Verfahrensangaben

Generalplanerleistungen für die verkehrliche Erschließung des Technologiequartiers...

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
14.09.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Nerra GmbH
HRB 3410
Stresemannstraße 37
47051
Duisburg
Deutschland
DEA12
Vergabestelle Heuking Kühn Lüer Wojtek PartGmbB
nerra@heuking.de
+49 211 60055333

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen mit Sitz bei der Bezirksregierung Münster
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 251 411 1604
+49 251 411 2165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71200000-0
71300000-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Der Auftraggeber, die Nerra GmbH, entwickelt auf dem Gelände des ehemaligen DB-Ausbesserungswerks Duisburg-Wedau Nord das rund 26 ha große Technologiequartier Wedau (TQW). Auf dem Areal soll ein zukunftsorientierter Wirtschafts-, Technologie- und Innovationsstandort entstehen. Voraussetzung für die Entwicklung des Standortes ist eine leistungsfähige verkehrliche Erschließung.

Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Generalplanerleistungen für die Planung einer neuen Straßenanbindung zwischen der Bissingheimer Straße und der Haupterschließung des TQW. Hierfür ist die Unterquerung der bestehenden DB-Strecke Duisburg-Ratingen West erforderlich. Die Maßnahme dient der verkehrlichen Erschließung des TQW, der Verbesserung der überörtlichen Verkehrsverbindungen sowie der Schaffung einer leistungsfähigen Anbindung für die künftige Quartiersentwicklung.

Zu den Leistungen des Generalplaners zählen voraussichtlich die folgenden Leistungen bzw. Leistungsbilder:

- Objektplanung Ingenieurbauwerke (§§ 41 ff. HOAI);
- Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI);
- Verkehrsanlagen Straße (§§ 45 ff. HOAI);
- Verkehrsanlagen Schiene (§§ 45 ff. HOAI);
- Technische Ausrüstung Bahnanlagen (§§ 53 ff. HOAI), insbesondere Oberleitungsanlagen (OLA/OLS), Telekommunikationsanlagen (TK) sowie Leit- und Sicherungstechnik (LST);
- Bauphasenplanung und baubetriebliche Sperrpausenplanung;
- Koordinations- und Schnittstellenleistungen einschließlich der Zusammenarbeit mit einem durch das Eisenbahn-Bundesamt zugelassenen Prüfingenieur.

Die erforderlichen Umweltfachplanungen sind voraussichtlich nicht Bestandteil des ausgeschriebenen Auftrags.

Der Zuschlag ist nach den derzeitigen Planungen für November 2026 vorgesehen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der Auftraggeber, die Nerra GmbH, entwickelt auf dem Gelände des ehemaligen DB-Ausbesserungswerks Duisburg-Wedau Nord das rund 26 ha große Technologiequartier Wedau (TQW). Auf dem Areal soll ein zukunftsorientierter Wirtschafts-, Technologie- und Innovationsstandort entstehen. Voraussetzung für die Entwicklung des Standortes ist eine leistungsfähige verkehrliche Erschließung.

Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Generalplanerleistungen für die Planung einer neuen Straßenanbindung zwischen der Bissingheimer Straße und der Haupterschließung des TQW. Hierfür ist die Unterquerung der bestehenden DB-Strecke Duisburg-Ratingen West erforderlich. Die Maßnahme dient der verkehrlichen Erschließung des TQW, der Verbesserung der überörtlichen Verkehrsverbindungen sowie der Schaffung einer leistungsfähigen Anbindung für die künftige Quartiersentwicklung.

Der Auftraggeber hat bereits erste Konzeptstudien erstellen sowie verschiedene Erschließungsvarianten untersuchen und bewerten lassen. Auf dieser Grundlage wurde eine Vorzugsvariante entwickelt, welche die Grundlage für die weiteren Planungsleistungen bildet. Der Auftraggeber wird diese Vorzugsvariante sowie die vorhandenen Planunterlagen den ausgewählten Bietern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs mit der Aufforderung zur Abgabe der Angebote bereitstellen.

Das Bauwerk soll nach Fertigstellung in das Eigentum der DB InfraGO AG übergehen und ist daher unter Berücksichtigung der geltenden Richtlinien und Vorgaben der DB InfraGO AG zu planen. Die Maßnahme erfordert deshalb eine enge Abstimmung mit der DB InfraGO AG.

Aufgrund der erforderlichen Sperrpausen im Bahnbetrieb und der hierfür notwendigen langfristigen Vorlaufzeiten zieht der Auftraggeber die Maßnahme gegenüber der eigentlichen Quartiersentwicklung vor. Die Sperrpausen sind nach den derzeitigen Abstimmungen bei der DB InfraGO AG ab November 2026 vorzubereiten und sukzessiv anzumelden. Die finalen Unterlagen sind bis Januar 2027 einzureichen, damit die baulich bedingte Sperrung der Bahnstrecke (ca. 3 Monate) im Jahr 2031 erfolgen kann. Vor diesem Hintergrund muss der Generalplaner seine Planungen in der Tiefe der Leistungsphase (LPH) 3 HOAI nach den aktuellen Abstimmungen bereits bis Anfang 2027 erstellen.

Der Auftraggeber beabsichtigt derzeit, die Planungsleistungen bis einschließlich der LPH 4 durch einen Generalplaner erbringen zu lassen. Für die anschließende Realisierung strebt er die Vergabe an einen Generalunternehmer an. Der Generalplaner hat hierfür die erforderliche funktionale Leistungsbeschreibung sowie ergänzende Unterlagen wie zum Beispiel Leitdetails und Systemschnitte zu erstellen und den Auftraggeber fachlich zu unterstützen. Nach Beauftragung des Generalunternehmers soll der Generalplaner insbesondere Prüf-, Koordinations- und Qualitätssicherungsaufgaben übernehmen.

Der Auftraggeber beabsichtigt, mit Vertragsschluss zunächst die LPH 1 und 2 abzurufen. Die LPH 3 - 9 werden zunächst nur optional und ggf. getrennt nach Planungsbereichen in noch näher auszugestaltenden Stufen, abgerufen. Ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.

Der Auftraggeber vergibt die Leistungen zu einem Pauschalfestpreis.

Zu den Leistungen des Generalplaners zählen voraussichtlich die folgenden Leistungen bzw. Leistungsbilder:

- Objektplanung Ingenieurbauwerke (§§ 41 ff. HOAI);
- Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI);
- Verkehrsanlagen Straße (§§ 45 ff. HOAI);
- Verkehrsanlagen Schiene (§§ 45 ff. HOAI);
- Technische Ausrüstung Bahnanlagen (§§ 53 ff. HOAI), insbesondere Oberleitungsanlagen (OLA/OLS), Telekommunikationsanlagen (TK) sowie Leit- und Sicherungstechnik (LST);
- Koordinations- und Schnittstellenleistungen einschließlich der Zusammenarbeit mit einem durch das Eisenbahn-Bundesamt zugelassenen Prüfingenieur;
- Bauphasenplanung und baubetriebliche Sperrpausenplanung.

Die erforderlichen Umweltfachplanungen sind voraussichtlich nicht Bestandteil des ausgeschriebenen Auftrags.

Der Zuschlag ist nach den derzeitigen Planungen für November 2026 vorgesehen.

Die Koordination und Integration aller Leistungen (Gesamtprojektleitung) ist vom Objektplaner zu erbringen.

Der Auftraggeber legt besonderen Wert auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit, sowohl mit den Bietern im Verfahren als auch mit dem späteren Auftragnehmer. Im Verfahren gibt der Auftraggeber den Bietern deswegen die Möglichkeit, das Verfahren durch Optimierungsvorschläge zum Vertragsentwurf sowie zu den weiteren Vergabeunterlagen aktiv mitzugestalten. Der Auftraggeber wird die Optimierungsvorschläge und insbesondere den zu schließenden Vertrag mit den Bietern ausführlich verhandeln. Ausdrückliches Ziel ist es, eine für beide Seiten angemessene und insgesamt ausgewogene Risikoverteilung zu erreichen. Der Auftraggeber zeichnet sich durch kurze Entscheidungswege und schnelle Reaktionszeiten aus. Bieterfragen werden zügig beantwortet. Auch während der Planungs- und Bauphase setzt der Auftraggeber auf offene Kommunikation, schnelle Rückmeldungen und kurze Entscheidungswege im Interesse einer zielgerichteten und partnerschaftlichen Zusammenarbeit.

Der Auftraggeber versteht sich nicht als öffentlicher Auftraggeber i.S.d. § 98 ff. GWB. Aufgrund der Bedeutung des Auftrages und im Interesse eines transparenten und breiten Wettbewerbs hat er sich dennoch entschieden, europaweit auszuschreiben, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
47279
Duisburg-Wedau
Deutschland
DEA12

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preis - vorläufiges Kriterium (auch bezüglich Gewichtung). Details werden nach Teilnahmewettbewerb bekanntgegeben.

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualifikation / Eignung des einzusetzenden Schlüsselpersonals

Qualifikation / Eignung des einzusetzenden Schlüsselpersonals
- vorläufiges Kriterium (auch bezüglich Gewichtung). Details werden nach dem Teilnahmewettbewerb bekanntgegeben.

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzept zur Vorgehensweise

Konzept zur Vorgehensweise - vorläufiges Kriterium (auch bezüglich Gewichtung). Details werden nach Teilnahmewettbewerb bekanntgegeben.

Gewichtung
30,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

1. Bewerber werden gebeten, Rückfragen zum Teilnahmeantrag ausschließlich über die in Ziffer 5.1.11. genannte Website einzureichen. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf der in Ziffer 5.1.11. genannten Website anonymisiert zur Verfügung stellen. Bewerbungen für Teilleistungen sind nicht möglich. Fragen können bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist gestellt werden.

2. Ausreichend ist die Abgabe des Teilnahmeantrages in Textform (§ 126b BGB) über das in Ziffer 5.1.11. genannte Vergabeportal. Nähere Informationen stehen auf der Startseite des in Ziffer 5.1.11. genannten Vergabeportals zur Verfügung. Zur Formwahrung muss die Teilnahmeerklärung die Firma des Bewerbers / des bevollmächtigten Bewerbergemeinschaftsmitglieds ausweisen. Eine Unterschrift oder Signatur ist nicht erforderlich. Bewerber werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail und Telefonnummer zu benennen. Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern findet ausschließlich über das in Ziffer 5.1.11. genannte Vergabeportal statt. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf dem in Ziffer 5.1.11. genannten Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung stellen.

3. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer / mehrerer Bewerbergemeinschaften (BG) sind nicht zulässig. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer BG), behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise dafür zu fordern, dass die Kooperation als Ganzes sowie die Teilnahme der einzelnen Unternehmen an der Kooperation zulässig sind, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jeden Teilnehmer der Kooperation wäre dann zu begründen, inwieweit sein Entschluss zur Teilnahme an der Kooperation eine im Rahmen von zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil der jeweilige Teilnehmer zur Zeit der Bildung der Kooperation überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Kooperation den jeweiligen Teilnehmer in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.

4. Die Bildung von BG ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der BG namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, diese Angaben nachzufordern. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt.

5. Der Auftraggeber wird die von dem Bewerber übermittelten Informationen vertraulich behandeln und die anwendbaren Vorschriften zum Datenschutzrecht beachten. Dies gilt insbesondere für personenbezogene Informationen, die im Zusammenhang mit der Angabe von Referenzen an den Auftraggeber weitergegeben werden.

6. Verfahrensablauf: Anhand der im Teilnahmewettbewerb eingereichten Unterlagen und den dort festgelegten Auswahlkriterien wählt der Auftraggeber die aus seiner Sicht geeigneten Bewerber aus und fordert diese zur Abgabe eines verbindlichen Angebotes auf. Gegenstand der Angebotsaufforderung ist neben der Leistungsbeschreibung der ausformulierte, mit dem obsiegenden Bieter zu schließende Generalplanervertrag. Die Bieter haben die Möglichkeit, die Vergabeunterlagen durch die Angabe von Optimierungsvorschlägen mitzugestalten. Der Auftraggeber teilt den Bietern einen Verhandlungstermin mit, um ggf. Unklarheiten in den Vergabeunterlagen zu besprechen und eingegangene Optimierungsvorschläge zu verhandeln. Der Verhandlungstermin wird voraussichtlich während der Angebotsfrist stattfinden. Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche übersendet der Auftraggeber den Bietern die ggf. angepassten Vergabeunterlagen, die dem verbindlichen Angebot zugrunde zu legen sind. Nach Angebotsabgabe werden Angebotspräsentationen stattfinden. Der Auftraggeber prüft und bewertet die verbindlichen Angebote nach Maßgabe der mitgeteilten Zuschlagskriterien. Dabei wird er auch die Erkenntnisse berücksichtigen, die er im Rahmen der Angebotspräsentationen gewinnen konnte.

7. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der Erstangebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben.

8. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren aus einem schwerwiegenden Grund aufzuheben. Der Auftraggeber behält sich insbesondere vor, dieses Verfahren ganz oder teilweise einzustellen, wenn erforderliche Gremienbeschlüsse nicht erteilt werden oder die Finanzierung des Projektes nicht gewährleistet werden sollte.

9. Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass er in dieser Bekanntmachung die wesentlichen Eckpunkte und Besonderheiten der zu erbringenden Leistung skizziert sowie auf der in Ziffer 5.1.11 genannten Website die bisherigen Planungen und sonstigen Informationen zu dem Projekt zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber wegen nicht abschließend beschreibbarer Leistung ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 41 VgV. Ziel des Verhandlungsverfahrens ist, die konkreten Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen deshalb zahlreiche Unterlagen noch nicht fest.

10. Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bewerber auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt sowie die erforderlichen Referenzen und/oder Nachweise einzureichen.

11. Bewerber sollten die auf der in Ziffer 5.1.11 genannten Website hinterlegten Vordrucke für ihre nach der Bekanntmachung erforderlichen Eigenerklärungen verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.

12. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass bereits im Vorfeld ein Unternehmen mit dem Erbringen von Planungsleistungen vorbefasst war. Die Arbeitsergebnisse bilden die Grundlage für die weitere Planung und werden den ausgewählten Bietern zur Angebotsphase über die in Ziffer 5.1.11 genannte Website zur Verfügung gestellt. Hierdurch stellt der Auftraggeber sicher, dass der Wettbewerb durch eine etwaige Teilnahme dieses vermeintlich vorbefassten Unternehmens nicht verzerrt wird (vgl. § 7 Abs. 1 und 2 VgV).

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YVCMQK3

Einlegung von Rechtsbehelfen

Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer 5.1.12) bei den Auftraggebern zu rügen.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen:

1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrags,
2) Materielle Prüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen,
3) Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen:

Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Eignungsanforderungen am besten erfüllen (Ranking). Er behält sich vor, nur die besten 3 Bewerber aufzufordern, auch wenn mehr Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen.

Bei Ermittlung des Rankings wird der Auftraggeber wie folgt vorgehen: Der Auftraggeber bewertet die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Fachkunde) der Bewerber. Maßgeblich sind die unter Ziffer 5.1.9 (Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen) genannten Angaben und Nachweise. Die Bewertung erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander.

Dabei gilt: Je mehr und besser mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzen, desto mehr Punkte erhält der Bewerber. Die Vergleichbarkeit richtet sich nach den in Ziffer 5.1.9 (Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen) genannten Merkmalen/Besonderheiten. Von Vorteil ist dabei, wenn eine Referenz möglichst viele der genannten Merkmale/Besonderheiten umfasst.

Hierbei handelt es sich um Auswahl-, nicht um Zuschlagskriterien. Bewerber werden gebeten, Rückfragen zum Teilnahmeantrag ausschließlich über die in Ziffer 5.1.11 genannte Website einzureichen.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei BG von jedem Mitglied):

a) Formlose Eigenerklärung, aus der hervorgeht,

- dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind;

- dass der Bewerber in das einschlägige Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seiner Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat sowie seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist.

b) Eigenerklärung Russland-Sanktionen nach Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 16 der Verordnung (EU) 2025/2033 des Rates vom 23. Oktober 2025 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage der Ukraine destabilisieren.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber eine Eigenerklärung vorlegen, aus der ein namentlich benannter Bauvorlageberechtigter (BVB) für den Fachbereich Ingenieurbau-, Oberbau- und Hochbau-Anlagen (BVB IOH) hervorgeht. Der benannte BVB muss von der DB InfraGO AG nach den einschlägigen Verwaltungsvorschriften des Eisenbahn-Bundesamts (VV BAU) für den Fachbereich Ingenieurbau-, Oberbau- und Hochbau-Anlagen (BVB IOH) anerkannt sein.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

a) Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber (bei BG von jedem Mitglied) eine Eigenerklärung vorlegen, in der der Bewerber erklärt, ob und wie (Nachunternehmer/Zusammenschluss als BG) er im Auftragsfall mit anderen Unternehmen kooperieren will und welches Unternehmen insbesondere die nachfolgend genannten Leistungs- und/oder Teilleistungsbereiche im Auftragsfall erbringen wird:

A) Objektplanung Ingenieurbauwerke;
B) Tragwerksplanung;
C) Verkehrsanlagen Straße;
D) Verkehrsanlagen Schiene;
E) Technische Ausrüstung Bahnanlagen, insbesondere Oberleitungsanlagen (OLA/OLS), Telekommunikationsanlagen (TK) sowie Leit- und Sicherungstechnik (LST);
F) Bauphasenplanung und baubetriebliche Sperrpausenplanung;

b) Mit dem Teilnahmeantrag sollen BG zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt, und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber (bei BG von jedem Mitglied) eine Eigenerklärung über die Gesamtumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024, 2025) vorlegen. Daraus sollte sich ergeben, dass der Bewerber in diesen Geschäftsjahren jeweils einen durchschnittlichen Jahresumsatz von 1,5 Mio. EUR oder mehr erwirtschaftet hat. BG werden hier als Ganzes betrachtet.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber (bei BG von jedem Mitglied) eine Eigenerklärung vorlegen, aus der hervorgeht, dass der Bewerber eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR pro Schadensfall, 2-fach maximiert, unterhält oder im Falle der Auftragserteilung abschließen wird.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber (bei BG von jedem Mitglied) eine Eigenerklärung vorlegen, aus der die Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich in den abgefragten Leistungsbereichen beschäftigten Arbeitskräfte mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss (eigenes Personal, keine Verwaltungskräfte) hervorgeht. Daraus sollte sich ergeben, dass der Bewerber in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025) im Jahresdurchschnitt 10 oder mehr solcher Arbeitskräfte beschäftigt hat. BG werden hier als Ganzes betrachtet.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber (bei BG von jedem Mitglied) die vom Bewerber seit August 2016 erbrachten Leistungen (Referenzprojekte) möglichst unter Angabe des genauen Auftrags, der Auftragssumme, des Auftraggebers inkl. Erreichbarkeit, der Leistungsart und der Leistungszeiträume der Referenzen, die mit den hier zu erbringenden Leistungen vergleichbar sind, detailliert darstellen. Der Auftraggeber wird insbesondere die 3 aus seiner Sicht am besten geeigneten Referenzen berücksichtigen.

In Summe sollten die Referenzprojekte den folgenden Kriterien genügen:

- Bei drei Projekten sollte es sich um geplante und realisierte Ingenieurbauwerke zur Unterquerung von Bahnstrecken mit mindestens durchschnittlichen Anforderungen (Honorarzone III, IV oder V nach HOAI) handeln, bei denen der Bewerber mindestens die Leistungsphasen 1 - 4 gemäß HOAI erbracht hat und das Bauvolumen (Kostengruppe 200 - 500 nach DIN 276:2018) mindestens 8 Mio. EUR netto beträgt;
- Diese Projekte sollten zusätzlich den folgenden Anforderungen genügen:
- Bei einem der oben genannten Projekte sollten baubetriebliche Sperrpausen mit der DB InfraGO AG (bzw. der DB Netz AG) abgestimmt worden sein;
- Bei einem der oben genannten Projekte sollten die vorgenannten Leistungen für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht worden sein;
- Bei einem der oben genannten Projekte sollte die Tätigkeit als Generalplaner (mindestens Leistungsbereiche Objektplanung Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung und Verkehrsanlagen) nachgewiesen werden.

Bei den vorgenannten Kriterien handelt es sich um keine Muss-Kriterien. Der Auftraggeber wird die vorgenannten Kriterien gemäß Ziffer 2.1.4 im Rahmen des Rankings berücksichtigen.

Es werden ausschließlich Projekte gewertet, bei denen die Leistungsphase 8 bereits begonnen wurde.

BG werden hier als Ganzes betrachtet.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung