Die Stadt Mettmann hat die Trägerschaft für die Organisation und Durchführung des gebundenen Ganztags sowie der Übermittagsbetreuung am Konrad-Heresbach-Gymnasium Mettmann mit einer Laufzeit von vier Jahren für die Schuljahre 2026/2027, 2027/2028, 2028/2029 und 2029/2030 (zzgl. einer zweimalig möglichen Verlängerung um jeweils ein Jahr) vergeben.
Auftragsgegenstand ist die Trägerschaft für die Organisation und Durchführung des gebundenen Ganztags sowie der Übermittagsbetreuung am Konrad-Heresbach-Gymnasium Mettmann mit einer Laufzeit von vier Jahren für die Schuljahre 2026/2027, 2027/2028, 2028/2029 und 2029/2030 (zzgl. einer zweimalig möglichen Verlängerung um jeweils ein Jahr).
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Kooperationsvereinbarung zweimal um jeweils bis zu ein Jahr zu verlängern.
Konzept zur Vorgehensweise
Fachliche Expertise sowie Erfahrungen des Personals
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den Vorschriften des vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf §§ 160 ff. GWB sowie, da es sich hier um die Bekanntmachung eines vergebenen Auftrags handelt, insbesondere auf § 135 Abs. 1 und 2 GWB hingewiesen.