1. Objektive Kriterien für die Auswahl der Bewerber, die die Auftraggeber zur Angebotsabgabe auffordert: Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften (BG) in drei Stufen vorgehen:
Erstens: Formelle Prüfung des Teilnahmeantrags;
Zweitens: Materielle Prüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der BG anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen;
Drittens: Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen: Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die Bewerber bzw. BG auffordern, die die Eignungsanforderungen am besten erfüllen (Ranking). Er behält sich vor, nur die besten drei bis fünf Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern, auch wenn mehr Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen.
Für das Ranking bewertet der Auftraggeber die technische und berufliche Leistungsfähigkeit anhand der eingereichten Referenzen. Maßgeblich sind die unter Ziffer 5.1.9 genannten Angaben und Nachweise. Die Bewertung erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander. Dabei gilt: Je mehr und besser mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzen Bewerber einreichen, desto mehr Punkte erhalten sie. Hierbei handelt es sich um Auswahl-, nicht um Zuschlagskriterien.
2. Bewerber werden gebeten, Rückfragen zum Teilnahmeantrag ausschließlich über die in Ziffer 5.1.11 genannte Website einzureichen. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf der in Ziffer 5.1.11 genannten Website anonymisiert zur Verfügung stellen. Bewerbungen für Teilleistungen sind nicht möglich. Fragen können bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist gestellt werden.
3. Ausreichend ist die Abgabe des Teilnahmeantrages in Textform (§ 126b BGB) über das in Ziffer 5.1.11 genannte Vergabeportal. Nähere Informationen stehen auf der Startseite des in Ziffer 5.1.11 genannten Vergabeportals zur Verfügung. Zur Formwahrung muss die Teilnahmeerklärung die Firma des Bewerbers / des bevollmächtigten Bewerbergemeinschaftsmitglieds ausweisen. Eine Unterschrift oder Signatur ist nicht erforderlich. Bewerber werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu benennen. Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern findet ausschließlich über das in Ziffer 5.1.11 genannte Vergabeportal statt.
4. Mehrfachbewerbungen als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer / mehrerer BG sind unzulässig.
5. Die Bildung von BG ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt.
6. Der Auftraggeber wird die von dem Bewerber übermittelten Informationen vertraulich behandeln und die anwendbaren Vorschriften zum Datenschutzrecht beachten. Dies gilt insbesondere für personenbezogene Informationen, die im Zusammenhang mit der Angabe von Referenzen an den Auftraggeber weitergegeben werden.
7. Wenn und soweit sich der Bewerber auf die Eignung eines anderen Unternehmens beruft, sind mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des die Eignung verleihenden Unternehmens, dass dieses seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt, sowie die erforderlichen Referenzen und / oder Nachweise einzureichen. Bewerber sollten die auf der in Ziffer 5.1.11 genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden.
8. Verfahrensablauf: Anhand der im Teilnahmewettbewerb eingereichten Unterlagen und den dort festgelegten Auswahlkriterien wählt der Auftraggeber die aus seiner Sicht geeignetsten Bewerber aus und fordert diese zur Abgabe eines indikativen Angebotes auf. Gegenstand der Angebotsaufforderung ist neben der Funktionalen Leistungsbeschreibung ein erster ausformulierter Entwurf des mit dem obsiegenden Bieter zu schließenden Totalübernehmervertrages sowie die Anforderungen an die vom Bieter zu erstellenden Lösungsansätze. Der Auftraggeber wird den Bietern frühzeitig während der Angebotsfrist jeweils einen Erörterungstermin anbieten, insbesondere um den Verfahrensablauf zu erläutern. Die Bieter erhalten zudem die Möglichkeit einer Ortsbegehung. Das vom Bieter einzureichende erste Angebot soll insbesondere Lösungsansatz, eine Preisindikation und Optimierungsvorschläge zu den Vergabeunterlagen enthalten. Durch die Abgabe von Optimierungsvorschlägen haben die Bieter die Möglichkeit, die Vergabeunterlagen aktiv mitzugestalten. Im Anschluss an die Prüfung der indikativen Angebote führt der Auftraggeber Verhandlungsgespräche mit den ausgewählten Bietern. Ziel ist es, die Anforderungen an die Planungs- und Bauleistungen sowie den zu schließenden Vertrag mit allen Bietern so zu verhandeln, dass am Ende vergleichbare Angebote zu erwarten sind. Zur fachlichen Bewertung der Angebote wird der Auftraggeber ein Beratungsgremium einbeziehen und den Bietern Hinweise zu den eingereichten Wettbewerbsarbeiten geben (s. auch Ziffer 5.1.10). Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche übersendet der Auftraggeber den Bietern die Vergabeunterlagen, die dem letztverbindlichen Angebote zu Grunde zu legen sind. Der Auftraggeber prüft und bewertet die letztverbindlichen Angebote unter Mitwirkung des Beratungsgremiums nach Maßgabe der mitgeteilten Zuschlagskriterien. Den Bietern, die ein letztverbindliches zuschlagsfähiges Angebot abgeben, aber den Zuschlag nicht erhalten, zahlt der Auftraggeber eine Entschädigung in Höhe von 50.000 Euro brutto.
9. Bewerber sollten die auf der in Ziffer 5.1.11 genannten Website hinterlegten Vordrucke für ihre nach der Bekanntmachung erforderlichen Eigenerklärungen verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen gemäß § 16a Abs. 3 EU VOB/A nachzufordern. Auf die Nachforderung besteht abweichend von § 16a Abs. 1 EU VOB/A kein Rechtsanspruch.