Der Auftraggeber hat Unternehmensberatungsleistungen für das Universitätsklinikum Köln vergeben.
Ziel der vergebenden Leistungen ist es, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Universitätsklinikums Köln nachhaltig zu verbessern, indem erlössteigernde und kostenreduzierende Maßnahmen identifiziert, priorisiert und implementiert sowie organisatorische Strukturen und Prozesse an die zukünftigen Anforderungen angepasst werden. Das Programm soll kurzfristige Liquiditäts- und Ergebnisbeiträge erzielen, zugleich aber mittel- und langfristig die strategische Wettbewerbsfähigkeit des Hauses stärken.
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen voraussichtlich insbesondere die folgenden Bereiche:
- Analyse der wirtschaftlichen Ausgangslage, einschließlich Benchmarking mit Vergleichshäusern, Aufdeckung von Ergebnis- und Effizienzpotenzialen sowie Ableitung eines belastbaren Business-Case.- Entwicklung, Priorisierung und Detaillierung eines Maßnahmenkatalogs zur Erlössteigerung (z. B. OP-Auslastung, Ausbau hochspezialisierter Leistungen) sowie zur Kostenreduktion (z. B. Materialwirtschaft, Energiekosten, Prozessdigitalisierung, Personalstruktur).- Einrichtung und Betrieb eines zentralen Projektmanagement-Office (PMO) zur Steuerung aller Teilprojekte, einschließlich Change-Management, Kommunikationsstrategie und Schulung der Führungskräfte.- Konzeption und Implementierung eines kennzahlenbasierten Steuerungs- und Berichtssystems ("Performance Dashboard") sowie eines nachhaltigen Umsetzungscontrollings zur Sicherstellung der dauerhaften Verankerung der erzielten Verbesserungen.
Darüber hinaus hat der Auftragnehmer weitere Potenziale zur Steigerung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu identifizieren, entsprechende Lösungsvorschläge zu erarbeiten und die Umsetzung zu begleiten.
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag über Beratungsleistungen zweimal um jeweils bis zu ein Jahr zu verlängern.
Preis
Qualifikation / Eignung des einzusetzenden Schlüsselpersonals und Personalkonzept
Umsetzungskonzept
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den Vorschriften des vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf §§ 160 ff. GWB sowie, da es sich hier um die Bekanntmachung eines vergebenen Auftrags handelt, insbesondere auf § 135 Abs. 1 und 2 GWB hingewiesen.