Verfahrensangaben

Stralsunder Werkstätten Personensonderbeförderung (Straße) 2026 über die Beförderu...

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
23.06.2026
03.07.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stralsunder Werkstätten gemeinnützige GmbH
USt-ID 158038505
Albert-Schweitzer-Str. 1
18437
Stralsund
Deutschland
DE80L
Christian Sauer
christian.sauer@sw-hst.de
+49 383147010

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Sozialwesen

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

WEISSLEDER EWER Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
USt-ID DE134835172
Walkerdamm 4 - 6
24103
Kiel
Deutschland
DEF02
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
VKMV-13-L50010000000-78
Johannes-Stelling-Straße 14
19053
Schwerin
Deutschland
DE804
vergabekammer@wm.mv-regierung.de
+49 38558815164
+49 38558848515817

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

60130000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Personensonderbeförderung (Straße) von erwachsenen Menschen mit körperlichen, geistigen und mehrfachen Behinderungen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand des ausgeschriebenen Auftrags ist die regelmäßige (arbeitstägliche) fachgerechte und vorschriftsgemäße Beförderung von (nach gegenwärtigem Stand 112) erwachsenen Menschen mit körperlichen, geistigen und mehrfachen Behinderungen von ihren jeweiligen Wohnorten zu den in den Vergabeunterlagen genannten Standorten der Stralsunder Werkstätten. Nach arbeitstäglicher Beendigung der Beschäftigung bzw. Betreuung sind die Betreuten wieder zurück zu ihren Wohnorten zu befördern. Die durchschnittliche einfache Streckenentfernung beträgt 11 km. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

Umfang der Auftragsvergabe

1.000.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
5

Der Auftraggeberin ist eine einmalige Verlängerungsoption um ein Jahr eingeräumt.

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Stralsund und Umgebung
Deutschland
DE80L

Die Beförderungsleistungen sind in Stralsund und Umgebung auszuführen (Standorte der Stralsunder Werkstätten gem. Vergabeunterlagen und Wohnorte der zu befördernden Personen). Die nach dem gegenwärtigen (veränderlichen) Stand anzufahrenden Haltepunkte sind der Leistungsbeschreibung bzw. der Personenliste zu entnehmen.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Angebotspreis (ZK 1)

Angebotspreis

Gewichtung
70,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Routenplanung (ZK 2.1)

Plausible Planung möglichst effizienter Routen anhand der derzeitigen Angaben zu Haltepunkten mit dem Ziel kurzer Beförderungszeiten für die Fahrgäste.

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Fahrzeuge (ZK 2.2)

Hinreichende Anzahl, Qualität der Ausstattung, Alter bei Vertragsbeginn, günstige Umwelteigenschaften.

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Organisation (ZK 2.3)

Hochwertigkeit und Plausibilität der Aufbau- und Ablauforganisation (Disposition, Kommunikation Vertretungsregelungen u. Ä.).

Gewichtung
10,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Abruf zusätzlicher und geänderter Leistungen, insbesondere bei Veränderungen der Zahl und der Wohnorte der zu befördernden Personen).

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Klimaschutz

Vorgabe auftragsindividueller Quote für Saubere Fahrzeuge nach dem SaubFahrzBeschG bzw. RL 2009/33/EG (mit Übergangsfrist), Berücksichtigung von Umwelteigenschaften im Rahmen des entsprechenden Zuschlagskriteriums.

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Vertragsart

Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YVHMZDZ

Einlegung von Rechtsbehelfen

Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die vorgenannten Rügeobliegenheiten gelten nicht für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

1
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Der zulässige Umfang von Nachforderungen richtet sich nach § 56
VgV und unterliegt in diesem Rahmen dem Ermessen der Auftraggeberin.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Eignungskriterium EK-I. Wirksame Gründung, Handelsregister: Jedes Unternehmen muss je nach den Anforderungen seiner Rechtsform wirksam gegründet sein. Soweit nach der Rechtsform oder Tätigkeit erforderlich, ist die Eintragung in ein Handelsregister nötig. Eine bestimmte Rechtsform ist aber nicht verlangt (unbeschadet der Anforderungen zur gesamtschuldnerischen Haftung bei Bietergemeinschaften und wirtschaftlicher Eignungsleihe).
Eignungsnachweis BA1: Unternehmensprofil/-organisation: Angaben zu Firma, Rechtsform, Sitz, Geschäftsleitung und Gegenstand (Satzungszweck, Tätigkeitsfelder) des Unternehmens. Angabe der Nummer der Eintragung in ein Handelsregister, soweit eine solche vorgeschrieben ist, auf besondere Anforderung auch Nachweis der Eintragung.

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Eignungskriterium EK-II. Erlaubnis zur Berufsausübung/Berufsregister (vgl. § 122 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 GWB): Die Ausübung des Berufs oder Gewerbes darf nicht behördlich verboten worden sein, ggf. erforderliche behördliche Genehmigungen oder Berufsregistereintragungen liegen vor.
Eignungsnachweis BA2: Erlaubtheit/Berufsregister: Eigenklärung, dass die Ausübung der beruflichen/gewerblichen Tätigkeit dem Unternehmen nicht behördlich verboten wurde und ggf. dazu erforderliche behördliche Genehmigungen, Erlaubnisse oder Berufsregistereintragungen vorliegen. Auf besondere Anforderung Nachweis der Eintragung in ein Berufsregister, soweit eine solche vorgeschrieben ist, und/oder Nachweis der erforderlichen Erlaubnisse.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Eignungskriterium EK-III: Haftpflichtversicherung: Für das Unternehmen muss eine Haftpflichtversicherungsdeckung für Personen und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in einer dem Tätigkeitsfeld angemessenen Höhe bestehen. Falls der bestehende Versicherungsschutz pro Jahr und je Versicherungsfall für Personenschäden und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) nicht jeweils mindestens 1.000.000 EUR beträgt, muss er im Auftragsfall entsprechend aufgestockt werden. Dies gilt unabhängig von der gesetzlichen Kfz-Haftpflichtversicherung und einer Insassenunfallversicherung.
Eignungsnachweis WL1: Haftpflichtversicherung: Eigenerklärung zum Bestehen einer Haftpflichtversicherungsdeckung für Personenschäden und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) und ihrer Höhe, nur auf gesonderte Anforderung auch vom Versicherer ausgestellter Nachweis. Falls der bestehende Versicherungsschutz nicht für Personenschäden und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) nicht jeweils mindestens 1.000.000 EUR pro Jahr beträgt, ist schon mit dem Angebot eine Erklärung des Versicherers (nicht bloß eines Maklers!), im Auftragsfall die Deckungssummen auf die genannten Beträge zu erhöhen, einzureichen.

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Eignungskriterium EK-IV: Größenordnung Gesamtumsätze: Die vom Unternehmen erzielten Gesamtumsätze (netto) in den vergangenen drei Jahren müssen ihrer Größenordnung nach eine
hinreichende wirtschaftliche Leistungskraft des Unternehmens erkennen lassen. Das Kriterium ist jedenfalls erfüllt, wenn der jährliche Gesamtumsatz der vergangenen drei
Jahre im Mittel doppelt so hoch ist wie der geschätzte vergaberechtliche Auftragswert des vorliegenden Auftrags (also 1.000.000,00 EUR x 2 = 2.000.000,00 EUR),
ein fixer Mindestumsatz ist jedoch nicht gefordert, sondern es kommt auf eine Einzelfallbetrachtung an.
Eignungsnachweis WL2: Gesamtumsatz: Eigenerklärung zum jeweiligen jährlichen Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens in den letzten drei verfügbaren abgeschlossenen Geschäftsjahren.

Eignungskriterium

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz

Eignungskriterium EK-V: Umsätze bei vergleichbaren Leistungen: Das Unternehmen muss in den vergangenen drei Jahren Umsätze aus mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbaren Aufträgen erzielt haben. Das Kriterium ist jedenfalls erfüllt, wenn dieser Umsatz mit 500.000,00 EUR netto jährlich im Mittel doppelt so hoch ist wie der aus dem vorliegenden Auftrag zu erwartende jährliche Umsatz (etwa 250.000,00 EUR p.a. netto), ein fixer Mindestumsatz ist jedoch nicht gefordert, sondern es kommt auf eine Einzelfallbetrachtung an.
Eignungsnachweis WL3: Umsatz bei vergleichbaren Leistungen: Eigenerklärung zum jeweiligen Jahresumsatz des Unternehmens (netto) in den letzten drei verfügbaren abgeschlossenen Geschäftsjahren in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Personenbeförderung von Menschen mit Behinderungen).

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Eignungskriterium EK-VI: Berufliche Erfahrung/Referenzen: Das Unternehmen muss über eine durch entsprechende Erfahrungen (Referenzen) nachgewiesene hinreichende berufliche Leistungsfähigkeit hinsichtlich der Durchführung vergleichbarer Leistungen (Personensonderbeförderung von Menschen mit Behinderungen) verfügen. [Hinweis: Dieses Kriterium im Rahmen der Eignungsprüfung bezieht sich auf die generelle berufliche Leistungsfähigkeit und Erfahrung des Unternehmens. Die geplante Aufbau- und Ablauforganisation betreffend den vorliegenden Auftrag wird demgegenüber im Rahmen der Zuschlagskriterien berücksichtigt (vgl. § 58 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 VgV)].
Eignungsnachweis TL1: Referenzliste: Liste von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten fünf Jahren erbrachten wesentlichen vergleichbaren Dienstleistungen (Personensonderbeförderung von Menschen mit Behinderungen) mit stichwortartiger Beschreibung (z. B. zum Leistungsspektrum) und Angabe des Leistungszeitraums, des Auftraggebers, inklusive Ansprechperson für Referenzprüfung mit Kontaktdaten (Adresse, Telefon) (oder Referenzschreiben) und des Auftragsumfangs (möglichst auch des erzielten Umsatzes).

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Eignungskriterium EK-VII: Qualitätssicherung: Das Unternehmen hat organisatorische/technische Maßnahmen zur Qualitätssicherung seiner Leistungen implementiert, die sicherstellen, dass vergleichbare Aufträge in angemessener Qualität ausgeführt werden können.
Eignungsnachweis TL2: Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung: Erklärung, aus der die vom Unternehmen implementierten organisatorischen/technischen Maßnahmen zur Qualitätssicherung hervorgehen. Dies können Zertifizierungen über die Einhaltung von Normen der Qualitätssicherung im Sinne von § 49 VgV sein, es sind aber auch andere Beschreibungen zugelassen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Für den Fall der Auftragserteilung an eine Bietergemeinschaft verlangt die Auftraggeberin gemäß § 43 Abs. 2 S. 3 VgV, dass die Bietergemeinschaft eine Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung annimmt (insbes. Arbeitsgemeinschaft als BGB-Gesellschaft gemäß § 705 ff. BGB).

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Erfüllung der Anforderungen der Vergabeunterlagen (Einzelheiten sind dort geregelt), z.B. Quote sauberer Fahrzeuge bei der Auftragsausführung, Abschluss einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung betreffend die Verarbeitung personenbezogener Daten; Entwicklung u. Umsetzung eines Gewaltschutzkonzeptes.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung