 12.1 / 12.2) entnommen werden.
Die Beauftragung zur Überlassung der unter diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen kann neben der Bundesdruckerei auch durch sekundäre Auftraggeber erfolgen. Diese umfassen sämtliche mit der Bundesdruckerei Gruppe GmbH beziehungsweise deren Tochterunternehmen gemäß §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen gemäß Anlage 9 zu diesem Vertrag ("sekundäre Auftraggeber") und solche Unternehmen, die aus diesen Unternehmen hervorgehen
Nach aktuellem Stand kommen als sekundäre Auftraggeber neben der Bundesdruckerei GmbH damit folgende Unternehmen in Betracht:
D-Trust GmbH,
genua GmbH,
iNCO Sp. z o.o.,
Xecuro GmbH,
Maurer Electronics GmbH,
Maurer Electronics Split d. o.o.
Unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Auftragnehmer können als sekundäre Auftraggeber auch sämtliche, zu einem späteren Zeitpunkt hinzutretende nach § 15 ff. AktG verbundene Unternehmen gelten. Aus dem Kreis der sekundären Auftraggeber ausscheidende Unternehmen sind ab dem Zeitpunkt des Ausscheidens nicht mehr bezugsberechtigt.